« Baurecht  |

Kann man Abmachungen einer Bauverhandlung ändern?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Sportplatz
20.12.2019 - 21.1.2020
7 Antworten | 7 Autoren 7
7
Guten Tag, ich wohne in OÖ. Vor 25 Jahren wurde gegenüber Wohnblöcke gebaut, alle Wohnungen sind Eigentumswohnungen.
Bei der Bauverhandlung mit dem Wohnbau OÖ haben wir uns gegen die Parkplätze vor unseren Schlafzimmer gewehrt. 
Wohnbau OÖ und der Bürgermeister haben uns dann eingeredet, es werden nur Besucherparkplätze und es wird nie ein Bewohner auf den Parkplätzen stehen und weil es nur Besucherparkplätze sind, werden die Bewohner der Straße X nie Anwohner oder Anrainer unserer Gasse sein.  Wer würde auch draußen stehen wollen, wenn man einen Tiefgaragen-platz hat. :) Es werden nur 8 Parkplätze für 12 Wohnungen.
Aber wenn im Wohnblock 4D jemand Hilfe von der Cariitas braucht Handwerker oder Ärzte, Weihnachtsbesuch kommen, wäre es "nett" von uns, Besucherparkplätze zuzulassen.

Das wurde in der Bauverhandlung alles Schriftlich fixiert.
Falls die Parkplätze zweckentfremdet werden dürfen wir die Parkplätze sperren lassen und die Zufahrt über unsere Gasse wird den Wohnblock Bewohnern verboten.
Durchzugs verkehr verboten.
Natürlich hat das von Anfang an nicht funktioniert, unsere Ausfahrten zugeparkt, Gehsteige vollgeparkt, Wir haben die Nachbarn immer drauf hingewiesen, es sind NUR Besucherparkplätze. Anfangs waren die Antworten noch nett, Die Kinder ziehen bald aus usw. Mit den Jahren wechselten einige Wohnungen den Besitzer und die haben Angefangen sich zu streiten wer den auf den Besucherparkplätzen parken darf. Ein Besitzer konnte mit seinem Audi Q7 rückwärts nicht raus aus dem Besucherparkplatz ( der sollte mal fahren lernen) wenn jemand von uns in der Gasse parkte und hat ein Sperr-kreuz auf den Boden unserer Gasse gemalt! Einer hat uns Angezeigt weil einer vor seinem Haus parkte! Einer hat auf der Gemeinde gemeint er braucht einen Spiegel in der Ausfahrt der Gasse und da gab es eine Stop Tafel dazu, damit wir bei einem Unfall sicher Schuld sind. 
Einer hat zu mir gesagt " Der stärkere setzt sich durch" als ich ihm wieder einmal sagte, Gehsteig Parken gibt es nicht in der Gasse
Jetzt, ist einem ganz Bauernschlauen Anwohner eingefallen sie machen eine Abstimmung und Widmen die Besucherparkplätze einfach auf Bewohner Parkplätze per Abstimmung im Wohnblock um. Die haben uns dann neue große Schilder montiert BEWOHNERPARKPLÄTZE!
Die rechtlich vorgeschriebenen Besucherparkplätze innerhalb 300 Meter soll wohl unsere Ausfahrt sein und Gehsteige ;)
Ich habe den OÖ Wohnbau angerufen und hab denen gesagt diese Abstimmung kann nicht wahr sein, die widerspricht der Abmachung aus der Bauverhandlung. Die haben das überprüft und mich angerufen das ich recht habe. Ich habe aber aus Interesse an guter Nachbarschaft den Vorschlag gemacht, ich wäre einverstanden wenn jede Wohnung einen Parkplatz hat und sie sollen sich ein paar dazubauen. Gehsteig-parken oder unsere Einfahrten zuparken darf es dann aber nicht mehr geben.
Wie soll ich vorgehen, damit die Abmachung diesmal wirklich eingehalten wird? Kann man die Abmachungen aus der Bauverhandlung nach verhandeln?
Mein Haus würde weniger Wert, ich hätte Fahr-Lärm direkt vor den Schlafzimmern 2 Stockwerke.
Weiter bin ich nicht bereit denen entgegen zukommen. Ich will aber eine Wasserdichte Lösung. Wenn ihnen das nicht passt wird die Gemeinde die Gasse sperren müssen und der Wohnbau die Besucherparkplätze, dann haben die keine Besucherparkplätze mehr.
Die meisten sind aber nett und freundlich und nur wegen ein paar Idioten alle Strafen?
Ein Jungen Paar ist schwanger, eines hat 2 Kleinkinder, eine älter Dame Ischias und kann nicht Stiegengehen, denen würde ich es jederzeit erlauben. Parken und streiten ums Parkrecht tun aber die Gesunden und einer der mit 45 Jahren immer noch im Kinderzimmer bei Mamma wohnt. Falls der keinen Parkplatz auf dem Besucher bekommt dreht der immer durch, mamma Junge kann natürlich nicht 200 Meter gehen zum nächsten Öffentlichen Parkplatz.
Wie kommt man da friedlich raus?

Danke!

  •  Dirm
20.12.2019  (#1)
Hi,

friedlich wohl gar nicht. Regelmäßig die Polizei rufen, lässt auch nicht einige umdenken?

Wie können die euch ein Schild montieren?

Aber ein Autofahrer ist nicht zum gehen da! Haben neben einer Schule gewohnt. Vorm Radar, Zebrastreifen (4 Stück), Einfahrt, Gehsteig,.... überall wurde geparkt. Wenns Schatzilein eh schon am weg ist, dann darf man auch schnell in der Einbahn halten. Aber sobald die Tür zu ist - vollgas.

(Bin gespannt wie viele Q7 Fahrer es in dem Forum gibt :-D)

Sg Dirm

1
  •  GeorgL
  •   Gold-Award
20.12.2019  (#2)
Also wenn mir einer die Einfahrt zuparkt würde ich jede rechtliche Möglichkeit nutzen (Auf Unterlassung und wegen Besitzstörung klagen, abschleppen lassen), vor allem wenn wie beschrieben keine Aussicht auf Besserung besteht. Genauso bei Gehsteigparkern (siehe dazu STVO insb. §§ 23-25: hhttps://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336)

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
21.12.2019  (#3)

zitat..
Sportplatz schrieb: Das wurde in der Bauverhandlung alles Schriftlich fixiert.

Dürfte ich die Mitschrift mal sehen?
Dass Kommunen so was machen will ich nicht glauben...

1


  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.12.2019  (#4)
@bautech
Ganz genau, so is es. Ohne den exkaten Wortlaut der Niederschrift zu kennen (und auch des Bescheides) is alles hier nur Spekulation.
Wenn ich von einer "Abmachung" bei einer Bauverhandlung höre, steigen Skepsis und Zweifel bei mir immer ganz hoch.
Ich sags jetzt mal bewußt provokant: Das Baurecht kennt den Begriff "Abmachungen" nicht.

Daher stellt sich die Frage, was war das jetzt konkret?? Dafür gibts mehrere Möglichkeiten:
1. Eine "Erklärung" der Nachbarn? - Das wird nicht viel wert sein - ODER
2. hat der Bauwerber sein Bauvorhaben im Rahmen der Bauverhandlung ausdrücklich in Form einer "Projektsergänzung" oder "Projektsabänderung"  dahingehend abgeändert oder präzisiert, dass er diese Parkflächen ausschließlich und ausdrücklich nur als Besucherparkplätze deklariert hat? (Da stellt sich die Frage, wie weit man nach Baurecht eine Abstellfläche auf einem Privatgrund überhaupt so spezifizieren und eingrenzen kann?)   - ODER
3. hat die Baubehörde eine verbindliche (Bescheid)Auflage gemacht, dass dort nur Besucher stehen dürfen? ODER
4. Haben der BAuwerber und die NAchbarn eine privatrechtliche Vereinbarung getroffen, die so protokolliert und formuliert ist, dass man sie als zivilrechtlichen Vertrag werten kann und sie daher bei Gericht einklagbar ist - und wie lautet da der Text im Detail?  - ODER
5.........usw.
Wir wissen es (bis jetzt noch) nicht!!! (und es kommt dabei oft auf jedes Wort an).
Somit kann man auch nichts dazu sagen. 
Es ist daher mal eindeutig abzuklären, was genau hinter dieser "Abmachung" steckt und dann bitte immer genau eine allenfalls baurechtliche und eine zivilrechtliche Zuständigkeit klar auseinander halten und nicht ständig vermischen.

Und dann ist noch klar zu unterscheiden von Dingen, die da offensichtlich im öffentlichen Raum (und nicht auf der besagten Parkfläche) passieren, wie zB. Falschparker auf Gehsteigen oder vor Einfahrten - dafür ist die STVO mit der Polizei zuständig.
Mag sich vielleicht alles emotianal überlagern. In der Sache muss man die Dinge allerdings strikt auseinanderhalten und bitte jweils getrennt diskutieren.
 

1
  •  herbiw
14.1.2020  (#5)
Es gehört in jedem Fall geklärt wie @Karl10 richtig schreibt ob das was irgendwo steht auch Bedeutung hat. Mit Pech hast du genau nix in der Hand, dann musst du dir auch keine Sorgen machen was du tun kannst emoji

Aber bevor du dich ggf. darüber ärgerst solltest du dir etwas anderes überlegen.

Du HAST eine Abmachung, die nicht eingehalten wird. Was soll die "wasserdichte" Abmachung die du beschreibst anders machen? Eben... genau NIX.

D.h. du kannst dich entscheiden ob du die Option mit Sperre und Zufahrsverbot (für ALLE!) willst oder nicht. Alles andere wird so gut funktionieren wie auch heute. Möchtest du es nicht, bleibt der Status Quo, dann brauchst du auch nicht die Rechtsgültigkeit der Vereinbarung klären.

Willst du die Parkplätze sperren und die Zufahrt untersagen lassen klär die Verbindlichkeit der Vereinbarung und setze ggf. die notwendigen Schritte. Alles andere bringt nix.

1
  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
14.1.2020  (#6)
klar ist jedes festgeschriebene Wort wichtig und kann bei einem Rechtsstreit relevant sein, aber auf das bezogen:

zitat..
Sportplatz schrieb: Jetzt, ist einem ganz Bauernschlauen Anwohner eingefallen sie machen eine Abstimmung und Widmen die Besucherparkplätze einfach auf Bewohner Parkplätze per Abstimmung im Wohnblock um. Die haben uns dann neue große Schilder montiert BEWOHNERPARKPLÄTZE! Die rechtlich vorgeschriebenen Besucherparkplätze innerhalb 300 Meter soll wohl unsere Ausfahrt sein und Gehsteige ;)

 
ich würde mir bei der zuständigen Hausverwaltung einen Termin geben lassen, persönlich dort erscheinen und ihnen darlegen das bei der Baugenehmigung für das Gebäude diese Parkplätze explizit auf die Nutzung als "Besucherparkplätze" EINGESCHRÄNKT wurde und sie fragen ob sie denn einen neuen Bauantrag auf Widmungs-/Genehmigungsänderung gestellt haben bzw bewilligt bekommen haben.

Die Hausverwaltung macht das was die Eigentümer wollen, stellt ein Eigentümer den Antrag diese Besucher Schilder abzumontieren und Bewohner Schilder aufzuhängen und es findet sich eine Mehrheit dann wird die Hausverwaltung das machen, die prüfen da sicher nicht die rechtliche Lage

Dann wird zumindest die Hausverwaltung mal "laufen" und die rechtliche Lage/vertragliche Forumlierung prüfen und vielleicht wirst du dann erleben das plötzlich wer die neuen Schilder abmontiert und die alten wieder aufschraubt ohne das du einen Finger krümen musst

########

bezüglich parken auf deinem Privatgelände würde ich eine klare Linie aufmalen und ein klares Schild aufstellen, bei denen das immer noch nicht hilft klarer Fall von Besitzstörungsklage, man kann die Leute nur über den Geldbeutel treffen

bezüglich parken in der zu schmalen Gasse, wenn es nach STVO nicht erlaubt ist und die es trotzdem machen würde ich ihnen auf die Eingangstüre der Wohngebäude einmal nen Zettel aufhängen das in Zukunft einfach die Polizei angerufen wird und ja die dann die Gasse räumen, verursacht auch entsprechende Kosten für die Fahrzeugbesitzer


1
  •  Sportplatz
21.1.2020  (#7)
Gutes Neues Jahr und Danke.
Die Dokumente sind zurzeit bei unserem Sachverständigen (Hauswertschätzung demnächst), die Dokumente reiche ich euch noch nach.
Die Auflagen hat damals unser Nachbar der verstorbene Herr Hofrat (ÖVP) mit dem Bürgermeister (ÖVP) ausgemacht. 
Der damalige Bürgermeister war überzeugt, es würde nie ein Bewohner auf den Besucherparkplätzen parken, wer wäre den so blöd und draussen parken wenn man eine Tiefgarage hat (kann es nicht oft genug schreiben ^^ ) und da hat der Herr Hofrat gesagt: Wenn du dir so sicher bist Herr Bürgermeister schreiben wir das so fest:
Wenn die Wiesengrund Bewohner die Besucherparkplätze als Bewohnerparkplätze Missbrauchen oder Durchzugsverkehr entsteht, können wir die Bewohner der Sportplatzgasse dieWiesengrund Besucherparkplätze sperren lassen und die Sportplatzgasse wird eine, Nur Anrainer Sportplatzgasse Gasse. Da diese Parkplätze NUR Besucherparkplätze sind, werden Bewohner vom Wiesengrung nie Anrainer der Sportplatzgasse.
Der Bürgermeister hat zugestimmt ,der OÖ Wohnbau auch und der Herr Hofrat hat sogar noch ein eigens Protokoll des Gesprächs angefertigt, das haben der Bürgermeister und der Mann vom OÖ Wohnbau auch noch Unterschrieben.
Wir dachten damals, der Hofrat übertreibt aber richtig, leider hatte der Recht.

Ich habe den OÖ Wohnbau angerufen und mich beschwert, der Verantwortliche hat am nächsten Tag zurückgerufen und mir gesagt ich habe Recht! Das hat aber noch sein Vorgänger gemacht und er wusste das nicht.
Ich stelle mir vor, der wird auch schön geschaut haben, als er diese Abmachung gelesen hat.

Wir werden jetzt einmal abwarten, neben dem Wiesengrund wird eine neue Wohnanlage gebaut und wir sehen uns einmal an wie die sich "einigen" und werden es auch so machen.

Die Neubau Hopfengasse Besucherparkplätze wurden wieder von der Gemeinde, mehr oder weniger, vorgeschrieben. In OÖ muss man nur einen Parkplatz pro Wohnung haben und freiwillig geben Genossenschaften keinen Cent aus.
Wie damals bei uns wird es werden, die Gemeinde verlangt Besucherparkplätze, der Wohnbau baut "am Papier" Besucherparkplätze und die Bewohner werden streiten wer dort parken darf. 
Wir haben dann über 200 Wohnungen vorm Haus stehen, die alle nur einen Tiefgaragen Parkplatz pro Wohnung haben!
Hier im Folder könnt ihr zum Neubau neben Wiesengrund wieder lesen BESUCHERPARKPLÄTZE im freien (jaja)
ZITAT: Es wird eine gemeinsame Tiefgarage mit 32 Stellplätzen errichtet. Zusätzlich sind oberirdisch Besucherparkplätze vorgesehen.
https://ooewohnbau.at/immobiliensuche/details/wohnungen-in-rohrbach-berg-gefoerderte-mietwohnungen/

Mir ist es egal ob dort Besucher oder Bewohner parken!
Mir ist es nicht egal wenn die Gehsteige und Ausfahrten zuparken!
Mich stört vorm Schlafzimmerfenster, wenn manche ohne jegliches Gefühl, ihre Autotür zuschlagen dass es mich aus dem Bett haut.
Vorm Schlafzimmerfenster werde ich mir noch einen Parkplatz hinbauen um das Parken dort zu unterbinden, dann ist mein Problem auch gleich kleiner.


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Neubau Wohnhausanlage.