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Aktuelle Aufschläge Hypothekar-Kredite 2022

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.12.2021 - 24.12.2022
1.902 Antworten | 236 Autoren 1902
92
1994
Wie immer um diese Zeit der Themenstart des neuen Thread' s für 2022, Stand 27.12.2021.

Hier zum Nachlesen der 2021er Thread:
https://www.energiesparhaus.at/forum-aktuelle-aufschlaege-hypothekar-kredite-2021/60184

Es soll das Spektrum der Möglichkeiten abgebildet werden. Ausreißer nach unten wird es geben, keine Frage, sollten aber nicht als Regelfall hier angeführt werden.

Angaben wie gewohnt unverbindlich, da eine konkrete Zusage erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch die finanzierende Bank erfolgen kann.

Finanziert werden können: 

 • Neubau
 • Umschuldungen
 • Haus- und/oder Wohnungskauf
 • sowie Sanierungsmaßnahmen

Die nachstehenden Top-Konditionen skizzieren den Best-Case zweier österreichischer Retailbanken mit Filialnetz für die physische Begleitung durch die Krediphase für unselbstständig Erwerbstätige, voragesetzt, die 2 wichtigsten Paramter werden erfüllt:

 • 100% Besicherung (Loan to Value)
 • die Raten-Leistbarkeitsprich und einhergehend damit die Verschuldungsquote, kurz, DSTI.  Die Verschuldungsquote wird in Zukunft eines stärkere Rolle bei der Kreditvergabe spielen.

Konditionen:

Fixzinsen: 

 • 10J FIX: ab 0,625%
 • 15J FIX: ab 0,875%
 • 20J Fix: ab 1,125%
 • 25J FIX: ab 1,250%

Anschlusszinssatz variabel: Aufschlag ab 0,75% auf den 3-ME mit Weitergabe des negativen Euribor-Satzes.  

variabler Zinssatz:  

Aufschlag ab 0,75% auf den 3ME. Durch die Weitergabeverpflichtung des derzeit negativen Euribors (0,5%, je nach Rundung, Stand 27.12.2021) aktueller Sollzinssatz: 0,250%.
   
Bei Haus- bzw. ETW-Kauf bzw. Umschuldung soll hier auch der ING-Thread meines Kollegen LiConsult nicht unerwähnt bleiben:
https://www.energiesparhaus.at/forum-ing-wohnkredit-2019/54203

Allgemeines rund ums Finanzieren, Kreditrechner, FAQ´s zu den gängigen Fragen wie Definitionserklärungen, Sicherheiten, benötigte Unterlagen, Kontaktmöglichkeit, Kreditrechner uvm. werden auf meiner Homepage 
 
https://www.finanzierungsvermittlung.at/

zusammengefasst und erklärt. 

Links für alle wichtigen Versicherungen rund ums Thema Hausbauen:

https://www.energiesparhaus.at/forum-versicherungen-und-absicherungen/43330
https://www.energiesparhaus.at/hausbau/finanzierung.htm

Zum Einlesen, Prämien online-Berechnung und natürlich auch gerne persönlich:
https://www.generali.at/alexander.reinhardt/

In diesem Sinne wieder auf einen regen Austausch hier im Forum, viel Gesundheit und die besten Konditionen für 2022!

  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
28.11.2022  (#1781)
Sehr gut. Das sind sicher gute Details, die hier einige interessieren, und deren fachkundige und stetig professionelle Beantwortung für die Finanzexperten speeeedcat und LiConsult spricht *daumen hoch*. 
Ad BA - ja es lag sicher vor allem auch am Betreuer, der einfach keine Lust hatte, sich das anzutun, aber wie erwähnt ist dieser Eindruck dann halt für die Kundschaft entscheidend - aber der gute Mann wird schon damit leben können. 
Ad BAWAG: ja, weiß ich sogar - ganz auf BA Niveau kamen sie nicht aber auch das war möglich. Mit den 30 Jahren, 25 fix 1,25% und 0,875% Aufschlag auf den 3M sowie 1% BAG war ich aber sehr zufrieden und bin es noch :) 
Bei BA gabs ja manchmal sogar unter 1% oder 1% - dafür aber eher so 10-15 Jahre fix. 
Das waren halt noch Zeiten ... vor einem knappen Jahr (lol) ... 


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.11.2022  (#1782)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ad BA - ja es lag sicher vor allem auch am Betreuer, der einfach keine Lust hatte, sich das anzutun, aber wie erwähnt ist dieser Eindruck dann halt für die Kundschaft entscheidend - aber der gute Mann wird schon damit leben können. 

Vielleicht aber nicht mehr bei der BA😅.


zitat..
Gemeinderat schrieb: Ad BAWAG: ja, weiß ich sogar - ganz auf BA Niveau kamen sie nicht aber auch das war möglich. Mit den 30 Jahren, 25 fix 1,25% und 0,875% Aufschlag auf den 3M sowie 1% BAG war ich aber sehr zufrieden und bin es noch :) 

So soll es schlussendlich sein, egal wie man zum Ziel kommt.




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.11.2022  (#1783)

zitat..
LiConsult schrieb:

__________________
Im Beitrag zitiert von andi102: Warum 22 Jahre? Wegen dem Alter darf keine Bank diskriminieren. Meiner Meinung nach müssten 35 Jahre möglich sein.
Das Höchstalter ist weder gesetzlich (Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, Verbraucherkreditgesetz) noch im Rahmen von Richtlinien (Verbraucherkreditrichtlinie) oder auch nicht in den von der EBA (Europäische Bankenaufsicht) publizierten, aktuellen Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung festgelegt.

Kreditgeber müssen nur für sich intern ein Höchstalter definieren, das bei heimischen Instituten überwiegend "in der Gegend" von 80 Jahren angesiedelt ist. Ich persönlich halte diese Grenze als maximal sinnvoll, da man sich bezogen auf das aktuelle Regelpensionsalter hier ohnehin schon sehr weit im Ruhestand befindet.

Eine zu diesem Zeitpunkt noch 35 jährige Kreditverpflichtung (Endalter im oben beschriebenen Beispiel 93) sind meiner Ansicht hier nicht möglich.

Auch handelt es sich um keine Diskriminierung. Keine Bank ist verpflichtet, ein Kreditgeschäft einzugehen. Welches Gericht sollte sie dazu verpflichten?

Kredite "im Alter" - hier scheint eine Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (mit Inkraftsetzung 01.04.2023) ins Hause zu stehen.

Konkret geht es dabei um den §9 Abs.5, in dem es heißt: "Der Kreditgeber darf dem Verbraucher den Kredit nur gewähren, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag in der gemäß diesem Vertrag vorgeschriebenen Weise erfüllt werden."

Dies soll wie vorgeschlagen nun ergänzt werden um:

"Selbst wenn es – etwa im Hinblick auf das Alter des Verbrauchers oder seinen Gesundheitszustand konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Verbraucher während der Vertragslaufzeit versterben könnte, kann diese Möglichkeit unberücksichtigt bleiben,
1) wenn wahrscheinlich ist, dass der Verbraucher zu Lebzeiten den jeweils fälligen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag stehen, voraussichtlich vertragsgemäß nachkommen wird, und
2) der Wert der unbeweglichen Sache oder des Superädifikats oder der Wert anderer als Sicherheiten dienender Vermögenswerte des Verbrauchers hinreichende Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag stehenden Verbindlichkeiten und eventuellen Verwertungskosten bietet."

Wir dürfen gespannt sein:
https://www.fondsprofessionell.at/news/uebersicht/headline/kredit-im-alter-neues-gesetz-erleichtert-zugang-220390/ref/2/


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.11.2022  (#1784)
Die Novelle im HiKrG dürfte so gut wie fix sein.
Das Einkommen muss ausreichend und die werthaltige Besicherung ausreichend sein *nananed*
Stell mir das aber in der Praxis spannend vor, wenn Opa XY mit 80 einen Kredit für die Heizungssanierung aufnimmt und die Erbengeneration im traurigen Anlassfall dann weiterzahlen darf.
Aber für die Bankenlandschaft eröffnen sich neue Geschäftsfelder.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
30.11.2022  (#1785)
Wieso erinnert mich das ein bissl an "2008-light"? :D 
Ich meine wenn ich schon krank bin wird mir auch keine Lebensversicherung wohl mehr zuteil werden (Abschluss) - also kann das nur über Bürgschaften gehen oder entsprechender "Überbindung" von Rechtsnachfolgern!? 
 


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
30.11.2022  (#1786)
Naja wenn der Kredit durch die Immobilie ausreichend besichert ist besteht ja grundsätzlich kein Risiko für die Bank bri einer Eintragung im Grundbuch. 
Die Erben können also zwischen der Übernahme des Kredits oder dem Verkauf der Immobilie wählen?

Sehe das schon positiv, insbesondere im Anbetracht der notwendigen Sanierungen von Altbauten.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.11.2022  (#1787)
Die Erben haben das Recht, das Erbe (und die auf die Immo laufende Kreditverpflichtung) abzulehnen. 
Im Anlassfall stelle ich mir das wirklich recht mühsam vor.
Beim Leasing z.B. wird das KFZ eingogen und verwertet. Bei der Immo wohnt aber vielleicht noch die Oma drin, die keine eigene Pension hat und mit den 60% des Opa' s dann auskommen (und die Rate bedienen) muss. Dazu die Teuerung rundherum ...

zitat..
Muehl4tler schrieb: Sehe das schon positiv, insbesondere im Anbetracht der notwendigen Sanierungen von Altbauten.


Es hat ja grundsätzlich jetzt schon die Kreditvergabe an Pensionisten gegeben, bis zu einem gewissen Alter finde ich das ja ok. Aber bis zur statistischen Lebenserwartung finde ich das strange.
Zumal sich das Invest/die Ersparnis vs. Kredit ab einem gewissen Alter nie amortisieren kann.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.11.2022  (#1788)
Wenn die Gesetzesänderung tatsächlich so kommen sollte, dann steht sie meiner Ansicht nach mehr oder weniger diametral der bisherigen, gelebten Kreditvergabepraxis und auch der vom Gesetzgeber dem Kreditgeber bislang aufgetragenen Zielsetzung entgegen - nämlich die Kreditfähigkeit (= Fähigkeit zur vollständigen Rückzahlung des aufgenommenen Kapitals) als oberste Prämisse der Kreditvergabe zu betrachten.

zitat..
Muehl4tler schrieb: Naja wenn der Kredit durch die Immobilie ausreichend besichert ist besteht ja grundsätzlich kein Risiko für die Bank bri einer Eintragung im Grundbuch.

Da fühle ich mich ein bisschen rückversetzt in jene Zeit, als Kredite vorrangig auf Basis der (möglichen Verwertung der) Kreditsicherheit vergeben wurden. Eine Analogie zu

zitat..
Gemeinderat schrieb: Wieso erinnert mich das ein bissl an "2008-light"?

ist vielleicht ein wenig überspitzt - in der Sache jedoch hat das schon damit etwas zu tun.
Klar wird die Kreditfähigkeit geprüft - die bewusst getroffenen, schwammigen Begriffe wie "wahrscheinlich" oder "voraussichtlich" müssen mal den Praxistest bestehen. Zwischen den Zeilen kommt jedoch heraus, dass alles gut ist, wenn die Besicherung passt.

Interessant wird es auch sein, welche Auswirkung die Gesetzesänderung auf die seit August geltende KIM-VO haben wird - vor allem hinsichtlich die Schuldendienstquote. Die Verordnung müsste dann zwangsläufig auch angepasst werden.

Während die Eigenheimschaffung für Kreditnehmer, die sich mehrheitlich im Erwerbsalter befinden durch die Verordnung massiv erschwert und damit ein zumindest fragwürdiger volkswirtschaftlicher Lenkungseffekt erzeugt wurde, wird nun die geltende Gesetzeslage für Kreditnehmer im Pensionsalter erleichtert (die nach Kreditlaufzeit und Einkommenssituation klarerweise "schlechtere Karten" in der Hand haben).

Themen wie die nunmehr nahezu verunmöglichte Zwischenfinanzierung und die Behandlung von Förderungen wurden immer noch nicht bereinigt und verhindern seit August völlig normale Wirtschaftstransaktionen.
Im Gegenzug erfreut sich der unbesicherte Konsumfinanzierungsbereich dafür stetiger Nachfrage - ein Umstand, der dem Regulator anscheinend kein Kopfzerbrechen bereitet und der auch nicht eingeschränkt wurde so wie die Eigenheimfinanzierung.

Meiner Meinung nach in ihrer Gesamtheit eine schwer nachvollziehbare Entwicklung.

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  •  msxsm
1.12.2022  (#1789)

zitat..
LiConsult schrieb:

Konditionenanpassung Bank Austria:

Ab 25.11. werden die Fixzinskonditionen für 20Y und 25Y um 1/8% auf 3,75% gesenkt.

Danke für den Hinweis!

Weißt Du zufällig, ob das nur für Neufinanzierungen gilt oder auch für einen Wechsel von variabel auf Fixzinssatz?

Habe heute von der BA ein Angebot für den Wechsel von variabel auf Fixzinssatz mit 4,125% (für 20Y) bekommen.

An der Bonität sollte die Differenz mE nicht liegen, hatte bei Abschluss die bestmöglichen Konditionen (auch hier im Forum verglichen) angeboten bekommen.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.12.2022  (#1790)

zitat..
msxsm schrieb: Weißt Du zufällig, ob das nur für Neufinanzierungen gilt oder auch für einen Wechsel von variabel auf Fixzinssatz?

Ja - ist nur für Neufinanzierungen. Bestandskunden, die von variabel auf fix switchen wollen, werden wie du geschrieben hast aktuell mit

zitat..
msxsm schrieb: 4,125% (für 20Y)

"versorgt".

zitat..
msxsm schrieb: An der Bonität sollte die Differenz mE nicht liegen, hatte bei Abschluss die bestmöglichen Konditionen (auch hier im Forum verglichen) angeboten bekommen.

Das wird bei der Konditionenvergabe für Bestandskunden dort auch nicht berücksichtigt. Leider ist die Bank Austria hier nicht sehr bestandskundenorientiert (was mir aus Sicht eines ehemaligen Bankers besonders weh tut).

Für 20Y fix gibt es "am Markt" aktuell bedeutend attraktivere Angebote.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.12.2022  (#1791)

zitat..
msxsm schrieb: Weißt Du zufällig, ob das nur für Neufinanzierungen gilt oder auch für einen Wechsel von variabel auf Fixzinssatz?

Die Kondition ist für Neukunden reserviert, Bestandskunden sind um rund ein Viertel Prozent schlechtergestellt.

zitat..
LiConsult schrieb: Für 20Y fix gibt es "am Markt" aktuell bedeutend attraktivere Angebote.

Freilich mit dem ganzen Rattenschwanz an Umschuldungskosten.


zitat..
LiConsult schrieb: Das wird bei der Konditionenvergabe für Bestandskunden dort auch nicht berücksichtigt. Leider ist die Bank Austria hier nicht sehr bestandskundenorientiert (was mir aus Sicht eines ehemaligen Bankers besonders weh tut).

Als seit über 20 Jahren in der Kreditvermittlung tätig weiß ich, dass die BA beim Nachbessern der Fixzinskonditionen in der Vergangenheit eines der wenigen Institute war, die da extrem kundenfreundlich, sprich bestandserhaltend, agiert haben.

Wie das in Zukunft aussieht, weiß man nicht.




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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.12.2022  (#1792)

zitat..
speeeedcat schrieb: Freilich mit dem ganzen Rattenschwanz an Umschuldungskosten

bei einer Zinsdifferenz von etwa einem halben Prozent ... die Amortisationszeit ist überschaubar

zitat..
speeeedcat schrieb: Als seit über 20 Jahren in der Kreditvermittlung tätig weiß ich, dass die BA beim Nachbessern der Fixzinskonditionen in der Vergangenheit eines der wenigen Institute war, die da extrem kundenfreundlich, sprich bestandserhaltend, agiert haben.

alles gut - nur: ein neuer Kunde kostet mich als Bank deutlich mehr als das Halten eines Bestandskunden.

Wenn ich mich ins Neukundengeschäft mit einer aktuell kompetitiven Kondition teuer einkaufen muss, dann verstehe ich nicht, warum ich im Bestandskundengeschäft das Abwandern und damit einen dauerhaften Zinsentgang riskiere (und oftmals erleiden muss).

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Hallo LiConsult, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  herbert1988
1.12.2022  (#1793)

zitat..
speeeedcat schrieb: dass die BA beim Nachbessern der Fixzinskonditionen in der Vergangenheit eines der wenigen Institute war, die da extrem kundenfreundlich, sprich bestandserhaltend, agiert haben.

kann ich zumindest in unserer Situation bei der BA in Linz defintiv so bestätigen


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  •  Gschmackig
1.12.2022  (#1794)

zitat..
msxsm schrieb: Ab 25.11. werden die Fixzinskonditionen für 20Y und 25Y um 1/8% auf 3,75% gesenkt.

Hab heute schomal in einem anderen thread zu den aktuellen bestkonditionen für fixzins gefragt (also bitte löschen wenn nicht erwünscht) ABER was heißt das nun?

Aktuell besser noch etwas warten weil sich die Lage gerade entspannt oder mit meinem aktuellen angebot von 3,875% für 25y gehen?

Bei mir eilt es leider aktuell grade sehr weil alles "am tisch liegt"

Danke an die Experten hier =)


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.12.2022  (#1795)
Welche Bank?
LTV passt?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.12.2022  (#1796)
Denke Bank Austria vor der Reduktion, stimmt's?

1
  •  coworker
1.12.2022  (#1797)
Hallo zusammen,

hab mich nach jahrelangem Mitlesen jetzt mal angemeldet, weil ich mir von den Finanzprofis hier im Forum gerne Feedback zu meinem Kreditangebot einholen würde. 🙏

Kurz zum Projekt:
Immobilie als Investment (Weitervermietung)
Kosten ca. 1.000.000,-
Gesamte Summe fremdfinanziert
Kaufnebenkosten durch eigene liquide Mittel (ca. 80.000)
Einkommen aus Angestelltenverhältnis ausreichend hoch (möchte aber nicht näher darauf eingehen)
eigenes Haus (schuldenfrei) als weiteres Vermögen vorhanden

Mein Wunsch an die Hausbank:
volle Flexibilität bei Sondertilgung
keine Grundbucheintragung auf das eigene Wohnhaus
möglichst geringe Finanzierungsnebenkosten
Split oder variabel verzinst
25 Jahre Laufzeit

Meine Hausbank hat mir folgendes Angebot gemacht:
1. Splitvariante
400.000 fix und Rest variabel
4,39% Fixzins auf 5 Jahre und danach 1.25% auf den Euribor 3M
1,25% +Euribor 3M auf den variablen Teil

2.Variable Variante
Gesamtbetrag variabel
1.25% + 3M Euribor

Nach kurzer Verhandlung würde das Angebot jetzt bei 1.125% zzgl. Euribor 3M stehen. Beim Fixzinssatz können sie nicht viel machen, wurde mir erklärt. Ich habe auch stark das Gefühl, dass sie mir den nicht gerne "verkaufen" möchten. Warum auch immer. Es wird argumentiert, dass ich aufgrund der Vermietung mit Indexanpassung in den Mietverträgen eh gegen Inflation bzw. steigende Zinsen abgesichert bin. Ist ja auch nicht ganz verkehrt.

DIe SPlitvariante hätte mir eigentlich besser gefallen. Aber gerade da kommen wir die Zinsen mit 4,39% einfach nicht wettbewerbsfähig vor. Mir wurde erklärt, dass das natürlich auch mit dem geringen  EIgenmittelanteil zusammen hängt. Ich muss auch sagen, dass mir die Bank bei meinen anderen Wünschen wirklich entgegen gekommen ist. Mein Wohnhaus müsste nicht als Sicherheit eingebracht werden und die neben Kosten sind seeeh gering, ohne BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und mit nur halber Pfandrechtseintragung (€ 500.000) auf das Zinshaus. Die kennen natürlich auch meinen finanziellen Background und kommen mir da entgegen
Ich würde natürlich gerne bei meiner Hausbank abschließen, aber bei solche  Summen muss es auch halbwegs wettbewerbsfähig sein.

Wäre für eine Einschätzung sehr dankbar. Was wäre unter in meinem speziellen Fall als Fixzins bzw. variabler Zins aktuell machbar?

Besten Dank. 

 

1
  •  mrm93
2.12.2022  (#1798)
Nur für mich als Interesse. Verlangt die Bank keine 200k (20%) Eigenmittel?

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.12.2022  (#1799)
Abschließen.
Bei deinen Vorgaben wird sich keine andere Bank recht erfreut zeigen.. .

1
  •  Gschmackig
2.12.2022  (#1800)

zitat..
speeeedcat schrieb: Welche Bank?
LTV passt?

BA

LTV nach foglender Def: https://exporo.de/wiki/loan-to-value-ltv/ ?
Loan to Value = (Kreditvolumen / Verkehrswert der Immobilie) x 100

Verkehrswert nach welcher Berechnung?

Nach BMF?
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/grunderwerbsteuer/bemessungsgrundlage/Das-Pauschalwertmodell.html
~63%

oder einfach die Hypothekhöhe der Bank angegeben im Kreditvertrag?
~80%

Danke im Voraus =)

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.12.2022  (#1801)

zitat..
coworker schrieb: Meine Hausbank hat mir folgendes Angebot gemacht:
1. Splitvariante
400.000 fix und Rest variabel
4,39% Fixzins auf 5 Jahre und danach 1.25% auf den Euribor 3M
1,25% +Euribor 3M auf den variablen Teil

2.Variable Variante
Gesamtbetrag variabel
1.25% + 3M Euribor

Das ist ein etwas eigenartiger Zugang der Hausbank. Entweder ich habe ein Problem mit dem Belehnwert - dann steuere ich das über die Kondition oder ich biete gar nicht an. Wieso hier nur ein Teil fix (und der noch dazu für nur 5 Jahre) finanziert angeboten wird, verstehe ich nicht.

zitat..
coworker schrieb: Es wird argumentiert, dass ich aufgrund der Vermietung mit Indexanpassung in den Mietverträgen eh gegen Inflation bzw. steigende Zinsen abgesichert bin. Ist ja auch nicht ganz verkehrt.

Argumentativ kann ich das nicht ganz nachvollziehen, denn: wieso soll ich im mein Zinsänderungsrisiko nicht fixieren, wenn ich möchte.

Du trägst das unternehmerische Risiko (= Mietausfallswagnis). Je nachdem, um welches Objekt es sich handelt und ob dieses in die Voll- oder Teilanwendung oder vielleicht sogar Vollausnahme des Mietrechtsgesetzes fällt), bist du diesbezüglich an die entsprechenden Vorgaben betreffend die möglichen Mietzinsanpassungen gebunden.

Die Indexierung der Mietverträge passt sich an die Inflationsrate an. Die Zinsen deiner Finanzierung passen sich an den Geld- und Kapitalmarkt an. Beide Parameter laufen nicht 1:1 parallel. Insofern ist ein indexierter Mietvertrag kein vollwertiger Hedge gegen steigende Zinsen - kann manchmal gut funktionieren, oder eben nicht, wenn die Realverzinsung (= Zinssatz minus Inflation) positiv werden sollte (was sie in den vergangenen Jahrzehnten eigentlich vorwiegend der Fall war).


zitat..
coworker schrieb: Wäre für eine Einschätzung sehr dankbar. Was wäre unter in meinem speziellen Fall als Fixzins bzw. variabler Zins aktuell machbar?

Wenn es dein Wunsch ist, vorrangig "fix zu gehen" (was ich bei EUR 1 Mio. verstehe), dann würde ich Alternativen suchen. Hier wird es die Frage sein, welche Bank hinsichtlich bankinterner Ertragskalkulation hier Möglichkeiten hat. Knackpunkt wird die Belehnwertberechnung sein, die wiederum bankenweit Unterschiede aufweist.

Beim konkreten Objekt handelt es sich um Vermietungsobjekt. Das bedeutet, dass die Bankschätzung einerseits auf dem Vergleichswertverfahren und andererseits auf dem Ertragswertverfahren aufsetzt. Je nachdem was dabei herauskommt, gestaltet sich der Handlungsspielraum.

zitat..
coworker schrieb: Ich würde natürlich gerne bei meiner Hausbank abschließen, aber bei solche Summen muss es auch halbwegs wettbewerbsfähig sein.

Das musst du für dich entscheiden. Ich würde mich dennoch jedenfalls umsehen. Eine Fixzinsvariante für 5 Jahre zu SWAP + 2% hat sich zumindest einen Marktvergleich verdient.


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