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Bauplan vs. Kaufvertragsklausel

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  •  Nirvana
3.4. - 4.4.2018
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Guten Tag,

es sei mir bitte eine Frage gestattet. Nach langem Drängen habe ich meinem Nachbarn ein zusätzliches Grundstück rund um sein Haus verkauft. Ich habe im Kaufvertrag die Klausel aufnehmen lassen, dass mein Nachbar nach dem Erwerb einen ordentlichen Maschendrahtzaun entlang der Grundstücksgrenze, jedoch ausschließlich auf seinem Grundstück, errichten muss. Die genaue Verlaufsführung des Zauns (über welche Messpunkte) ist detailliert im Kaufvertrag beschrieben. Im Kaufvertrag steht auch, dass es ein Vertragsanfechtungsgrund ist, wenn die Vertragsparteien sich nicht an die Vertragsabmachungen halten. Nun hat mein Nachbar Baupläne für einen Zubau bei der Gemeinde eingereicht und an der Stelle, an der der Maschendrahtzaun errichtet werden sollte, soll nun eine Mauer gebaut werden. Ich war beim Bauamt der Gemeinde und der Sachbearbeiter meinte, das mit dem Rechtsanspruch auf einen Zaun sei eine rein zivilrechtliche Sache und habe mit der Bauverhandlung nix zu tun. Ich habe eine Frage:

Wenn der Zaun nicht so gebaut wird, wie vertraglich vereinbart, ist das ein Vertragsanfechtungsgrund. Somit bekomme ich eventuell jenes Grundstück zurück, auf das mein Nachbar jetzt etwas bauen will. Ist es daher für die Bauverhandlung von Bedeutung, wenn ich auf meinen Rechtsanspruch auf den Zaun verweise? Ich bin nämlich nicht bereit, hier Kompromisse einzugehen. Es ist eine Vertragsbedingung und ich wünsche natürlich, das diese Bedingung exakt eingehalten wird. Der Bauherr wusste ja schließlich lange vor seinem Bauvorhaben, dass er verpflichtet ist, an einer bestimmten Stelle einen Zaun zu errichten.Es wäre toll, wenn mir jemand hier eine Auskunft oder Hilfestellung geben könnte. Vielen Dank

Manuela

  •  rk515
  •   Gold-Award
3.4.2018  (#1)
definitiv Zivilrecht!
hatten so einen Fall ebenfalls in der Gemeinde.

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
3.4.2018  (#2)
Stört dich die Wand?
Soll heißen, hast du etwas gegen den Zubau, oder geht es dir wirklich nur um den Maschendrahtzaun lt. Vertrag.
Wäre es für dich in Ordnung, wenn der Zaun errichtet wird und gleich neben dem Zaun die Gebäudewand errichtet werden würde?

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  •  Nirvana
3.4.2018  (#3)
Es geht mir hauptsächlich um die Dreistigkeit. Verträge werden eingehalten und nicht einseitig abgeändert. Noch dazu ohne zu fragen. Wenn ich das jetzt durchgehen lasse, dann sind zukünftige Vereinbarungen mit dem Nachbarin ohnehin sinnlos, da sie dann wissen, dass ich mir offenbar alles bieten lasse.

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
3.4.2018  (#4)
Dann ganz einfache dem Nachbarn mit Vertragsaufhebung "drohen". Mit Rückabwicklung des Kaufvertrages würde er dann ja auf fremden (deinem) Grund bauen.

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
3.4.2018  (#5)
Dann schreib deinem Nachbarn einen Brief in dem du auf die Vertragsbedingungen hinweist und die Vertragsaufhebung verlangst. Dann sollte er sich bei dir recht bald melden...

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  •  babsi15at
  •   Silber-Award
3.4.2018  (#6)
Ist das Verhältnis denn bereits angespannt wg einer Vorgeschichte oder so? Oder versteht ihr euch grundsätzlich eh? In dem Fall würde ich einfach einmal in Ruhe mit ihm reden. Übers Reden kommen d'Leut zam - wenn's noch eine halbwegs positive Gesprächsbasis gibt.

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  •  Nirvana
3.4.2018  (#7)
Danke für die Antworten. Kennt sich jemand mit Vertragsrücktritt aus? Im Kaufvertrag steht:

"Die Vertragsteile stellen fest, dass die für diesen Vertrag vereinbarte Gegenleistung die von beiden Seiten akzeptierte Geschäftsgrundlage für den Abschluss dieses Rechtsgeschäftes darstellt und kein Vertragsteil die Aufhebung dieses Vertrages wegen Irrtum oder au einem sonstigen Grunde, insbesondere den Wegfall der Geschäftsgrundlage verlangen wird, wenn der andere Vertragsteil die aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Die Käufer bestätigen ausdrücklcih, dass keine Gründe für einen Vertragsrücktritt gemäß § 30 KSchG vorliegen".

Ok. Ich habe den § 918 ABGB gefunden, der einen  Rücktritt vom Vertrag bewirken könnte, wenn eine Vertragspartei sich nicht an die Klauseln halten will. Hat jemand noch einen Vorschlag, wie man den Kaufvertrag für ein Grundstück rückgängig machen könnte?

Danke

Manuela

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.4.2018  (#8)
Für mich ist die Sache - jedenfalls mit den bisherigen Infos - noch nicht so eindeutig.

zitat..
Nirvana schrieb: und an der Stelle, an der der Maschendrahtzaun errichtet werden sollte, soll nun eine Mauer gebaut werden.


Die Mauer ist Teil eines Gebäudes bzw. des erwähnten Zubaues? Oder eine Einfriedungsmauer?

Wenn der NAchbar (baurechtlich) ein Gebäude direkt an die Grenze bauen darf, dann frage ich mich, ob ihr im Vertrag auch festgehalten habt, dass er entgegen dieser baurechtlichen Erlaubnis kein Gebäude - und somit keine Mauer - an die Grundgrenze stellen darf??
Ich denke, dass man aus der Vereinbarung über die Errichtung eines Zaunes nicht automatisch und zwangsläufig den Rückschluss ziehen darf, dass damit die Errichtung eines Gebäudes an der Grundgrenze automatisch untersagt ist. Ich denke, das hätte man ausdrücklich im Vertrag formulieren müssen.
Ich würde aus der Ferne jetzt mal meinen, dass sich die vereinbarte Zaunerrichtung nur auf jene Bereiche beziehen kann, wo ein Zaun auch möglich ist. Wo eine Mauer eine Gebäudes steht,  kann man wohl keinen Maschengitterzaun gleichzeitg hinstellen, nicht? Dieser Bereich schließt sich also automatisch für die Zaunerrichtung aus, meine ich!
Bei dieser Betrachtung scheint mir, dass der NAchbar eigentlich nichts Unrechtes tut.


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  •  Nirvana
4.4.2018  (#9)
Danke für die ausführliche Antwort. Ich wollte bei meiner Fragestellung nicht zu sehr ins Detail gehen. Mein Nachbar darf an der Grundstücksgrenze eine ca. 3 Meter hohe Mauer bauen, da es sich (zu meinem Grundstück hin) um eine 'unterirdische bauliche Anlage'  handelt, und daher - laut Tiroler Bauordnung - keine Mindestabstandsgrenzen eingehalten werden müssen, sofern das Dach eben abschließt. Nun, die Bauplan-Skizze zeigt ja auch, wo das Problem für den Nachbarn liegt. Dort, wo die 'rote' Mauer eingezeichnet ist, müss laut Kaufvertrag ein 2-Meter hoher Maschendrahtzaun errichtet werden. Geplant ist, dass die Mauer mit einem Flachdach an der Grundstücksgrenze abschließt und darauf eben ein kleines Zäunchen errichtet wird, damit niemand runterfallen kann.  So ein 2-Meter-Maschendrahtzaun würde ein wenig die Optik 'nach hinten' stören. Dahinter ist nämlich Freiland mit einer schönen Aussicht. Ich muss dazusagen, dass diese Klausel nur widerwillig vom Käufer in den Vertrag aufgenommen wurde. Die Klausel wurde akzeptiert, da er sonst das Grundstück nicht erhalten hätte. Jetzt versucht er eben alles, um sich davor zu drücken. Er geht nach dem Motto: Jetzt baue ich mal. Dann ist meine Nachbarin vor vollendete Tatsachen gestellt und wird schon Ruhe geben.



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