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Einfahrtstor

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  •  Rurouni
24.8. - 4.9.2018
11 Antworten | 4 Autoren 11
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Hallo!

Ich hätte da eine Frage, wir waren gerade auf der Gemeinde, weil wir zwecks der Höhe des Einfahrtstores fragen wollten. Jetzt wurde uns gesagt, nein, es wurde seitens der Gemeinde festgelegt, dass es keine Tore geben darf. Jetzt habe ich nachgesehen, im Bebauungskonzept steht nur etwas über Garagen und PKW Stellplätze (siehe Anhang). Dort wird auch auf §43 vom Bautechnikgesetz verwiesen:


(5) Vor Garagentoren, Schranken und anderen die Zufahrt von öffentlichen Verkehrsflächen zu Stellplätzen nur zeitweilig freigebenden Einrichtungen sowie vor mechanischen Förderanlagen für Kraftfahrzeuge ist ein Stauraum zur Straßenfluchtlinie oder zur Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche von mindestens 5 m vorzusehen.

(6) Ausnahmen von der Verpflichtung nach Abs. 5 sind zulässig,

1. wenn eine jederzeitige Zufahrtsmöglichkeit durch besondere technische Vorkehrungen, wie die automatische Freigabe der Einfahrt, sichergestellt ist oder

2. wenn auf Grund der örtlichen Verhältnisse die Einhaltung des Stauraums technisch unmöglich und mit einer wesentlichen Beeinträchtigung des Verkehrs nicht zu rechnen ist oder

3. im geschlossen bebauten Gebiet.

Wir haben eine offene Bauweise (damit müsste ja Punkt 3 wegfallen), das Tor würde automatisch aufgehen (damit würde Punkt 1 erfüllt werden) und eine Beeinträchtigung des Verkehrs wäre auch nicht, da es sich um eine Ringstraße handelt und nur die Nachbarn durchfahren.

Lt. der Dame von der Gemeinde hat der Bürgermeister das letzte Wort, weil er sozusagen die Hoheit über die Gemeindestraße hat.

Zustäzlich haben wir einen Pool und würden daher gerne zumachen, damit die Kinder der Nachbarn nicht aus Versehen hineinfallen. Rund um das Grundstück haben wir eine Hecke, da können sie also nicht herein, auf Grund baulicher Gegebenheiten kann ich den Pool nicht so absichern, dass keiner hinein kann (eine Kuppel darüber geht leider nicht). Ich kann aber das Grundstück auf Grund der Gemeinde auch nicht so absichern, dass nichts passieren kann.

Jetzt ist meine Frage, wo könnte denn noch stehen, dass ein Tor verboten ist und kann ich da irgendetwas machen?

lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.8.2018  (#1)
Bundesland?

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  •  Rurouni
24.8.2018  (#2)
Oberösterreich

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  •  Florian93
24.8.2018  (#3)
Gab's zu Punkt 1 nicht schon Gerichtsurteile, dass ein elektrisches Einfahrtstor diese Anforderung erfüllt. Wurde uns auf der Gemeinde so gesagt. NÖ

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  •  Rurouni
24.8.2018  (#4)
Ich dachte ja auch, dass es reicht, dass wir ein elektrisches Einfahrtstor haben mit so Handdrücker. Die auf der Gemeinde hat aber gemeint, ja dann kann aber kein Besuch rein, wenn wir nicht da sind. Auf meine Frage, was sie denn glaubt was passiert, wenn Besuch unangekündigt kommt und wir nicht da sind, war sie still. Sorry, aber was für ein blödes Argument isn das? Der einzige Besuch ist meine Mama und die kann von mir aus so einen Drücker haben, wenns der Gemeinde hilft.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
25.8.2018  (#5)
Hallo, (NÖ)

Freunden wurde damals gesagt sie müssen einen 5m bereich frei lassen damit der fliesende Verkehr inkl. einsatzfahrzeuge nicht behindert werd wenn einmal das tor nicht funktioniert ... und bei uns gab es schon ein paar mal einen stromausfall wo es garnicht so unpraktisch war einen stellplatz davor zu haben.

sie haben ein ein "U" gemacht also tor 5m rein und halt den zaun so gespannt dass es passt.

ich persönich würde es auch als störend empfinden wenn du wartest bis das tor aufgeht und ich auf der straße warten müsste ... also das mit den 5m finde ich schon eine faire angelegenheit.

was mit gesagt wurde, wenn du einen 6m parkplatz schaffst, musst du nur 3m rein rücken.

lg

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  •  Rurouni
28.8.2018  (#6)
Also grundsätzlich muss man sagen, dass wir eh reingerückt wären, damit man eben auch mal kurz vorm Tor stehen kann ohne den Verkehr zu behindern (der aus 4 Nachbarn besteht XD)

Aber ich habe wider Erwarten heute den Anruf bekommen, dass der Bürgermeister grundsätzlich zugestimmt hat (was wirklich erstaunlich ist, weil wir nicht ganz auf einer Wellenlänge sind, sagen wir es mal so ;). Wir müssen jetzt mal grob in den Plan einzeichnen, was wir uns vorstellen und dann sollte es halbwegs passen...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.8.2018  (#7)
Hab das OÖ Gesetz jetzt nicht nachgelesen, sondern bezieh mich auf den von dir oben zitierten Gesetzestext:

Abs. 5 sagt zunächst klar, dass 5m einzuhalten sind.
Abs. 6 sagt dann, dass Ausnahmen davon "zulässig" sind. D.h. diese Ausnahmen müssen nicht gewährt werden, sondern die Behörde darf die Ausnahmeregelung anwenden (oder halt auch nicht). D.h. die Behörde hat hier einen Spielraum, wie sie das handhabt und im Umkehrschluss kannst du die Anwendung der Ausnahmeregelung nicht erzwingen.

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  •  Rurouni
30.8.2018  (#8)
Genau, ich kann nicht erzwingen, dass sie ja sagen, aber sie können nicht grundlos einfach nein sagen ;) Bis dato war der Grund, jo wir sind zusammengesessen und wollen das nicht. Halt nicht sehr fundiert die Aussage XD Aber der Bürgermeister hat jetzt mal sien vorläufiges OK gegeben, wir zeichnen mal grob alles ein und dann sehen wir eh, obs ihm zusagt.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.8.2018  (#9)

zitat..
Rurouni schrieb: aber sie können nicht grundlos einfach nein sagen


Oh doch, können sie. Habs oben ja erklärt.

Es ist genau umkehrt: sie müssen begründen und erklären, wenn sie es zulassen.


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  •  Rurouni
4.9.2018  (#10)
Wobei ja steht, dass der Bauausschuss dafür zuständig ist und da ist er gar nicht drinnen. Ist auch irgendwie interessant. Aber wir haben jetzt nochmal nachgesehen, grundsätzlich ist von einem TOR nichts im Bebauungsplan drinnen und auch im Bebauungskonzept nicht. Da stellt sich mir dann schon die Frage, wie soll man das wissen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.9.2018  (#11)
Aber in der bauordnung steht's ( wie vieles andere auch). Und das gilt.
Ein Bebauungsplan kann immer nur das regeln, was die bauordnung (bewußt) offen lässt

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