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OeMAG Marktpreis 2022

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  •  washburn
15.12.2021 - 21.10.2022
305 Antworten | 81 Autoren 305
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321
Hallo,
gibt es schon Informationen zum OeMAG Marktpreis für 2022?
Danke

  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
9.1.2022  (#61)

zitat..
Fani schrieb: Das ist ja schon fast Bürgerfreundlich :)

ja, bei sowas  bin ich immer gleich misstrauisch. Da übersieht man meist irgendwo das Kleingedruckte oder übersieht den Haken.
Im Falle EAG wirds wohl so sein, dass im Gegenzug alle Netzgebühren steigen werden....🤔


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  •  Solarbuddys
9.1.2022  (#62)

zitat..
Zwosti schrieb:

Etwas OT OT [Off Topic]: Bin aus OÖ, plane eine 19 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage bei 6400kWh Jahresverbrauch. Hier wird ja einiges an Überstrom produziert solange noch kein E-Auto angeschafft wurde. Gibt es hier irgendeine Obergrenze oder ist die komplette Einspeisung ohne Probleme möglich? Im Zweifel wahrscheinlich bei der NetzOÖ anfragen oder?

Ich würd die Antworten noch ein bisschen differenzieren- weils vielleicht interessant ist oder gern mal anders verstanden wird
(Einspeiseleistung versus Einpeisemenge vs Einspeisebegrenzung )


1.)Maximal beantragte Ho¨chstleistung (Einspeiseleistung)
Wie Gawan/Pedaaa richtig schreiben hängt die "Einspeiseleistung" von der Freigabe des Netzbetreibers ab.
-->
Der Solateur/Elektriker/Selbst etc planen das Projekt, dann ergeben sich z.b 19kWp die physisch aufs Dach passen. Diese "max. Höchstleistung" wird dann beim Netzbetreiber beantragt. Achtung: Wir beantragen immer 10-20% mehr, da zum Zeitpunkt der Beantragung bis zur Montage sich Modulgrößenänderungen (Watt) ergeben können oder durch Teileverfügbarkeiten sich Änderungen ergeben können oder die Bauherrin dem Bauherren doch erlaubt größer zu bauen.
Es ist immer BESSER größer anzufragen und dann kleiner zu bauen als umgekehrt !
Bei jeder Anfrage, bei jeder Förderung. Umgekehrt artet leider oft ich unnötige Bürokratie aus.
 
In sehr seltenen Fällen wird die angefragte "max Höchstleistung" aber abgelehnt da bauliche Gegebenheiten es nicht zulassen (Leitungswege zur Trafostation, zu viele in der Siedlung mit zu viel Leistung , etc..). Meistens kommt die Ablehnung aber von einer zu kleinen Nachzählersicherung (Meistens 25A- was eigentlich 17kW Bezugsrecht wären, also sollten zumindest 17kWp Anlagen nie ein Thema sein, darum gefühlt auch die 20Kwp im EAG wegen dem Gleichzeitigkeitsfaktor). Weiters verlangen die Netzbetreiber auch immer mal den Umbau der Zählerschleife, aber diese notwendigen Voraussetzungen werden im Netzzugangsbeleg festgehalten und bei PV-Abnahme durch den Netzbetreiber kontrolliert bzw der auszuführen Elektriker muss bestätigen dass die Umbauten gemacht wurden.
ACHTUNG: Ein weiterer Vorteil für die "MACH DAS DACH VOLL" Fraktion.
Die meisten haben ein Bezugsrecht (Nachzählersicherung) von 25A. Wenn man mehr ahben möchte kostet im Schnitt der nächsthöhere Sprung 700-800EUR--> 35A --> 40A --> 50A 
Wenn man aber eine "GROSSE" PV-Anlage macht, ab ca. 20-22kWp dann benötigt man auch eine größere Nachzählersicherung und in diesem fall schenkt der Netzbetreiber dann dem Kunden die höhere Sicherung.
Brauch man vielleicht nicht gleich, aber im Zuge von-E-Autos wir man schnell froh sein mehr Bezugsrecht Zuhause zu haben ohne dass es immer die Sicherung schiesst wenn man das Haus betreibt + E-Auto Vollgas tankt 

2.) Einpeisemenge
Hier geht es nicht um die maximale verbaute Leistung (kWp amDach) sonder wie viele kWh du  zurück ins Netz einspeist. Hier sieht maklar den Vorteil des "Anbieters ÖMAG" für die Einspeisung. Diese ist gesetzlich verpflichtet den gesamten Strom den Du einspeist abzunehmen. Egal ob es eine 1kWp - 10- 100 oder 1000kWp Anlage ist.
Es gibt viele Anbieter die die maimale Einpeisehöhe (kWh) maximieren oder die Einspeisemöglichkeit auf die Anlagengröße begrenzen
z.b nur 2000kWh ab, oder 5000kWh, oder Staffeln die Preise etc.. darum ist aus unser Sciht immer die ÖMAG-Einspeisung  zu bevorzugen. 

3.) Einspeisebegrenzung 
Es gibt auch vorgaben wie hoch die Einspeiseleistung (kW) sein darf. Ist aber meistens nur bei größeres Anlagen (ab 35-40kWp) bzw bei Anlagen mit 1-phasigen Wechselrichtern.
Ich hab z.b bei meiner Wohnungs-PV eine Leistung von 5,86kWp (bald 7kWp) und das ganze läuft auf einem 1-phasigen SE-Wechselrichter(SE3680H). Der Netzbetreiber hat in diesem Fall nur die Vorgabe gemacht dass die Einpeiseleistung auf 3,5kW zu begrenzen da geht es dann darum um mögliche Schieflasten zu vermeiden, die Generatorleistung am Dach kann aber immer größer sein (machen wir immer so in der Regel wenn baulich möglich, verstanden und gewünscht) - du hast dann einfach in den dunkleren Jahreszeiten immer eine höhere Abdeckung der Grundlast. 




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  •  berha
12.1.2022  (#63)
Ich habe für meine PV Anlage 2021 die Klimafonds Förderung (€ 250,-/kWp) bekommen. Kann ich trotzdem den Oemag Marktpreis beantragen?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
12.1.2022  (#64)
ja

1
  •  tobisegger
  •   Bronze-Award
16.1.2022  (#65)
Schönen Abend,
habe jetzt schon etwas herumgelesen aber anscheinend verstehe ich es nicht ganz - vielleicht könnte mir netterweise doch noch geholfen werden. Vor allem ich hoffe ich darf diesen Thread dazu nutzen?
Letztes Jahr habe ich eine 10,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage realisiert mit Hilfe der OEMAG Förderung, die Anlage ist im Juni/Juli abgenommen worden.
Ich habe die OEMAG Förderung für die Errichtung erhalten, sowie auch die Förderung zum Einspeisen auf die 13 Jahre. Dabei hat man ja auch angeben müssen, wie hoch der Eigenverbrauch ist. Diesen habe ich mit 30% angegeben, auch um auf Nummer sicher zu gehen und die Förderung zu erhalten.
Wie funktioniert das aber nun?
Ich habe monatlich immer den gleichen Betrag von 42 Euro erhalten? Wird dann nach einem Durchrechnungszeitraum geprüft was ich wirklich geliefert habe? Wenn ich mehr einspeise als die 70% der beantragten und geförderten 10,8 kWP kWP [kWpeak, Spitzenleistung] - kriege ich dann gar nichts oder das Ganze im Wert vom Marktpreis der OEMAG?

Generell und auch abhängig davon, überlege ich auf den Marktpreis zu wechseln. Wie wird ja in diesem Beitrag beschrieben - sollte ich für alles über der 70% von 10,8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] nicht gezahlt bekommen zahlt es sich sowieso wohl aus nachdem die Anlage sehr gut liefert.

Irgendwie habe ich da wohl dann was nicht fertig verstanden.....

1
  •  trango71
  •   Bronze-Award
16.1.2022  (#66)
von 10.8kWp-30% Eigenverbrauchsanteil=7,56kWp geförderter Tarif zum OeMAG Preis
d.h. 7,56kWp X 950 Vollasstunden=7182kWh werden dir im Jahr zum Fördertarif vergütet
alles was du darüber eingespeist wird zum Marktpreis vergütet.
Ich würde so schnell es geht umsteigen der Marktpreis dieses Jahr wird deutlich höher sein als der geförderte Tarif...
Vom Jahresdurchnittpreis war der Marktpreis 2021 auch schon höher als der Fördertarif...☝

normalerweise wird der Jahresertrag einmal jährlich abgelesen
wie es bei Smartmeter ausschaut weiß ich nicht

LG
Christian

1
  •  tobisegger
  •   Bronze-Award
16.1.2022  (#67)
@trango71 
Danke für den Hinweis, klingt logisch ("alles darüber zum Marktpreis")
Insofern dann aber verwunderlich, dass ich mehrmals den selben Betrag überwiesen bekommen habe?
EDIT:
Muss mich entschuldigen, bei mir ist ein Mail untergangen mit der "korrektur" der Monate, dh. von Mitte Juli (Abnahme) Bis Ende Oktober wurde dann korrigiert und entsprechend überwiesen (hatte sich auch mit Kontowechsel überschnitten)

Danke

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
18.1.2022  (#68)
So jetzt hab ich auch eine Frage:
Bin gerade dabei den Marktpreis anzumelden, da muss ich den Eigenversorgungsanteil angeben der wie folgt beschrieben ist:
"Der Eigenversorgungsanteil ist jener Anteil der Engpassleistung einer Anlage, für den keine Tarifförderung gemäß §12 oder §17 beantragt wird."

Was heißt das wenn ich eine Anlage mit Speicher habe? Was muss ich hier angeben und wieso muss ich das beim Marktpreis angeben?

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
18.1.2022  (#69)

zitat..
Puitl schrieb:

So jetzt hab ich auch eine Frage:
Bin gerade dabei den Marktpreis anzumelden, da muss ich den Eigenversorgungsanteil angeben der wie folgt beschrieben ist:
"Der Eigenversorgungsanteil ist jener Anteil der Engpassleistung einer Anlage, für den keine Tarifförderung gemäß §12 oder §17 beantragt wird."

Was heißt das wenn ich eine Anlage mit Speicher habe? Was muss ich hier angeben und wieso muss ich das beim Marktpreis angeben?

So weit ich mich erinnere steht im Leitfaden das diese Zahl nicht berücksichtigt wird und nur für eigene Zwecke dient.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
18.1.2022  (#70)

zitat..
Puitl schrieb: Bin gerade dabei den Marktpreis anzumelden, da muss ich den Eigenversorgungsanteil angeben der wie folgt beschrieben ist:
"Der Eigenversorgungsanteil ist jener Anteil der Engpassleistung einer Anlage, für den keine Tarifförderung gemäß §12 oder §17 beantragt wird."

Ich hab mich am Freitag bei ÖMAG angemeldet und ich hab keinen Wert eingegeben oder ich wurde garnicht gefragt. Vertrag hab ich schon. Mit 1.3 wird gewechselt. 




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  •  Puitl
  •   Silber-Award
18.1.2022  (#71)
Ah im Leitfaden hab ichs jetzt entdeckt: Wert wird beim Marktpreis nur für die Statistik erfasst....danke 👍

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  •  heinzi00
  •   Gold-Award
18.1.2022  (#72)
@Casemodder Wie lange hat es bei dir gedauert bis du den Vertrag bekommen hast.
Bei welchen Netzbetreiber hast du deinen normalen Vertrag und bleibt dieser Vertrag unangetastet?
Will verhindern das durch die Änderung des Einspeisevertrag der Netzbetreiber auch den aktuellen Abnahmevertrag ändern kann.

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
18.1.2022  (#73)
Ich habe ebenfalls am Sonntag einen Antrag bei der Ömag eingereicht, vom geförderten Tarif auf den Marktpreis umzusteigen. Am Montag Nachmittag hatte ich die Bestätigung der Umstellung. Sind als wirklich auf Zack dort

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
18.1.2022  (#74)

zitat..
heinzi00 schrieb: Wie lange hat es bei dir gedauert bis du den Vertrag bekommen hast.

In der früh bei ÖMAG angemeldet/eingereicht, in der Nacht war dann der Vertrag da. Hab mich gewundert dass um diese Zeit noch wer arbeitet...eventuell automatisiert? 🤔

zitat..
heinzi00 schrieb: Bei welchen Netzbetreiber hast du deinen normalen Vertrag und bleibt dieser Vertrag unangetastet?

Sehr gute Frage. Bin bei EVN. Da Lieferung und Einspeisung zwei unterschiedliche Verträge sind sollte der Liefervertrag unangetastet bleiben. Noch dazu wurde dieser erst am 1.1 angehoben. 100% sicher ist das aber nicht. 
Hab jetzt mal den Einspeisevertrag gekündigt. Obwohl ich ÖMAG eine Vollmacht geschickt habe, muss man zusätzlich selber kündigen. 



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  •  joho78
  •   Bronze-Award
18.1.2022  (#75)

zitat..
Casemodder schrieb:
 
Hab jetzt mal den Einspeisevertrag gekündigt. Obwohl ich ÖMAG eine Vollmacht geschickt habe, muss man zusätzlich selber kündigen.

Ja genau. Und die EnergieAG ist hier echt super informiert. Wollte kündigen und die nette Dame vom Service meinte, dass ich bei ihnen (also EnergieAG) dann nichts mehr machen muss, wenn man die Wechselvollmacht von der ÖMAG sendet. Dann aber Email von der ÖMAG, dass trotz Wechselvollmacht aber der Kunde selbst den aktuellen Einspeisevertrag kündigen muss. Dies wieder der EnergieAG-Dame gesagt und ich warte nun schon wieder 3 Tage, dass ich die Bestätigung bekomme, obwohl sie meinte, dass sie sich umgehend am selben Tag noch meldet...

Naja, ich werd schon rauskommen und zu meinem ÖMAG-Marktpreis kommen aber mühsam ist das halt immer wenn es in Österreich um Strom geht...


1
  •  TomF79
  •   Bronze-Award
18.1.2022  (#76)
Also ich bin im Oktober zur Oemag gewechselt, habe die Vollmacht gemailt und der Rest wurde von der Oemag erledigt. Musste nicht extra nochmal kündigen, da wäre ja dann die Wechselvollmacht sinnfrei.

1
  •  joho78
  •   Bronze-Award
18.1.2022  (#77)
Hier der Passus aus dem Email vom Ömag-Kundenservice:

"Ist Ihre Ökostromanlage bereits in Betrieb und wird der eingespeiste Ökostrom von einem anderen Abnehmer vergütet, kann eine Vergütung erst nach einem Wechsel der Ökostromanlage in die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG erfolgen. Dieser Wechsel kann durch die OeMAG veranlasst werden nach Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterfertigten Wechselvollmacht. Gerne nehmen wir diese per Post, Fax oder Mail entgegen.

Die Vollmacht umfasst nicht die Kündigung des Liefervertrages mit dem bisherigen Stromhändler. Dieser muss vom Förderwerber entsprechend den Fristen aufgelöst werden."

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
18.1.2022  (#78)

zitat..
joho78 schrieb:

Hier der Passus aus dem Email vom Ömag-Kundenservice:

"Ist Ihre Ökostromanlage bereits in Betrieb und wird der eingespeiste Ökostrom von einem anderen Abnehmer vergütet, kann eine Vergütung erst nach einem Wechsel der Ökostromanlage in die Marktpreis-Bilanzgruppe der OeMAG erfolgen. Dieser Wechsel kann durch die OeMAG veranlasst werden nach Vorlage einer vollständig ausgefüllten und unterfertigten Wechselvollmacht. Gerne nehmen wir diese per Post, Fax oder Mail entgegen.

Die Vollmacht umfasst nicht die Kündigung des Liefervertrages mit dem bisherigen Stromhändler. Dieser muss vom Förderwerber entsprechend den Fristen aufgelöst werden."

Als Liefervertrag ist aber der Bezugstarif gemeint.

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  •  joho78
  •   Bronze-Award
18.1.2022  (#79)
Hab ich mir kurz auch gedacht aber warum sollte denn jemand den Stromliefervertrag kündigen wenn es hier um eine Anfrage betreffend Wechselvollmacht für den Umstieg betreffend Einspeisung (zum Marktpreis) geht? Das hat ja damit überhaupt nichts zu tun. Ich kann ja bei der Ömag (meines Wissens nach) sowieso keine Strom kaufen, sondern nur verkaufen oder? Die Sache finde ich nicht ganz logisch...

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
19.1.2022  (#80)
Vielleicht hatten sie schon viele Anfragen diesbezüglich und haben deshalb diesen Satz eingefügt.

1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
19.1.2022  (#81)

zitat..
TomF79 schrieb: da wäre ja dann die Wechselvollmacht sinnfrei.

Richtig. 


zitat..
TomF79 schrieb: Vielleicht hatten sie schon viele Anfragen diesbezüglich und haben deshalb diesen Satz eingefügt.

Hab diesbezüglich extra bei ÖMAG angefragt und ich hab folgende Antwort bekommen: 

---
wir bitten Sie, die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Abnehmer selbst einzubringen. Mit Hilfe der Wechselvollmacht ist es für uns dann einfacher, den Wechsel durchzuführen.
---





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