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EAG - Teilweise Eigenleistung erlaubt?

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  •  ceisserer
29.5.2022
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo allerseits,

Ich würde bei der Neuerrichtung einer PV-Anlage aufgrund der doch sehr hohen Modulpreise des Elektro-Installateurs gerne in etwa 45% der Module selbst beschaffen und in Eigenleistung montieren (bzw. notfalls durch Dachdecker). Also 5,7kWp durch Elektro-Installateur, der auch den Wechselrichter stellt + sämtliche Verkabelung etc durchführt + 4,5kWp selbst beschafft + installiert.

Kann ich die Rechnung für die Module einfach zusätzlich einreichen?
Ich frage, da ich mir einbilde irgendwo gelesen zu haben "keine reinen Materialrechnung" bzw. wird ja ein Prüfprotokoll verlangt...

Lg

  •  ceisserer
29.5.2022  (#1)
Falls es wen interessiert - nach Stöbern im Gesetzesdschungel glaube ich die Antwort gefunden zu haben:

Nicht förderfähig sind ... reine Material-Rechnungen ohne entsprechende Montage-Rechnung einer befugten Fachfirma;

Offen ist die Frage, ob ein Dachdecker damit eine "befugte Fachfirma" ist - wenn es nur um die Montage der Module geht, gehe ich aber fast davon aus.


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  •  mariof
  •   Bronze-Award
29.5.2022  (#2)
Hmm wie ist das gemeint?

Muss die montageleistung auf der materialrechnung sein oder ist auch Rechnung der Firma a übers Material und Firma b für Montage zulässig? 

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  •  ceisserer
29.5.2022  (#3)
Ich würde es so interpretieren, dass selbstverarbeitetes Material nicht zulässig ist.
Separate Rechnungen für Montage und Material hingegen schon.

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