Hallo,  
  ich habe eine Frage zu dem Thema Carport bzw. Garage. ==> Bundesland Oberösterreich    
Wir haben ab 2013 ein Haus gebaut und dabei ein Carport mit Überdachung zum Haus mitgeplant.  
Dieses Carport sollte heuer gebaut werden.    
Wie es halt so ist, kommt man nach einigen Jahres auf ein paar Änderungen, die wir jetzt umsetzen möchten.    
   •  Wir möchten es jetzt vollständig mauern und verputzen  
==> lt. Gemeinde kein Problem weil es eine Aufwertung darstellt. Keine Planänderung notwendig. 
   •  Wir möchten auch die dritte Seite, die jetzt nur oben geschlossen ist komplett schließen  
==> lt. Gemeinde müssen 50% dieser dritten Seite offen bleiben, ansonsten ist es eine Garage.  
==> Eine Umwandlung in Garage grundsätzlich auch möglich, aber es müsste sich der Techniker wegen Brandschutz anschauen 
  
Deshalb meine Frage, wie schauen die Brandschutzanforderungen von so einer freistehenden Garage mit Verbindung über ein Vordach zum Haus aus?    
   •  Die Seitenwänder wären gemauert 
   •  eine Seite ist komplett offen 
   •  oben offen bis zum Holzdachstuhl 
  
Ich stelle mir nämlich die Frage ob es Sinn macht, so eine Änderung anzustoßen, oder ob sich dann viel ändert. Es müsste jedenfalls mit einem Änderungsansuchen gemacht werden können. Nochmal unterschriftensammeln bei den Nachbarn will ich nicht.    
genehmigtes Carport:   
      
     Carport mit Änderungen:   
      
     Danke  
Johannes 
 
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