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Definition Abstellraum - NÖ [NÖ]

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  •  HanghausNOE
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.2. - 28.2.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Wir sind gerade mitten in der Hausplanung und haben uns entschieden, den Dachboden auszubauen. Da der Platz in den beiden anderen Ebenen ausreichend ist, wollten wir den ausgebauten Dachboden als Abstellraum deklarieren. Das bringt den Nebeneffekt, dass wir keine vollwertige Stiege in den Dachboden führen müssen sondern eine "Nebentreppe" mit weniger als 80cm Stufenbreite. Es ist keine weitere Treppe geplant, die in den Dachboden führt.

Aufgrund der Einschränkung bezüglich des seitlichen Bauwichs müssen wir beim Dachausbau etwas zurückgehen, damit die Seitenfläche des Hauses reduziert wird und wir damit den Mindestabstand von 3m einhalten können. Das wird aktuell aus optischen Gründen als Terrasse mit Ausgang und Geländer geplant. Das erweckt eventuell den Eindruck, dass es sich hier um einen Wohnraum handeln wird, was aber nicht geplant ist.

Um das so ausführen zu können, würde mich die Definition von einem Abstellraum interessieren? Gibt es eine solche?
Hat er bestimmte Auflagen zu erfüllen, um als solcher zu gelten (z.B. "darf keinen Terrasse haben")?
Darf bei einem Abstellraum nur wenig Licht in den Raum (z.B. "eine maximale Belichtung von 10% der Fläche")?
Gibt es sonstige bekannte Einschränkungen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
28.2.2021  (#1)

zitat..
HanghausNOE schrieb: Um das so ausführen zu können, würde mich die Definition von einem Abstellraum interessieren? Gibt es eine solche?

Naja ein Abstellraum ist, wie der Name schon sagt, ein Raum der zum Abstellen von Sachen verwendet wird, was er jedenfalls nicht ist, ist ein Aufenthaltsraum (der zum längeren Aufenthalt von Personen bestimmt ist). Fensterflächen sind für Abstellräume nicht geregelt. 

Aber bitte berücksichtigen, dass ein (auch als Abstellraum) ausgebauter Dachraum bereits als weiteres Geschoß zählt (in der Hinsicht kein Unterschied zu einem Aufenthaltsraum bis auf die geringere Stiegenlaufbreite und dessen Raumhöhe), da nur nicht ausgebaute Dachräume nicht als eigene Geschoße zu werten sind (von diesen wird kein Terrassenzugang möglich sein), von einem Terrassenzugang von einem Abstellraum sehe ich keine baurechtliche Problematik, sofern bei euch das weitere Geschoß möglich ist. 


zitat..
HanghausNOE schrieb: damit die Seitenfläche des Hauses reduziert wird und wir damit den Mindestabstand von 3m einhalten können. Das wird aktuell aus optischen Gründen als Terrasse mit Ausgang und Geländer geplant

Bitte beachten, dass ein Geländer in NÖ auch immer zur Gebäudehöhe zählt, bei zwei darunter liegenden Geschoßen könnte die Gebäudehöhe auch mit einem Geländer auf der Dachterrasse knapp werden (max. 6m Gebäudehöhe für 3m Bauwich), Wie sich das bei euch aufgrund der Hangage ergibt kann ich nicht genau beurteilen, aber sollte jedenfalls in eurer Planung berücksichtigt werden. 


1
  •  HanghausNOE
28.2.2021  (#2)
Sehr hilfreich! Vielen Dank!

zitat..
ProjectX schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von HanghausNOE: Um das so ausführen zu können, würde mich die Definition von einem Abstellraum interessieren? Gibt es eine solche?

Naja ein Abstellraum ist, wie der Name schon sagt, ein Raum der zum Abstellen von Sachen verwendet wird, was er jedenfalls nicht ist, ist ein Aufenthaltsraum (der zum längeren Aufenthalt von Personen bestimmt ist). Fensterflächen sind für Abstellräume nicht geregelt. 

Aber bitte berücksichtigen, dass ein (auch als Abstellraum) ausgebauter Dachraum bereits als weiteres Geschoß zählt (in der Hinsicht kein Unterschied zu einem Aufenthaltsraum bis auf die geringere Stiegenlaufbreite und dessen Raumhöhe), da nur nicht ausgebaute Dachräume nicht als eigene Geschoße zu werten sind (von diesen wird kein Terrassenzugang möglich sein), von einem Terrassenzugang von einem Abstellraum sehe ich keine baurechtliche Problematik, sofern bei euch das weitere Geschoß möglich ist. 
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Im Beitrag zitiert von HanghausNOE: damit die Seitenfläche des Hauses reduziert wird und wir damit den Mindestabstand von 3m einhalten können. Das wird aktuell aus optischen Gründen als Terrasse mit Ausgang und Geländer geplant

Bitte beachten, dass ein Geländer in NÖ auch immer zur Gebäudehöhe zählt, bei zwei darunter liegenden Geschoßen könnte die Gebäudehöhe auch mit einem Geländer auf der Dachterrasse knapp werden (max. 6m Gebäudehöhe für 3m Bauwich), Wie sich das bei euch aufgrund der Hangage ergibt kann ich nicht genau beurteilen, aber sollte jedenfalls in eurer Planung berücksichtigt werden.

Sehr hilfreich. Vielen Dank! 


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