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gibts bei euch eine Höhenbeschränkung bei Stützmauern?
mir fällt spontan nur eine Terrassierung des Geländes ein. |
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Es herrscht NÖ Bauordnung hat er gemeint, daher alles was über der Norm ist hat ein sepperates Bauvorhaben. |
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Deine Baubehörde bezieht sich auf § 67 "Veränderung der Höhenlage des Geländes" der NÖ Bauordnung 2014, in der steht "Die Höhenlage des Geländes im Bauland und im Grünland-Kleingarten darf nur dann verändert werden, wenn [...] dadurch und bei der Bemessung der Gebäudehöhe die ausreichende Belichtung der Hauptfenster zulässiger Gebäude auf den Nachbargrundstücken gewährleistet ist."
Im Prinzip ist unter ausreichender Belichtung der Lichteinfall unter 45 Grad gemeint, dh. bei einer 6m hohen Mauer machst du auch 6m Schatten. Eine inhaltsverwandte Diskussion findest du hier: http://www.energiesparhaus.at/forum/39570_1 Der user Karl10 kann dir im Baurechtsforum die Details darlegen, er ist Nö Baurechtsexperte. |
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Danke für die Info, werde mich mit KARL10 in kontakt setzen. Theoretisch gesehen wäre es viel einfacher, wenn alle Nachbarn zusammenaufschütten würden. Wäre es Genehmigungs mäßig dann einfacher? LG |
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Da gibts eigentlich nicht mehr viel dazu zu sagen:
6m hohe Stützmauer bedeutet, dass auch das Gelände dahinter um 6 m höher wird. Da die Gebäudehöhe ja dann vom bewilligten Niveau weg zu berechnen ist "wandert" damit auch die zulässige Gebäudehöhe um 6 m nach oben. Damit gibts dann natürlich ein Problem mit Belichtung für das Nachbargrundstück. Grundsätzlich: JA. Funktioniert praktisch aber deshalb nicht, weil jeder Grundeigentümer für sich die Niveauerhöhung beantragen müsste, aber die erteilte Bewilligung nur ein Recht ist, aber keine Verpflichtung, d.h. es könnte einer dazwischen dann doch wieder unten bleiben. Die gemeinsame Lösung wäre nur über einen Bebauungsplan mit Festlegung einer bestimmten Höhenlage des Geländes für alle Grundstücke erzielbar. Das wär dann für alle gleich verbindlich.
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