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Landwirt Ackerfläche abkaufen [NÖ]

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  •  Centrix
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
6.11. - 9.11.2018
13 Antworten | 12 Autoren 13
13
Hallo,

Ich baue derzeit neben einem Feld und spiele mit dem Gedanken, einen kleinen Teil davon dem Landwirt abzukaufen. Das wären max. 800m2 für Obst/Gemüsegarten- nur für mich privat. 

Hat jemand von euch bereits Erfahrung damit bzw einen Tipp was ich beachten muss bzw ob es Bedingungen/Auflagen dafür gibt? 

Was ist den so ein Quadratmeter circa wert wenn es sich um Grünland handelt ?

  •  austriansales
6.11.2018  (#1)

zitat..
Centrix schrieb: Was ist den so ein Quadratmeter circa wert wenn es sich um Grünland handelt ?


Das kommt ganz drauf an in welcher Region du bist.
Bei uns bewegst du dich zwischen 1,5 und 3,5 Euro, aber das ist halt irgendwo ;)

ganz interessant: https://www.bodenpreise.at/Home/List

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  •  lagune
6.11.2018  (#2)
Hi,

Grundverkehrsangelegenheiten sind prinzipiell im Landesrecht angesiedelt. Von daher wäre es für einen Erfahrungsaustausch vermutlich sinnvoll kund zu tun, in welchem Bundesland du das Gründstück erwerben möchtest.
Stichwort "Grundverkehrskommissionen".

Der Wert wird ein spannendes Thema. Das kann anfangen bei etwas über 1 Euro und geht bis "wieviel ist jemand bereit dafür zu zahlen".

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  •  streicher
  •   Gold-Award
6.11.2018  (#3)
Generell habe ich die Erfahrung das Landwirte gar nicht gern Äcker verkaufen.

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  •  Centrix
6.11.2018  (#4)
das wäre bei mir in NÖ- Bezirk Tulln. 
Die Befürchtung,  der Landwirt will nichts abtreten von seinem Land steht natürlich auch noch im Raum   ...Darum will ich mich vorab schon so gut es geht schlau machen bevor ich mal mit dem Landwirt drüber rede...

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  •  koeni62
  •   Bronze-Award
6.11.2018  (#5)
Hatten im Zuge unseres Grundstückkaufes auch einen Teil "land- und forstwirtschaftliche Fläche"  dabei.
NÖ, Bezirk St.Pölten Land.
Dabei wurde geprüft ob eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich ist - war es zum Glück aber nicht, weil die Fläche weniger als 3000m2 hatte.
Die Behörde bezeichnete es als "Anwendungsfall des Paragraphen 5 Abs. 1 Zif. 7 NÖ Grundverkehrsgesetz. Bei mehr als 3000m2 würde den Landwirten das Vorkaufsrecht eingeräumt.
Habe aber nicht nachgelesen was da genau im Gesetz steht.
Lg Jürgen 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.11.2018  (#6)
Vergeßt den Grundverkehr. Darum geht´s hier nicht. Ich glaub eher, dass der Landwirt gar nicht verkaufen wird (wenn´s ein "richtiger" Landwirt is).
Die Frage ist auch, welche Konfiguration des Ackers nach der Abtrennung der 800m² verbleibt?
Wenn das für die Bewirtschaftung erschwerend ist, dann wird er schon gar nicht wollen.

Allerdings: mit einem "Unmoralischen Angebot" lässt sich bekannter Maßen alles kaufen emoji.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
6.11.2018  (#7)
Bei uns ist ein m2 landwirtschaftlicher Nutzfläche max. 3 Euro wert. Aber verkauft wird eher so für 10-30 Eur emoji Eigentlich klar: wegen nichteinmal 3000 Euro wird kein Bauer darüber nachdenken 800m2 zu verkaufen.

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  •  Centrix
6.11.2018  (#8)
ok, danke für eure inputs. 
Angenommen der Landwirt würde einwilligen- was würde da bürokratisch alles auf mich zukommen (Grundstücksteilung, Neuvermessung,...) Kosten die natürlich auch nicht zu vernachlässigen sind...

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#9)
Vermessungskosten musst mit min. 2000 Euro rechnen. In der Regel muss ein neuer Teilungsplan erstellt werden,  ausser es ist eine Parzelle schon. 
Wegen des Preises für ein kleines Stück Ackerland,  unter 5000 Euro für das Grundstück würde ich gar kein Angebot machen! Die kolportierten 1 -3 Euro je m² gilt nur für größere Flächen. 
Kommt natürlich auch an,  wie wichtig dem Verkäufer das Stück Acker ist. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb: Vergeßt den Grundverkehr. Darum geht´s hier nicht. Ich glaub eher, dass der Landwirt gar nicht verkaufen wird (wenn´s ein "richtiger" Landwirt is). Die Frage ist auch, welche Konfiguration des Ackers nach der Abtrennung der 800m² verbleibt? Wenn das für die Bewirtschaftung erschwerend ist, dann wird er schon gar nicht wollen. Allerdings: mit einem "Unmoralischen Angebot" lässt sich bekannter Maßen alles kaufen .


Da hat er recht, der Karl!

ich würde mal mit der Hälfte des ortsüblichen Baugrundstückspreises kalkulieren. Meist brauchen die LW keine Kohle, ganz im Gegenteil, die wollen eher ihre Grundstückskapazitäten ausbauen ;).

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  •  querty
  •   Gold-Award
7.11.2018  (#11)
Viel Erfolg, einem Bauer Land abzukaufen ;)
Bevor ich mir die Mühen mache, würde ich fragen ob überhaupt Interesse besteht zu verkaufen - habe ich nämlich noch nie erlebt. Ist da eher so (zumindest in meiner Gegend), dass der Grund behalten wird obwohl man diesen nicht braucht, weil verpachten kann man immer noch und wenn nicht dringend Geld benötigt wird gibt sicher niemand seinen Grund her.

 


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  •  Hollunder
9.11.2018  (#12)
Kann mich nur anschließen! Erst fragen, ob er prinzipiell verkaufen würde! Alles andere ist "was wäre wenn..." und daher schade um die Zeit! Leider! Naja, Fredl Fesl hats schon besungen... 
Bei mir war's ähnlich. Du kannst mit Bauplatzpreis rechnen, auch wenns nur ein Obstgarten wird. Die Fläche kommt ja zu deinem "Hausplatz" dazu, egal welche Widmung. So die übliche Einstellung.
Teilungskosten 1500,- aufwärts (egal wie groß), Notarkosten für Vertrag und grundverkehrsbehördliche Genehmigung, wenn du kein Bauer bist (NÖ weiß ich nicht).
lg

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.11.2018  (#13)

zitat..
Hollunder schrieb: und grundverkehrsbehördliche Genehmigung


braucht er hier nicht.
Koeni hats eh schon geschrieben, unter 3000m2 braucht man das nicht, Paragraph 5 Abs. 1 Zif. 7 NÖ Grundverkehrsgesetz regelt das.

Ich hab ähnliches letztes Jahr gemacht, ein ein paar tausend m2 großes Feld hinter meinem Garten gekauft (das hat aber zufälliger/glücklicherweise meiner Tante gehört :) )

Das war schon ein Riesendrama und Suderei, als wir dem Landwirt, der das gepachtet hatte, mitgeteilt haben und den Pachtvertag beendet haben und Gesprächsthema des Monats für die restlichen Bauern.

Verkaufen wird dir der Landwirt ziemlich sicher nichts, der lässt sich vorher 2 Stockzähne ziehen.

Vielleicht kannst ihn ja überreden, dass er dir die 800 m2 für deinen Obst- und Gemüsegarten verpachtet (wobei mir die Fläche sehr viel vorkommt, wenn das nur für den Privatgebrauch sein soll).
Biet ihm 100 oder 200 € pro Jahr dafür, wenns dir das Wert ist (und begründe es, dass er das nie aus dem Ertrag von zb. Getreide bekommen würde --> angenommen 4000 kg /hektar für 200 € pro tonne).

Oft vermieten/verpachten die Gemeinden auch kleine Flächen, die keiner will/braucht an  Privatleute für sehr wenig Geld an private, die dort dann Gemüse anbauen oder Holz lagern.

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