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Carport NEU einreichen?

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  •  1chris
19.4. - 20.4.2020
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo liebe Leute,

Ich hätte eine Frage:
Ich würde gerne mein Carport neu einreichen (da neu geplant). 
Zu Baubeginn (2017) war das "alte" Carport leider viel zu klein und viel zu weit weg von der Nachbarsgrenze.
Das neue Carport müsste aber neu eingereicht werden, da es doch die 40qm weit überschreitet und auch näher zur Grenze (1m Abstand, Nachbarin einverstanden) rückt. Carport für 2 Autos und HaustürÜberdachung und Geräteschuppen (ca. 8x8m)
Muss ich beim Einreichen gleich wie beim Hausbau vorgehen? Gebaut in Kärnten.

Vielen Dank und GLG 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.4.2020  (#1)

zitat..
1chris schrieb: Muss ich beim Einreichen gleich wie beim Hausbau vorgehen?

Ja.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
19.4.2020  (#2)

zitat..
1chris schrieb: 1m Abstand, Nachbarin einverstanden

Das ist wurscht. Normalerweise ist der Mindestabstand 3m. Eine Unterschreitung ist unter gewissen Umständen möglich (z.B. gewisse Gebäudehöhe nicht überschritten), die Zustimmung der Nachbarn fällt da aber nicht drunter. Soll heißen: wenn Voraussetzungen für Unterschreitung erfüllt sind, dann kann die Nachbarin auch dagegen sein und ihr dürft trotzdem bauen. Umgekehrt kann die Nachbarin euch nichts erlauben, was lt. Bauordnung nicht möglich ist.

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  •  1chris
20.4.2020  (#3)
super danke.

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