« Baurecht  |

·gelöst· Nachbars Carport an Grundstücksgrenze [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  Sheba9
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.7. - 16.9.2018
28 Antworten | 14 Autoren 28
3
31
Hallo zusammen,

vielleicht kann uns hier jemand weiter helfen bevor wir versuchen mit unseren Nachbarn zu sprechen bzw uns im schlimmsten Fall auf der Gemeinde beschweren müssen.

Wir haben leider ziemlich respektlose Nachbarn, die uns mit jedem neuen "Bauvorhaben" Probleme bereiten, weil sie einfach keine Rücksicht auf fremdes Eigentum nehmen. Jeder Versuch mit ihnen zu sprechen scheitert, da sie es einfach nicht einsehen wollen.

Mal kurz zur Vorgeschichte:

Wir haben vor zwei Monaten einen Betonzaun aufgestellt, wo davor eine Hecke stand. Der Sockel vom Maschendrahtzaun steht auf unserer Seite und schließt bündig mit Garage und Hausmauer auf der Grundstücksgrenze ab. Da die Nachbarn leider ohne uns etwas mitzuteilen das Grundstück aufgeschüttet und gepflastert haben, konnten wir den Zaun nicht wie geplant auf dem Sockel machen, da die Gefahr zu gross war, dass ihnen alles davon rutscht.

Des Friedens willen haben wir also den Zaun auf unser Grundstück gestellt (vor dem Sockel, der jetzt auf ihrer Seite sichtbar ist, aber noch immer ca 20cm auf unserem Grundstück steht). 

Davor haben wir natürlich wollend oder nicht, die Nachbarn informiert - so wie es sich unserer Meinung nach gehört. Für sie kein Problem.

Nun bauen sie einen Carport. Alles kein Problem für uns. Allerdings was m.M. nach gar nicht in Ordnung ist, dass sie den Carport einfach zwischen unseren Häusern hinstellen - wie gesagt steht unseres an der Grundstücksgrenze (so haben wir es gekauft und wohnen auch länger hier als die Nachbarn, die erst neu gebaut haben).

Dass sie zB. schon ohne uns zu fragen einfach unsere Hauswand gestrichen haben - darüber haben wir hinweg gesehen.. das einzige was wir ihnen erlaubt hatten war es nämlich die Garagenwand zu streichen unter der Bedingung es in der Farbe XY zu machen - was natürlich nicht gemacht wurde und sie es in ihrer Wunschfarbe gestrichen haben...auch darüber haben wir noch hinweg gesehen..

Aber diesmal geht es uns zu weit.

Als sie damals ihr Haus gebaut haben, hatten wir Einsicht auf den Bauplan auf der Gemeinde, damals war der Carport komplett woanders eingezeichnet (vorne neben unserer Garage).

Jetzt stehen mal die Balken vom Carport und ein Teil davon wurde auf den oben erwähnten Zaunsockel montiert und der Dachbalken berührt schon fast unseren Zaun -  der wie gesagt schon 20cm auf unserem Grund steht. Zusätzlich Frage ich mich auch wo denn die Regenrinne noch Platz haben soll ohne komplett auf unserer Seite montiert zu werden, da der Carport ein Gefälle zu unserer Seite haben wird.

Wir sind wirklich keine Menschen die kleinlich sind, aber das geht langsam wahrhaftig zu weit.(Die geschilderten Beispiele sind nämlich nur ein kleiner Auszug von dem ganzen bisherigen Spass mit unseren Nachbarn..) Vorallem weil man uns weder informiert noch gefragt hat.

Wir sind in Niederösterreich daheim.

Kann mir vielleicht jemand sagen ob unsere Nachbarn es einfach so hinstellen dürfen? Gilt beim Carport kein Abstand zur Grundstücksgrenze? Wie sieht es mit Brandschutz aus, wenn direkt an den Carport unser Haus angrenzt?
Muss der Nachbar uns nicht fragen wenn er so nah an uns ran baut?

Sollten wir recht haben und er falsch gehandelt - hat jemand Tipps was wir machen können? Ich will weder mit den Nachbarn streiten noch sonst etwas, möchte aber weder meine Hauswände noch mein Grundstück mit den Nachbarn teilen..

Danke für eure Hilfe!

  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.7.2018  (#1)


zitat..
Sheba9 schrieb: Da die Nachbarn leider ohne uns etwas mitzuteilen das Grundstück aufgeschüttet und gepflastert haben, konnten wir den Zaun nicht wie geplant auf dem Sockel machen, da die Gefahr zu gross war, dass ihnen alles davon rutscht.


Das verstehe ich nicht. Wieso rutscht ihnen etwas davon, wenn ihr den Zaun nicht auf den Sockel stellt. 


zitat..
Sheba9 schrieb: ein Teil davon wurde auf den oben erwähnten Zaunsockel montiert


Was heißt montiert? Gebohrt/gedübelt/geschraubt?
Das ist euer Sockel, da hat der Nachbar gar nichts zu montieren. Natürlich darf er das NICHT.

Ihr habt leider einen Grundfehler begangen: Durch das immer wieder nachgeben, wurden die immer dreister. Hier gehört ein klarer Strich gezogen, sonst hört das niemals auf.

Zu den Abständen in NÖ kann ich dir nichts sagen. Aber egal in welchem Bundesland, sie dürfen keinesfalls deinen Grund bebauen oder überragen mit Dachbalken oder der Dachrinne oder sonst was.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.7.2018  (#2)
Ich glaub, da brauchts eine genaue Skizze, damit man sich auskennt

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
6.7.2018  (#3)
Gibts hier Fotos von der Situation des Carports?

Wenn der Nachbar ein Teil auf dem Grundstück, das euch gehört montiert ist das nicht in Ordnung.

Aber warum ärgern? Geht zur Gemeinde. Zum Bauamt und macht eine Vorort-Besichtigung zusammen mit dem Bürgermeister.. dann kann sich der gleich ein Bild davon machen.

Ihr könnt dem Nachbarn es ja so verkaufen, dass ihr bereits JETZT für Klärung sorgt, denn wenn das Carport mal steht und er es dann abreissen muss, wirds noch teurer für ihn.

Nein nein, alles muss man sich nicht gefallen lassen. Hier gehts auch um den eigenen Schutz von Grund und Boden.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo rk515, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.


  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
6.7.2018  (#4)
Ich hab die Situation laut Beschreibung auch nicht 100%ig verstanden, aber grundsätzlich gilt meines Wissens nach in NÖ:
- Grundgrenze ist Grundgrenze. Der Nachbar darf nichts über die Grundgrenze bauen. Weder ober- noch unterirdisch. (Einzige Ausnahme ist wohl Spenglerblech - beispielsweise bei Attika - das meines Wissens ca. 3cm drüberstehen darf.)
- Carport und Garage dürfen an die Grundstücksgrenze gestellt werden. Maximale Höhe 3m. Carports müssen dabei aber mit einer Brandwand ausgeführt werden. Wir haben uns aus diesem Grund gleich für eine Garage entschieden.
- Das Projekt muss so umgesetzt werden, wie es eingereicht und bewilligt wurde. Jede maßgebliche Änderung muss neu eingereicht und bewilligt werden.

Ich würde mich an Eurer Stelle auch an Bauamt/Bürgermeister wenden mit der Bitte um Klärung vor Ort. Dazu sind die da. Die Art der Umsetzung ist wohl außerhalb dessen was bewilligt wurde, und daher muss die Behörde tätig werden. Wenn Ihr nicht wollt, müßt Ihr dabei gar nicht involviert sein.

1
  •  fireone
6.7.2018  (#5)
Geländeveränderungen (Anschüttungen) sind ab einer gewissen Höhe in NÖ bewilligungspflichtig.
Carports sind ebenfalls bewilligungspflichtig (zwar vereinfacht aber doch).
Geh am besten zum Gemeindeamt und erkundige dich dort.
Anbohren eurer Mauer, Ableitung von Dachwässer auf euren Grund, Dachrinne auf eurem Grund - alles nicht erlaubt!!!

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.7.2018  (#6)

zitat..
OneRocket schrieb: Einzige Ausnahme ist wohl Spenglerblech - beispielsweise bei Attika - das meines Wissens ca. 3cm drüberstehen darf.)


Wieso soll das eine Ausnahme sein? Was, wenn ich dort an der Grundgrenze auch was bauen möchte? Dann muss ich reinrücken, weil dessen Blech übersteht? - Kann ich nicht glauben.

1
  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
6.7.2018  (#7)

zitat..
rabaum schrieb: Wieso soll das eine Ausnahme sein? Was, wenn ich dort an der Grundgrenze auch was bauen möchte? Dann muss ich reinrücken, weil dessen Blech übersteht? - Kann ich nicht glauben.


Hat mir vor Kurzem ein Polier einer renommierten Baufirma gesagt. Der kann sich aber natürlich auch irren.

1
  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
6.7.2018  (#8)

zitat..
OneRocket schrieb: Carports müssen dabei aber mit einer Brandwand ausgeführt werden


Dürfte aber auch nicht allgemein so sein, unser Carport kommt auch direkt an die Grenze zum Nachbarn, ohne Wand, ebenfalls in NÖ. Zumindest wurde es uns so problemlos bewilligt.
Aber auf keinen Fall darf irgendein Teil vom Carport auf das Grundstück des Nachbarn rüberragen, an der eigenen Grenze ist Schluss.

1
  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
6.7.2018  (#9)

zitat..
Breitfuss schrieb: Dürfte aber auch nicht allgemein so sein


Interessant. Dann kommt die Brandwand-Vorschrift wohl nicht aus der NÖ Bauordnung, sondern aus der Bauordnung der Stadt Baden.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.7.2018  (#10)

zitat..
OneRocket schrieb: Dann kommt die Brandwand-Vorschrift wohl nicht aus der NÖ Bauordnung, sondern aus der Bauordnung der Stadt Baden.


Weder aus der NÖ Bauordnung, noch aus Baden!!
Sondern aus der NÖ Bautechnikverordnung und der dort angehängten OIB-Richtlinie.
Und nach dieser kommt es 1. auf die Größe des Carports und 2. auf die Bebauung im unmittelbaren Nahbereich des Carports an. Die gesetzlichen Möglichkeiten reichen dem entsprechend von "überhaupt keine Wand" bis hin zur verpflichtenden Wand in REI 90-Ausführung.

Leider fehlt hier bei solchen als pauschal gültig geschilderten Entscheidungen fast immer eine detaillierte Beschreibung der näheren Umstände/Rahmenbedingungen des Einzelfalles.

4
  •  Sheba9
13.9.2018  (#11)
Hallo zusammen, 

Danke für eure bisherigen Antworten. Leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten. Ich war lange im Krankenhaus und hatte keinen Kopf für unser Problem. Nun geht es mir etwas besser und der Nachbar ist quasi im Finale. Heute kann ich auch ein paar Fotos anhängen, damit man sich mehr darunter vorstellen kann. Die Sache macht mich ziemlich fertig, jetzt muss auch mein Partner mal rüber gehen und mit dem Nachbarn sprechen, dass es so nun wirklich nicht geht.

Ich würde euch trotzdem Mal um eure Meinung dazu bitten. 


2018/20180913905136.jpg


2018/20180913992571.jpg


2018/20180913547530.jpg


2018/20180913285003.jpg


2018/20180913676079.jpg


2018/20180913684012.jpg

2018/20180913674674.jpg


2018/20180913959410.jpg

Noch ein paar Fakten:

Das gelbe ist unser Haus. Wir wurden weder informiert noch gefragt dass er quasi an unser Haus anbaut. Wie man sich echt hat er die Regenrinne schon zerschneiden und reinklopfen müssen. Gestern haben wir gesehen dass er unser Blech am Dach (silber) an den Stellen wo er seine Rinne nicht reinquetschen konnte einfach umgebogen hat...

Der Betonzaun ist eingerückt und steht auf unserer Seite, die Hausmauer bildet exakt die Grundstücksgrenze. Wie man sieht ist er mit der Rinne also schon auf unserer Seite.

Das Regenwasser leitet einfach auf das Grundstück des Nachbarn rüber..

Ich frag mich wohin der Schnee im Winter fallen soll..wird natürlich alles an meiner Hauswand liegen bleiben. Dazu kommt dass wir alles sehr laut hören uns spüren von den Nachbarn (Tür auf/zu), weil die Häuser jetzt miteinander verbunden sind...

Es gibt auch keinen Feuerschutz und ja tatsächlich sollen die drei Nägel pro Pfosten das Dach halten..

Ich habe keine Worte und Nerven mehr dazu.. Wir wollen keinen Streit, aber jetzt hört sich der Spass auf langsam, da es immer auf unsere Kosten geht und er macht was er will. 

Was sagt ihr dazu? Haben wir Recht, dass er nicht einfach so an unser Haus ran darf?

Was würdet ihr an unserer Stelle machen?

Danke

Lg


1
  •  ChristianIV
13.9.2018  (#12)
direkt gesagt: abreissen lassen

diplomatisch gesagt: überprüfen lassen, denn ja wer will schon Teile seines eigenen Grundstücks "verschenken", jeder hat die Fläche die ihm gehört und wenn die nicht reichen sollte muss man sich eine größere kaufen

was du als Zaunsockel bezeichnest ist wohl korrekt bezeichnet Einfriedung auf EUREM Grundstück

wenn darauf Pfeiler stehen dann baut der auf eurem Grundstück, von der Dachrinne die dann noch weiter vorragt garnicht zu sprechen die ist ja dann noch weiter auf eurem Grundstück

wenn ich das Dach auf die Art und Weise neigen will zum Nachbarn dann muss ich einfach Abstand zur Grenze halten damit für die Dachrinne auch noch Platz ist

1
  •  GeorgL
  •   Silber-Award
13.9.2018  (#13)
Am besten mal mit den Fotos zur Bauabteilung in der Gemeinde und ganz unschludig fragen ob das so rechtens ist. Wen dem nicht so ist müssen sie meines Erachtens von sich aus tätig werden.

1
  •  Sheba9
13.9.2018  (#14)
Danke für deine Antwort @

zitat..
ChristianIV[ref]ChristianIV:49675#475380[/ref]



Ich nehme Mal an mit "überprüfen" lassen meinst du durch die Gemeinde?

Wir wollen nicht die bösen Nachbarn sein, aber langsam reisst mein Geduldsfaden. Die gelbe Hauswand zum Beispiel, die man auf den Fotos sieht...hat der Nachbar auch einfach OHNE unsere Erlaubnis heimlich gestrichen. 

Ich bin ein friedvoller Mensch, habe schon öfter das Gespräch gesucht und gebeten doch vorher bitte einfach nur mit uns zu reden, aber es bringt einfach nichts. Sie haben leider absolut keinen Respekt vor dem Besitz anderer Menschen.

Beispiele hätte ich zu genüge, des Friedens willen haben wir immer wieder ein Auge zu gedrückt, aber ich finde diesmal geht er eindeutig zu weit...

Es kann doch nicht sein, dass er einfach alles so bauen kann wie er lustig ist. Keine Brandschutzmauer, kein Abstand, dabei noch mein Haus beschädigen...noch dazu steht dieser Carport nur weil er zwischen unsere Häuser gequetscht ist, sonst wäre er bei den paar Nägeln schon lange eingestürzt.

Mir ist es komplett egal was und wie sich mein Nachbar auf seinem Grundstück hinstellt..aber nur solange es nicht auf meine Kosten geht..



1
  •  Sheba9
13.9.2018  (#15)

zitat..
GeorgL schrieb: Am besten mal mit den Fotos zur Bauabteilung in der Gemeinde und ganz unschludig fragen ob das so rechtens ist. Wen dem nicht so ist müssen sie meines Erachtens von sich aus tätig werden.


Naja so sehr mich die Nachbarn ärgern, aber ich weiss nicht ob man nicht zuerst vielleicht noch das Gespräch suchen sollte um ihnen die Chance zu geben es zu ändern.

Ich will niemanden Probleme machen, ich will nur nicht dass sich unsere "Häuser" berühren und meine Hauswand dauernd nass ist.

Er wird auch das Blech reparieren müssen was er beschädigt hat - Unfall war es ja keiner...


1
  •  austriansales
13.9.2018  (#16)
Wie man auf die Idee kommt das umzusetzen ohne den Nachbar zu informieren oder darüber zu reden zeigt einfach wieder wie unverschämt man sein kann. Das geht mMn gar nicht und würde ich mir so auch nicht gefallen lassen, ganz ohne Streit wird es halt wahrscheinlich nicht gehen, er wird nicht verstehen, dass das für euch ein Problem sein kann...

1
  •  Sheba9
13.9.2018  (#17)

zitat..
austriansales schrieb: Wie man auf die Idee kommt das umzusetzen ohne den Nachbar zu informieren oder darüber zu reden zeigt einfach wieder wie unverschämt man sein kann. Das geht mMn gar nicht und würde ich mir so auch nicht gefallen lassen, ganz ohne Streit wird es halt wahrscheinlich nicht gehen, er wird nicht verstehen, dass das für euch ein Problem sein kann...


Glaube mir, ich verstehe die Nachbarn schon lange nicht mehr...ich könnte Geschichten erzählen...

1
  •  austriansales
13.9.2018  (#18)

zitat..
Sheba9 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von austriansales: Wie man auf die Idee kommt das umzusetzen ohne den Nachbar zu informieren oder darüber zu reden zeigt einfach wieder wie unverschämt man sein kann. Das geht mMn gar nicht und würde ich mir so auch nicht gefallen lassen, ganz ohne Streit wird es halt wahrscheinlich nicht gehen, er wird nicht verstehen, dass das für euch ein Problem sein kann...

Glaube mir, ich verstehe die Nachbarn schon lange nicht mehr...ich könnte Geschichten erzählen...


Ich bin auch für gute Nachbarschaft, aber wenn ein Punkt erreicht wird wo reden nichts mehr hilft müssen Taten folgen. Es kann nicht sein, dass Frechheit/Unverschämtheit in den meisten Fällen siegen muss. Nur weil man selber Sachen duldet weil man unwichtige Sachen nicht so eng sieht, muss man deswegen nicht gleich ausgenutzt werden.
Ich würde den Nachbarn darauf hinweisen, dass das aus den bereits genannten Gründen so nicht funktioniert und das er das ändern soll, andernfalls gibst du das an die entsprechenden Stellen weiter.
Ich bin keiner, der gleich schreit, gefallen lassen muss man sich aber auch nicht alles - Nachbarschaft hin oder her

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.9.2018  (#19)
Wenn zuvor schon mehrmals das Gespräch nichts gebracht hat, wieso glaubst du, dass es das jetzt tun soll? Je länger du zuschaust, desto dreister werden solche Leute. Auch wenn es vl. nicht dein Naturell ist, aber hier musst du mit aller Entschlossenheit dagegen vorgehen, sonst wird das noch ewig so weitergehen.


1
  •  Innuendo
  •   Gold-Award
13.9.2018  (#20)

zitat..
Sheba9 schrieb: die Hausmauer bildet exakt die Grundstücksgrenze.


Ich bin hier skeptisch. Wenn die Hausmauer die grenze ist, wo wurde diese dann überschritten? (Bis auf die paar cm der Rinne seh ich sonst keine Überschreitung, oder meint ihr was anderes?) Ansonsten wärs mit einer kleineren Rinne getan (falls diese natürlich reicht ohne dass auf eurer Seite entwässert wird), wenn sonst alles gesetzlich entspricht. So mal ganz objektiv gesehen.
btw: Bild 5 ist geil. emoji Den Zimmermann hät ich mitn nassen Fetzen gejagt.

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
13.9.2018  (#21)
Braucht man in NÖ für ein Carport nicht eine Baugenehmigung?

Ich würde da nicht lange rum fackeln. Dem Nachbarn einen eingeschriebenen Brief schicken und ihm eine angemessene Frist (2-3 Wochen) setzen für:

- Entfernung der Steher auf eurem Sockel und Verspachteln der Löcher
- Streichen der Hauswand in der urspr. Farbe
- Ersatz des beschädigten Blechs

Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, diese auch noch einschalten. Wenn man deinen Schilderungen glauben schenken kann, dann ist das die einzige Möglichkeit. Die Gemeinde würde ich auch noch informieren.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Baumau, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
 1  2  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next