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Frage zu vorzeitiger Kreditablöse

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  •  Pleamle
1.9. - 5.9.2017
8 Antworten | 7 Autoren 8
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Hallo!
Ich habe an die Finanzexperten unter euch eine Frage zur vorzeitigen Ablöse eines Kredites.
Nehmen wir an es handelt sich um einen ausbezahlten Darlehensbetrag von 100.000€, insgesamt ist die Nominale 110.000€ (Gebühren für Hypothek im Grundbuch etc., die die Bank gleich einbehält). Diese 110.000 sind an die Bank im Zuge der Laufzeit zurückzuzahlen + Zins + laufende Gebühren. Mit einer Fixzinsbindung von 10 Jahren und insgesamt 20 Jahren Laufzeit. (Fixktive Zahlen)

Aufgrund einer plötzlichen Erbschaft ist man nun zu Geld gekommen (In der Fixzinszeit). Wenn ich nun den gesamten Kredit auf einmal zurückzahlen will, welchen Betrag verlangt die Bank als Ablösesumme?

Ist die Restschuld "nur" jener Betrag der Nominale der noch ausständig ist zum Zeitpunkt der Rückzahlung (sagen wir 90.000€). Oder will die Bank auf einen Schlag die Rest-Nominal (90.000) plus allen Zinsen & Gebühren, die sie in der Zukunft erwartet hätte zurückhaben, also jenen Betrag den ich bei regulärem Weiterlaufen des Kredites bis zum Ende der Laufzeit bezahlt hätte (Ist ja schwer zu sagen wie hoch der wäre, weil keiner weiß was nach der Fixzinszeit kommt).

Wie sieht es mit der Vorfälligkeitentschädigung aus? Laut meinem Vertrag würde diese 1% der vorzeitig zurückbezahlten Kreditbetrages ausmachen. Lt. meiner Rechnung sind das 1% von 90.000€, also insgesamt 900€ Pönale.

Liege ich da komplett falsch mit meinen Annahmen? Danke für die Auskunft!

Pleamle

  •  Stefan86
  •   Gold-Award
1.9.2017  (#1)
nein liegst richtig. aktuelle restschuld + pönale

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  •  gwasserbacher
4.9.2017  (#2)
ZusatzAchtung: bei meinem Vertrag ist die Pönale nicht fällig, wenn ich die Restschuld auf einmal bezahle!

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  •  atma
  •   Gold-Award
4.9.2017  (#3)
lies mal im vertrag nach. da gibts auch regelungen wie zb, dass vorzeitige rückführungen ok ist, solange nicht alles getilgt wird (also 100 EUR oder so offen lassen) bzw andere haben wieder regelungen, dass ein gewissen betrag jährlich ohne pönale möglich ist (das geht sich dann evtl aus, wennst einen teil im dez und einen im jan überweist. bzw einfach mit dem bankberater reden - wenn er die pönale verlangt, dann kannst ja überlegen bank zu wechseln. etc.

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  •  Pleamle
4.9.2017  (#4)
Danke für eure Antworten!

Ich war mir generell unsicher, welchen Betrag die Bank fällig stellen darf bei vorzeitiger Kündigung aufgrund vollständiger Tilgung, bzw. was genau die Bank denn unter "Restschuld" versteht. In meinem Verstädnis ist es jener Betrag der Nominale, der noch offen ist.

Im Internet gibt es ein paar Rechner, die die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen (sind aber aus Deutschland), da kommen mir aber ganz andere Beträge raus als die 1%, die ich berechne. Hier wird von einer Risikoersparnis, Verwaltungskostenersparnis, Zinsverschlechterungsschaden usw. ausgegangen. (https://www.drklein.de/vorfaelligkeitsrechner.html). Anscheinend deckt das meine Bank pauschal mit 1% der vorzeitig bezahlten Summe ab?! Ist aber gesagt wesentlich weniger "Strafe", als dieser Rechner ausspuckt. Macht mich etwas skeptisch.

Ad Vertrag: Pönale wird bei mir nur fällig, wenn ich die Kündigungsfrist von 6 Monaten in der Fixzinszeit nicht einhalte, dann darf die Bank eine "objektive und angemessene Entschädigung für den ihr entstandenen Schaden verlangen" --> 1% des vorzeitig zurückbezahlten Kreditbetrages.

liebe Grüße
Pleamle



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  •  KarlKarlsson
5.9.2017  (#5)
Hallo Pleamle,

da du ja inzwischen deine Fakten zusammengetragen hast bleibt dir tatsächlich ein einfaches Rechenspiel übrig. Die Bank kann dir nur die Zinsen verrechnen die tatsächlich anfallen bis zu dem letzten Tag an dem du aushaftendes Kapital hast. Zukünftige Zinsen werden Sie dir als Verbraucher wohl kaum umhängen können. Wenn du jetzt 6 Monate Kündigungsfrist hast bei 1% Pönale kannst du dir überlegen ob du die Kündigungsfrist abwartest und währenddessen weiter Zinsen fürs aushaftende Kapital zahlst oder ob du sofort rückführst. Als Milchmädchenrechnung kann man sagen, dass es bei 2% p.a. (ohne Tilgungen innerhalb der 6MOnate) aufs gleiche rauskommt, ab 2% würdest du "draufzahlen". Am Sinnvollsten ist es aber natürlich wenn du einfach einen Termin bei deiner Bank machst und das abklärst, manchmal sind Banken auch kulant.
Außerdem musst du dir immer überlegen ob du eine langfristige Finanzierung komplett abdecken willst oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt dein Erbe anzulegen... Aber das ist eine andere Geschichte.
LG Karl


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  •  Pleamle
5.9.2017  (#6)
Hallo Karl,
danke für die Auskunft uns eure Hilfe!

Also die Bank darf nicht das grundbücherliche eingetragene Pfandrecht von 132.000 EUR (120% von 110.000) einfordern, wenn ich alles vorzeitig tilgen möchte, sondern nur meine offenen 90.000 EUR + 1% Pönale?!

Danke & liebe Grüße
Pleamle

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  •  chrismo
5.9.2017  (#7)
Die Bank kann natürlich nur einfordern was tatsächlich offen ist, also in deinem Fall die 90k (+ Pönale). Nach Rückzahlung des offenen Betrages wird dann das Pfandrecht komplett aus dem Grundbuch entfernt (nach Zustimmung der Bank).

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
5.9.2017  (#8)

zitat..
Nach Rückzahlung des offenen Betrages wird dann das Pfandrecht komplett aus dem Grundbuch entfernt (nach Zustimmung der Bank).


Hört sich jetzt so an als würde das automatisch gehen. Das ist im Regelfall NICHT der Fall.

Man muß eine Urkunde anfordern, diese setzt im Normalfall der Notar der Bank auf, zahlen darf sie der Kunde.

Dann muß ein Grundbuchsgesuch beim Grundbuchgericht gemacht werden bei der diese Urkunde eingereicht wird, was Gerichtsgebühren und ggf. noch weitere Kosten für Notar/Anwalt bedeutet.
Falls man kurz- bis mittelfristig ohnehin auch noch was anderes im Grundbuch zu ändern hat, sollte man daher damit zusammenwarten.

Oft werden Pfandrechte daher sogar jahrezehntelang nicht aus dem Grundbuch gelöscht. Denn wenn die Schuld getilgt ist, ist's ja weitgehend egal.

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