Generalunternehmen einzelnes Gewerk ändern
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Wenn die Mängelvorwürfe an den Installateur berechtigt sind, dann stellt sich die Frage, warum Ihr diesen nachgehen müsst, wenn es einen GU gibt? Grundsätzlich ist es nämlich Sache des GU dafür Sorge zu tragen, dass die ausführenden Firmen die vereinbarte sowie normgerechte Leistung abliefern, denn der GU hat für Mängel gerade zu stehen, und zwar sowohl für die Abwicklung als auch die Kosten der Mängelbehebung. Ich würde den GU also auf die von Euch festgestellten Mängel im Gewerk des Installateurs aufmerksam machen und um Stellungnahme bitten. Weiters würde ich ihm mitteilen, dass die Reaktion des Installateurs dermaßen unzufriedenstellen und vertrauenzerstörend war, dass Ihr Euch nicht mehr vorstellen könnt von diesem eine adäquate Leistung zu erhalten und Ihr die Beauftragung einer anderen Firma wünscht. Wenn der GU dazu nicht bereit ist und bei dem Installateur bleiben will, würde ich ihn auffordern, seinen vereinbarten Leistungen zur Qualitätskontrolle besser nachzukommen und ihn damit konfrontieren, dass Du die bisher abgelieferte Arbeit des Installateurs von einem SV prüfen lässt. Damit sollte Bewegung und Veränderung in die Angelegenheit kommen. Um welche Mängel geht es konkret? |

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