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Bringt Grundstücksteilung Nachteile?

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  •  Gast Chris464

3 Antworten 3
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Hallo,

wir haben einen Baugrund in Aussicht, soweit würde alles passen, jedoch macht uns der Bebauungsplan der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung. Dieser besagt nämlich, dass unser Haus von der Nordseite des Grundstückes (1013 m²) 12 m entfernt stehen muss. Das wollen wir auf keinen Fall, da wir sonst viel Grund herschenken.
Nun hat uns der Verkäufer vorgeschlagen, das Grundstück auf 2 Parzellen zu teilen und 2 zu kaufen.
Bringt das Nachteile für uns? Danke! Chris

  •  nik8
28.9.2005  (#1)
Teilung - Hello!
1) Die Aufschließungskosten (wenn dann beide aufgeschlossen werden) sind für 2 kleine Gst höher als für ein großes.
2) Kanal, Wasser, etc. Gemeindeabgaben orientieren sich auch an der Grundfläche. Hier wäre es eher ein Vorteil.
3) Wenn du 2 unabhängige Gst, die beide dir gehören nebeneinander hast, ist es trotzdem so, dass dein eigenes Nachbargst wie von einem "fremden" Nachbarn behandelt wird (du könntest es ja einmal verkaufen). Also möglich, dass die 12 m auch hier gelten.
lg Nik

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  •  chris
28.9.2005  (#2)
KOSTEN! - Da ich die Bebauungsbestimmungen bei Dir nicht kenne verstehe noch nicht wie die Teilung Dein Problem lösen kann! Hast Du Baufluchtlinie mit Anbaupflicht? Bauen derzeit im "Wohnungseigentum" auf einem 1064 m² Grundstück. Bei uns ist es so, dass bei einer Teilung ca. 8.000€ nachträgliche Aufschließungskosten fällig werden würden, obwohl das Gesammtgrundstück schon seit Jahrzehnten aufgeschlossen ist! ALSO AAUF DIE KOSTEN AUFPASSEN!

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  •  Gast tobias
29.9.2005  (#3)
mindestabstände! - hi,
also ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das was bringen soll. weil wenns der bebauungsplan so vorsieht, dann wird das bei geteilten grundstücken wohl auch für diese beiden gelten.
und beim bebauungsplan gibts selten ausnahmegenemigungen.
außerdem solltest du aufpassen, denn nach der teilung gelten für beide grundstücke die mindestabstände nach dem baugesetz und damit kannst du dich nicht mehr an die grenze der beiden grundstücke bauen.
frag am örtichen bauamt nach.
lg tobias

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