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NÖ Bezugsniveau [NÖ]

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  •  tempo85
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
17.1. - 18.1.2018
3 Antworten | 3 Autoren 3
3
Kennt sich jemand mit dem Bezugsniveau aus es steht in der neuen Bauordnung dass das Gelände vorm Baubegin zählt (§4 11a).
Wenn ich jetzt beim Bau Abtragungen durchführe und das Gelände ändere, so denke ich das dann §67 zu berücksichtigen ist und ich dann max. 1,5m abtragen darf, was ist jetzt aber wenn ich 2-2,5m abtragen will.
Kann man dann einfach das Bezugsniveau tiefer festlegen.

  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
17.1.2018  (#1)
Nein

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.1.2018  (#2)

zitat..
GeorgL schrieb: Nein


Das (derzeit geltende) Bezugsniveau kann sehr wohl verändert - und somit auch tiefer gelegt werden (ob das so "einfach" geht, ist natürlich eine andere Frage): In einem Bebauungsplan oder in einer speziellen Verordnung des Gemeinderates kann ein Bezugsniveau festgelegt werden, welches vom derzeit/bisher bestehenden Bezugsniveau abweicht.

Allerdings wäre das keine Lösung für tempo55: wenn ein Bezugsniveau durch Bebauungsplan oder Gemeindeverordnung festgelegt wurde, dann darf dieses überhaupt nicht mehr verändert werden und ist exakt einzuhalten (d.h. die Unterschreitungsmöglichkeit bis max. 1,5 m gem. dem oben zitierten §67 gilt dann nicht mehr). Und dass das Bezugsniveau in einem Bebauungsplan bzw. in einer Verordnung um 2,5o m nach unten gelegt wird, erscheint mir - ohne jetzt die örtliche Situation zu kennen - eher unrealistisch.



















 

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  •  tempo85
18.1.2018  (#3)
OK dann stelle ich die Frage anders und gebe noch ein paar Infos.
Es ist ein Hang und das Haus würde ca 3-6m von der Straße wegstehen.
Geplant wäre das im Keller die Fußbodenoberkannte rund 25-50cm über dem Straßenniveau ist, das Bezugsniveau ist dann knapp 2m ober der Keller Fußbodenoberkannte.

Wenn ich das jetzt richtig deute dann darf ich an der Gebäudefront 2x die 1,5m vom Bezugsniveau unterschreiten und zwar vorm Eingang und vorm Garagentor mit maximal 3,5m Breite. Dazwischen müsste ich die 1m Erde wieder anschütten.

Was für Möglichkeiten hätte ich die Erde nicht aufschütten zu müssen ist doch irgendwie unnötig zwischen Straße und Keller 0,5-1m Erde an zu schütten obwohl beide vom Niveau tiefer liegen?

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