Liebe Alle! Ich habe einen Teil meines Grundstücks an den Nachbarn verkauft. Es gab bei der Teilung viele Probleme, ua mit dem Geometer. Es hat 1 Jahr gedauert, bis ich den Kaufpreis endlich hatte. Ua, weil der Geometer ewig für die neue Vermessungsurkunde brauchte. Nun bin ich verwirrt - weil auf der neuen Urkunde der längst abgerissene Altbestand (Doppelgarage) noch eingezeichnet ist. Ist das Usus? Oder ist es egal, weil es nur um die Grundstücksgrenze geht? Muß ich da was unternehmen? Ich will jetzt nicht gleich bei der Gemeinde fragen u "schlafende Hunde" wecken .... es gab in der Sache eh schon diverse Probleme. LG u DANKE!
Wird man schwer was sagen können, ohne den Plan gesehen zu haben, was da genau wie eingezeichnet ist? Man muss zuerst den Plan mit seinen Angaben genau analysieren, was da genau dargestellt wird (tatsächlich ein Gebäude? oder vielleicht nur die Grenzen von Benützungsarten aus dem Kataster?)
Und erst wenn man weiß, was da jeder Strich genau bedeutet und darstellt, kann man sagen, ob bzw. welche Konsequenzen daraus resultieren. Neben dem eigentlichen Vermessungsplan mit der Naturaufnahme ist da natürlich auch die "Gegenüberstellung" von Interesse.