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Attikablech direkt auf Grundstücksgrenze - Überstand OK?

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
3.11. - 4.11.2017
10 Antworten | 8 Autoren 10
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Hab mal eine "rechtliche" Frage bzw. obs dafür eine bessere Lösung gibt:

Wir haben direkt an die Garage der Nachbarn unsere Garage angebaut. Dazwischen wurden 5cm dicke EPS Platten eingelegt. Auch die Fassade wird mit 5cm dicken EPS Platten ausgeführt weshalb das Attikablech ungefähr 10cm über steht (siehe Foto).
Da unsere Garage nicht bündig mit der der Nachbarn ist (unsere ist länger) , steht das Attikablech jetzt natürlich 5cm über die Grundstücksgrenze über.
Rein rechtlich wahrscheinlich nicht OK bzw. wäre es nett gewesen wenn uns der Spengler darauf hingewiesen hätte, dass er da über die Grenze kommt. Ratet mal wer sich jetzt beschwert hat emoji . Zu einem Gewissen grad natürlich nachvollziehbar, aber ich denke das Detail ist immer etwas schwierig.

Gibts dafür eine andere Lösung? Auf die Tropfkante gänzlich verzichten und das Blech auf die Fassade abkanten? Ob die Fassade zu den Nachbarn rüber früher schirch wird ist mehr herzlich egal...geht nur um max 1,5x0,5m die für sie sichtbar wären.


2017/20171103112138.png

  •  MinMax
  •   Gold-Award
3.11.2017  (#1)
Vielleicht bist du richtig und der Nachbar zu weit? Wie sicher lässt sich das ausschließen?

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  •  Andi1979
  •   Silber-Award
3.11.2017  (#2)
willkommen im club...
bei uns hat das auch der Planer nicht gecheckt (danke lieber planer)
danke auch den aufmerksamen nachbarn emoji emoji
unser BM hat dann die Kosten für den Geometer übernommen (ca. 250€), Fehler war dann "offiziell" und der Spengler hat 5cm runtergeschnitten.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
3.11.2017  (#3)
Ansich wurden die Grenzen ja laut Kataster in die Natur übertragen. Daran erkennt man auch dass die Nachbarn z.B. mit ihrem Zaun einige Zentimeter hergeschenkt haben, also nehm ich jetzt mal nicht an, dass ihre Garage über die Grenze zu uns ragt.

Darum gehts auch nicht. Wenn sie jetzt drauf bestehen, dass das Blech weg muss würd ichs weg geben lassen. Ich hoff nur dass die Kosten der Spengler übernimmt, wie gesagt, zumindest nachfragen hätte er meiner Meinung nach müssen.
Detail davon wurde keines gezeichnet, wie so oft lauf meinen Professionisten nicht notwendig.

Die Frage ist nur was die Beste Lösung ist. Wohl einfach nach unten abkanten? Oder wie siehts bei dir aus, Andi?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
3.11.2017  (#4)
Der Klassiker ist ja sonst die Garage an der Grundgrenze und die Dachrinne ragt drüber.

Ist aber eine gute Frage, ob der Spenger das prüfen hätte müssen.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
3.11.2017  (#5)

zitat..
Casemodder schrieb: Ich hoff nur dass die Kosten der Spengler übernimmt, wie gesagt, zumindest nachfragen hätte er meiner Meinung nach müssen.


Ohne Details zu wissen (wie z.B. ob er gewusst hat wo die Grenze ist ... habt ihr das besprochen?), ist der Spengler mMn nicht für Planung und Grenzangelegenheiten zuständig, der käme da unschuldig zum Handkuss.
... überleg dir das nochmal, ob du ihm das aufdrücken willst.

Problemlösung:
1.) mit Nachbarn reden (evt. was schreiben), und wenn er nicht will ...
2.) Dämmung verringern, und/oder Blech kürzen/neu machen.

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
3.11.2017  (#6)

zitat..
ap99 schrieb: ... überleg dir das nochmal, ob du ihm das aufdrücken willst.


Aufdrücken ist vielleicht übertrieben. Ich denk da werden wir schon eine Einigung finden. Aber irgendwie ist es mMn logisch, dass man automatisch die Grenze übertritt wenn man das Blech über die Fassadenkante der Nachbargarage stehen lässt (Ausgehend davon, dass die Garage genau auf der Grenze steht, was so sein sollte).

Grundsätzlich hat der Nachbar nur deshalb bedenken, weil er vielleicht irgendwann mal die Fassade seiner Garage neu machen muss (obwohl die jetzt eh neu gekommen ist) und dann das Blech stört (Mehrkosten; Blech muss entfernt werden oder was auch immer).
Ich würd das Blech einfach mal so lassen und wenn er die Fassade neu machen will (in 20 Jahren?!) überlegen wir uns hald was...

zitat..
ap99 schrieb: 2.) Dämmung verringern, und/oder Blech kürzen/neu machen.


Dämmung verringern würde bedeuten die Dämmung in dem Bereich weg zu lassen. Eher würde ich auf die 5cm "Tropfkante" verzichten - sprich das Blech anpassen.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
3.11.2017  (#7)

zitat..
Casemodder schrieb: Aber irgendwie ist es mMn logisch, dass man automatisch die Grenze übertritt wenn man das Blech über die Fassadenkante der Nachbargarage stehen lässt (Ausgehend davon, dass die Garage genau auf der Grenze steht, was so sein sollte).


Das ist nicht Aufgabe des Professionisten (ich rede nicht vom Baumeister = Bauführer), der an andere Gewerke anschließt, das zu planen bzw.. zu überprüfen (auch wenn es „rechtlich“ tatsächlich so wäre, daß er das überprüfen müßte, finde ich es nicht in Ordnung diese Karte auszuspielen ... soll der Spengler den Vermesser kommen lassen, um zu prüfen ob der Rohbau richtig steht? ... dann darf man sich auch nicht wundern, daß Bauverträge immer umfangreicher und Unternehmerlastiger werden).

Als erstes hätte ich da den Planer am Krawattl ... dann den Bauleiter (Baufirma muss das „vorher“ sehen) ... und wenn es die nur eingeschränkt oder gar nicht gibt, ist das dein Bier.
(Ich bin generell auf Bauherrenseite, aber in diesem Falle nicht (auch wenn es nicht um „viel“ Geld geht)).


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  •  505ps505
  •   Bronze-Award
4.11.2017  (#8)
Der Spengler macht seine Arbeit und ich finde das ich nicht die Arbeit so wie die gehört
Das ist rein die Sache vom Planer und sonst keinen.
Kenne einen Fall wo der das Vordach ändern hat müssen da es auch über die Grenze war.
Natürlich auf seine Kosten



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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
4.11.2017  (#9)
Hallo, ich finde nicht dass der Spengler hier etwas prüfen muss, sondern der Planer / Auftraggeber muss die Garage so weit von der Grenze wegstellen dass sich alles ausgeht.

wenn freunde bauen bleiben sie oft 5cm mehr auf ihrem grundstück so dass sich alles gut aus geht.

wenn man zu knapp baut ... hat man meiner meinung pech - hier bin ich ganz beim nachbarn ... wer jeden cm ausnützt der muss halt schauen dass es passt.

ich würde mich mit dem nachbarn auf eine einmalzahlung einigen und die nase so belassen mit dem argument dass er sonst vielleicht auf eine schirche fassade schaut wenn das wasser hinunter rinnt und spuren hinterlässt.

ist halt lehrgeld ... ich denke wenn du ihm ein Kilo, zwei Kilo und eine Kiste guten Wein anbietest wird es ihm egal sein.

LG

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  •  flomax
  •   Gold-Award
4.11.2017  (#10)
Also ich sehe dass dann anscheinend als einziger anders! Ich sehe darin kein Problem dass das Tropfblech 2-3 cm rüberschaut! Wenn der Nachbar dann mal anbaut wird das dann eh angepasst. Klar dass die Hängerinne nicht beim Nachbar hängen soll ist klar, aber ein Überstand aufgrund eines Tropfbleches von 2-3 cm ist nunmal hinzunehmen da es technisch nicht anders lösbar ist! Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren. bin mir aber sicher dass da es dazu gerichtliche Ergebnisse gibt.


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