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Pavillon direkt an die Grundstücksgrenze zum öffentlichem Weg

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  •  Kaerntnerin
3.7. - 9.7.2018
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Schönen guten Tag,

bin aus Kärnten und habe folgendes Problem.
Es geht um einen Grundstückstreit mit unserem Nachbarn, dieser versperrt einen Gemeindeweg.  Die Anrainer sind dadurch gezwungen durch unseren Bauernhof, welcher unser Privatbesitz ist zu fahren. 
Gerichtlich wurde ihm dies untersagt , und nun greift er zu andern Mitteln, momentan hat er direkt neben der tatsächlichen Grundstücksgrenze ein Loch ausgepuddelt und will dies nun betonieren und einen Gartenparvilon hinaufzustellen.  Erschwerend kommt noch dazu das direkt unter der ausgehobenen Fläche Wassserrohre verlegt sind, weil an der Stelle zuvor ein Bach verlief.

Darf man das oder gibt es festgeschriebene Abstände welche man zu Gemeindestraßen einhalten muss?

Danke für Eure Hilfe

  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#1)
Normalerweise darf man bis zur Grundstücksgrenze bauen, wenn das Gebäude eine gewisse Größe bzw. Höhe nicht überschreitet (ist in der Bauordnung unter Abstandsflächen geregelt). Und wenn der Nachbar auf seiner Grenze bleibt, kann ja dadurch der Verkehr nicht behindert werden. Er könnte ja auch einen Zaun an die Grundstücksgrenze bauen, was ja eh quasi der Normalfall ist.

Und auch wenn der Nachbar die Gemeindestraße sperrt, was ja schon an sich absurd ist, würde ich niemandem erlauben über mein Privatgrundstück zu fahren. Ist ja nicht mein Problem, sondern das der Gemeinde.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.7.2018  (#2)

zitat..
Kaerntnerin schrieb: dieser versperrt einen Gemeindeweg


Ich verstehe nicht, warum da solange gefackelt wird? Wenn der einen öffentlichen Weg blockiert, dann hole ich die Polizei und zeige ihn an.

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
5.7.2018  (#3)
oder gehe zur Gemeinde

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  •  Kaerntnerin
9.7.2018  (#4)
Der Nachbar sitzt im Gemeinderat.
Der Weg laut Kagis und Mappe verläuft nicht zu 100 wie in der Natur.
Weil wir  aufgrund der Blockaden  des Nachbarn und weil die Gemeinde den öffentlichen Weg nicht wie es sich gehört instandgesetzt  die Anrainer jahrelang duchunseren Hof, an welcher Einfahr seit über 20 jahren ein Schild  "Durchfahrt bis auf Wiederruf gestattet"  fahren ließen, haben wir jetzt die ärgsten Schwierigkeiten mit diesen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.7.2018  (#5)
Wenn die Nutzung Überhand nimmt, würde ich den Weg durch den Hof komplett sperren. Dann muss die Gemeinde reagieren. Und wenn sich jemand bei euch darüber beschwert, dann könnt ihr sie/ihn ja an die Gemeinde verweisen.

Das ist leider wieder so ein Fall, wo die Gutmütigkeit ausgenützt wird. Hättet ihr da von Anfang an niemanden fahren lassen, dann wäre die Straße wohl schon lange repariert worden und es hätte sich nicht eingebürgert über euren Privatgrund zu fahren.

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