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Gerüst Gebrauchsüberlassung - Abrechnung

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  •  pramber
31.12.2020 - 4.1.2021
11 Antworten | 3 Autoren 11
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Hallo,

wir haben für unser Dach ein Gerüst von einer externen Firma beauftragt.
Mit dem Aufbau wurde am 25.11 begonnen und dieses war ab 27.11 einsatzfähig.
Abgebaut wurde es am 19.12.

Somit konnte es genau 3 Wochen verwendet werden.

In seiner Rechnung werden allerdings volle 4 Wochen verrechnet:
System-G.als Systemleer-Gerüst f.Dachfangger Gebrauchsüberl. KW 45 - KW 51 = 4 Wochen

Ich denke mal es ist nicht üblich, dass man hier die Zeit für den Auf- und Abbau ebenfalls begleichen muss, oder?

  •  BAULEItEr
31.12.2020  (#1)
Was steht genau im Anbot, ist das Vorhalten weiter beschrieben.

Laut LBH ist das Vorhalten so abzurechnen:


2020/20201231653707.png

Also von dem Tag an wo fertiggestellt wurde bis einschließlich dem Tag wo abgebaut wird.
Wenn er zwei Tage abbbaut gilt trotzdem nur der erste Tag.

Aber vereinbaren kann man natürlich alles, steht am Angebot nicht wie abgerechnet wird?
Gibt es auf seiner Hompage vielleicht AVB`s wo es genauer steht?
 

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  •  pramber
1.1.2021  (#2)
Es steht im Angebot:
Wir danken für Ihre Anfrage zu oben genanntem Bauvorhaben und übermitteln Ihnen unser Angebot unter
Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aktuellen und derzeit gültigen
ÖNORMen:

Auf der Homepage von der Gerüstfirma führt der Link zu den AGBs allerdings ins Leere.

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  •  BAULEItEr
1.1.2021  (#3)
Du hast einen Vertrag unterschrieben ohne die ihm zugrundeliegenden AGB zu lesen.
Soviel ich weiß müssen solche AGB nur in der Firma aufliegen bzw. Nach Aufforderung übergeben werden, eine Veröffentlichung auf der Hompage ist nicht muss.

ich glaube du hast hier keine guten Karten.
Jetzt kannst du dir die AGB nur mehr nachsenden lassen und nach dem was da drinnen steht die Abrechnung kontrollieren.

Was hast du eigentlich fürs Aufstellen bezahlt, eigentlich ist es üblich das 4 Wochen Vorhalten im EP fürs aufstellen enthalten sind.

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  •  pramber
4.1.2021  (#4)
War alles sehr kurzfristig mit dem Gerüst, weil sich ansonst das Dach noch weiter verzögert hätte. Unterschrieben wurde somit nichts sondern nur per Telefon bzw. Email der Auftrag vergeben.
Muss aber gestehen, dass ich auch wenn mehr Zeit gewesen wäre nicht extra die AGBs angefordert und kontrolliert hätte.

Fürs Gerüst habe ich bei 350m² 2.800,00 Euro bezahlt plus 1.100,00 Euro für 55,0m Schutznetz.
Gebrauchsüberlassung 4 Wochen Gerüst 700,00 Euro und 176,00 Euro fürs Netz.

Ich werde nochmals mit dem Chef reden, der schuldet mir sowieso noch einen Rückruf, nachdem sie beim Abbau einen Fensterrahmen beschädigt haben und die Baustelle extrem unordentlich verlassen haben.
Meinerseits habe ich schon mehrfach versucht, diesen zu erreichen. Leider ist das nicht sehr einfach.

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  •  MrCrabs
4.1.2021  (#5)
Wie viel hast du jetzt in Summe für die 3 (4) Wochen 350m² inkl. Schutznetz bezahlt?
2800+1100+700+176= 4776 Euro

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  •  pramber
4.1.2021  (#6)
Genau, plus 20% Steuern ergibt: 5731,20 Euro

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  •  MrCrabs
4.1.2021  (#7)
Also der Preis ist mMn eine Frechheit.
Bei uns in der Gegend zahlst bei kleineren Firmen ca. 5-6€/m2 für 4 ganze Wochen.
Wir (2 Häuslbauerfamilien) haben uns ca. 450m2 Fassadengerüst (NEU von einem österr. Hersteller!!!) vorm Hausbauen gemeinsam gekauft um ca. 12.000 Euro. Nur das man die Relation hier mal sieht......

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  •  pramber
4.1.2021  (#8)
Wie gesagt, es war alles sehr kurzfristig und die Alternative wäre ein Angebot für ein Gerüst organsiert vom Dachdecker von 6770,00 Euro gewesen.
Man muss allerdings sagen, nachdem unser Haus terrassenförmig im Hang liegt (18% Steigung) ist es sicher aufwendiger als bei einem Haus in der Ebene.

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  •  MrCrabs
4.1.2021  (#9)
Ja das ist das Problem bei dir, dass es kurzfristig war und du darum vom Preis gefangen warst und keine Alternative hattest.
Wusstest du das nicht schon bei der Planung vom Dach, dass du ein Gerüst benötigst? Das ist ja kein kurzfristiges Projekt von heute auf morgen. 
Also das mit den 18% Steigung ist eigentlich egal wenn man es vorher weiß, dann nimmt man halt Halbrahmen, hohe oder niedrige Gewindefüße, Auszugsfüße, Rohrgerüst, etc.... abgerechnet wird nach m2 und da ist das egal ob ein Haus im Hang steht.

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  •  pramber
4.1.2021  (#10)
Unser Planer hat gehofft, dass unser BM ein Gerüst aufstellt bzw. kein Gerüst benötigt wird und wir uns damit Geld sparen.
Im Nachhinein ein Fehler.

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  •  MrCrabs
4.1.2021  (#11)
Ok, dann würde ich mal den Planer zur Verantwortung mit hinein ziehen, falls er für die Ausschreibungen verantwortlich ist und dafür kassiert, ein professioneller Planer muss so etwas wissen, wenns der Bauherr nicht weiß.
In meinem Umfeld kenne ich keine private Hausbaustelle, wo beim Dach ohne Gerüst gearbeitet worden wäre.
Wer fällt schon gerne wegen Kosteneinsparung 8-10m, so wie es bei dir lt. Plan ist, vom Dach?

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