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Fertigstellung - Kontrolle?

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  •  MissT
6.3. - 7.3.2017
19 Antworten | 14 Autoren 19
19
Hallo!

Eine Frage: Wie ist das eigentlich - gibt es im Zuge der Fertigstellungsanzeige i. d. R. auch eine Vorortbegehung/Kontrolle des Hauses durch die Baubehörde? Falls das Bundesland in dieser Frage ein Rolle spielt: Es geht um NÖ.

Zum Hintergrund meiner Frage: Ich möchte im Nebengebäude einen Wasser- sowie Kanalanschluss. Jetzt wurde mir aber mitgeteilt, dass sich das mit ca. 2.500 EUR für Kanaleinmündungsabgabe und Wasseranschlussabgabe zu Buche schlagen würde. Bei fast 20.000 EUR Aufschließungskosten plus ca. 7.000 EUR für Wasser und Kanal für das Wohnhaus wird mir das hinsichtlich Nebenkosten langsam ein bisschen zu bunt. Ich spiele deshalb mit dem Gedanken, diese Anschlüsse nicht im Einreichplan anzugeben und sie ggf. - falls Kontrollen zu erwarten sind - dünn einzuputzen und erst später anzuschließen.

Was haltet ihr davon? Eigene Erfahrungen in der Richtung?

LG, Miss T

  •  MRu
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#1)
Nennt man das, was du vor hast, Betrug?

Bei uns hat bis jetzt niemand vorbei geschaut, Bezirk Mödling.

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  •  Richard3007
6.3.2017  (#2)
Wo kein Kläger da kein Richter. Aber ein beleidigter Bekannter, Nachbar etc... würden reichen um

zitat..
MRu schrieb: Betrug?

aufzudecken.

Und wenn es bemerkt wird, dann könntest dir wohl noch einen Anschluss zusätzlich kaufen. So eine Kanalgrabung bleibt ja auch nicht unbemerkt, und wie schließt die Wassergenossenschaft an?

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#3)

zitat..
Richard3007 schrieb: Wo kein Kläger da kein Richter

aber ich könnte nicht ruhig schlafen.

zitat..
Richard3007 schrieb: Aber ein beleidigter Bekannter, Nachbar etc... würden reichen um


die müssen ja nicht unbedingt wissen ob man dies auch beantragt hatte (außer die haben einsicht in die akten genommen bei der baubewilligung).

glaube da wird sich kaum jemand von der nachbarschaft aufregen, ist ja eigentlich was ganz normales dort wasser zu haben,... ich hätte eher einen unruhigen schlaf falls da wer vom bauamt vorbeikommen sollte. die haben keine frist und können somit immer kontrollieren kommen, auch nach 10 jahren,...

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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#4)
Was man auch nicht außer Acht lassen sollte:

Wasserschaden - die Versicherung wird sich beuteln wie ein nasser Hund, wenn die Sach illegal gemacht wurde ...

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  •  23dg
  •   Bronze-Award
6.3.2017  (#5)
glaub nicht, dass die Versicherung den Einreichplan ansieht wegen einem Wasserschaden ....

Mein bewilligter Einreichplan wäre für die Versicherung auch nutzlos, weil meiner ohne Einrichtung (Sanitär, etc.)vorliegt. Kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherung nachfragt ob für die "Wasserschadenstelle" Kanalgebühr, etc. entrichtet wurde

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  •  NTWK
6.3.2017  (#6)
Den Kanal/Wasseranschluss Nebengebäude würd ich ohne viel trara machen und fertig is. Selbst ein beleidigter Nachbar wird wohl kaum wissen was in deinem Einreichplan eingezeichnet war. Wenn er beleidigt ist kommt er eh nicht ins Haus und siehts ja gar nicht. Von der Baubehörde kommt schon lange niemand mehr nachkontrollieren. Und wenn doch fällts ihm auch nicht auf. Sollts trotzdem daneben gehen zahlst es halt nach und damit hat sichs. Die sogenannten "Strafen der Baupolizei" gibts ohnehin nicht.

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
6.3.2017  (#7)
bei uns ist niemand gekommen.

ich würde jedenfalls nur so ausführen, wie auch eingereicht und bewilligt wurde.
wegen der 2.500 EUR würde ich mit der gemeinde reden ob da nicht abschläge möglich sind (da es sich ja um ein nebengebäude handelt).

ich denke es ist alles andere als lustig später von einer behörde wegen solcher dinge "amtsbehandelt" zu werden.

coisa

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  •  flomax
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#8)
ich kann dir nur sagen dass es ab und zu schon begehungen gibt durch die gemeinde bzw. im namen derer eine beauftragte firma... eben um schwarze schafe zu entdecken bzw. geht's da auch oft um nicht bewilligte um und ausbauten (dachgeschoß-ausbauten)!
immerhin entgeht da der gemeinde einiges an geld, dass lässt sie sich natürlich auch was kosten...

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  •  mpreis76
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#9)

zitat..
23dg schrieb: glaub nicht, dass die Versicherung den Einreichplan ansieht wegen einem Wasserschaden ....


das nicht - aber ob es sich um ein bewilligtes Bauvorhaben handelt!

Und wenn dann Wasserleitungen im Gebäude sind, welche ohne Wasserleitung bewilligt wurden, dann erspart sich die Versicherung Leistungen.

Und da kannst dir sicher sein, dass sie das ab einer gewissen Schadenshöhe checken!

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  •  flomax
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#10)
das ist mal echt ein blödsinn...
man zahlt sowieso die einmalige wasser-anschlussgebühr!
wie und was wegen wasser eingezeichnet ist interessiert ja am bauamt normal nicht, auch nicht ob du ein oder zwei waschbecken eingezeichnet hast...
außerdem steht ja in der versicherungspolizze nicht drinnen wo ein wasseranschluss im haus ist!?!?!
einzig alleine beim kanal kommt es dann drauf an ob angeschlossen oder nicht ( alleinstehend, türe vorhanden, etc. etc. )...
aber besser kann es auch sicher karl10 erklären, der hat hier normal informationen die hand und fuß haben!

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#11)

zitat..
flomax schrieb: man zahlt sowieso die einmalige wasser-anschlussgebühr!


Das schon, aber wenn es sich um ein freistehendes Gebäude mit eigenem Anschluss (Kanal und Wasser) handelt, dann wird vermutlich eine Ergänzungsabgabe fällig sein.
Die TE hat ja "eigener Kanal und Wasseranschluss im Nebengebäude" geschrieben, daher werden diese 2500 Euro halt zusätzlich zu berappen sein.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#12)
@MissT - Ist ganz klar geregelt.
NÖ Wasserleitungsanschlußgesetz 1978:
§12, du begehst damit eine Verwaltungsübertretung, das kostet dich bis zu 2200 € bzw. bis zu 3600 €.

NÖ Kanalgesetz 1977
§15, da bist mit 440 € dabei, wirst dann aber wohl auch die Kanalgebühren nachzahlen müssen.

Ich frag mich aber, wie dir deine Baufirma im Zuge der Fertigstellungsanzeige dann die plangemässe Ausführung bestätigt, wenn der Kanal und die Wasserleitung nicht im Einreichplan bzw. bei der Beschreibung dabei sind.

Aja, die Behörden können natürlich kontrollieren kommen und du bezahlst auch, wennst sie ned reinlässt.
Ich würds nicht riskieren...

zitat..
flomax schrieb: wie und was wegen wasser eingezeichnet ist interessiert ja am bauamt normal nicht, auch nicht ob du ein oder zwei waschbecken eingezeichnet hast...


Klaro interessierts die, davon hängt ja die Anschlußgebühr ab.
Ob du jetzt 1 oder 2 Waschbecken hast, ist egal...nicht jedoch, wennst zusätzliche Geschosse oder Gebäude anschließt...

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  •  flomax
  •   Gold-Award
6.3.2017  (#13)
eigentlich sollte es dafür ein formular geben bzw. wird nachgefragt wo und was vorhanden ist!
ich kann zum beispiel einen wasseranschluss haben, muss aber noch lange dort keinen kanalanschluss haben, wenn du weißt was auf was ich hinaus will

und als bauführer geh ich sicher nicht nachschauen ob er in irgendeiner ecke einen kanal oder wasseranschluss heimlich hingemacht hat... überspitzt gesagt ( ja ich weiß kanal dichtheit, etc. )...

ps. nochmal wegen berechnung: siehe gesetz

§ 6
Wasseranschlußabgabe
(1) Die Wasseranschlußabgabe ist für den Anschluß an die Gemeindewasserleitung zu entrichten.
(2) Die Höhe der Wasseranschlußabgabe ist derart zu berechnen, daß die Berechnungsfläche (Abs. 3 und 4) für das angeschlossene Grundstück mit dem Einheitssatz (Abs. 5) vervielfacht wird.
(3) Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, daß die Hälfte der bebauten Fläche
a)
bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,
b)
in allen anderen Fällen verdoppelt
und das Produkt um 15 % der unbebauten Fläche vermehrt wird.
(4) Bei Ermittlung der Berechnungsfläche gelten folgende Grundsätze:
1.
Bebaute Fläche ist jeder Teil einer Liegenschaft, der von den äußersten Begrenzungen des Grundrisses einer über das Gelände hinausragenden Baulichkeit verdeckt wird;
2.
als Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse gilt die jeweils höchste Anzahl von Geschossen auch dann, wenn die angeschlossene Liegenschaft nicht zur Gänze gleich hoch verbaut ist;
3.
die unbebaute Fläche ist nur bis zu einem Ausmaß von höchstens 500 m² zu berücksichtigen;
4.
zur bebauten Fläche gehören nicht land- und forstwirtschaftliche Nebengebäude oder Teile von Gebäuden, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, es sei denn, daß sie an die Gemeindewasserleitung angeschlossen sind;
5.
für Betreuungseinrichtungen im Sinne des § 16a Abs. 1 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung und Notstandsbauten im Sinne des § 23 Abs. 7 zweiter Satz NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 in der geltenden Fassung ist eine Wasseranschlussabgabe nicht einzuheben.

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  •  STP123
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#14)
Befindet sich dein Wasserzähler auch im Nebengebäude?



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  •  bunga
  •   Silber-Award
7.3.2017  (#15)

zitat..
STP123 schrieb: Befindet sich dein Wasserzähler auch im Nebengebäude?


nur aus Interesse - warum ist das wesentlich?

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#16)

zitat..
bunga schrieb: warum ist das wesentlich?


Weil der Wassermeister der Gemeinde jährlich ablesen kommt. Bei uns zumindest.

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#17)
Ja das mim ablesen ist sicher unterschiedlich. Wir schicken den zählerstand per mail oder a zettel und ab in den gemeindebriefkasten,... reicht völlig aus...

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  •  MissT
7.3.2017  (#18)
Der Wasserzähler wird sicherlich im Technikraum untergebracht werden, der befindet sich im Wohnhaus, nicht im Nebengebäude.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#19)
Beginnen wir beim Wasser:

Wasserleitungen und Anschlüsse sind baurechtlich bewilligungs- und anzeigefrei. Also kein Thema nach Baurecht, keine Thema bei der Baubewilligung und daher auch kein Thema, ob und was da allenfalls im Einreichplan eingetragen ist. Daher: baurechtlich zu vergessen!! Daher geht da auch der Hinweis mit der Versicherung im FAlle eines Wasserschadens ins Leere.
Aber auch für die Abgabenbehörde (wasserleitungsanschlussgesetz)ist der Wasserhahn im Nebengebäude kein Thema (flomax hats schon gesagt). Für die Wasseranschlussabgabe zählt grundsätzlich das "angeschlossene Grundstück" und weiters die bebauten und unbebauten Flächen. Bei der bebauten Fläche eines Nebengebäudes ist es egal, ob dieses tatsächlich angeschlossen ist oder nicht - sie zählt auf jden Fall zur Berechnungsfläche.
DAher: es gibt keinerlei Grund, warum man den Wasserhahn im Nebengebäude verschweigen sollte - man hat keinerlei Nachteil. Eigentlich stellt sich die Frage aus einem anderen Grund gar nicht: es fragt ja gar niemand um diesen Wasserhahn; der ist der Gemeinde wurscht (weil er ja keine Auswirkungen bei der Berechnung der Vorschreibung hat).

Zum Kanal:
hier ist es etwas anders. in der Zeit von 9.11. 2008 bis 5.1.2015 waren HAuskanäle baurechtlich bewilligungs- und anzeigefrei. Für diesen Zeitraum gilt baurechtlich daher dasselbe wie oben für das Wasser: kein Thema in der BAubewilligung, kein Thema im Einreichplan, keine baurechtlichen Konsequenzen oder Nachvollziehbarkeiten.
Vor und nach dieser Zeitspanne waren/sind Hauskanäle anzeigepflichtig, d.h baurechtlich erfasst, geprüft und quasi "genehmigt". Wenn das Bauverfahren von MissT nach einer Bauordnungsversion aus der genannten Zeitspanne stammt, dann war der Kanal nicht zubehandeln und man darf (baurechtlich) jeglichen Kanal am Grundstück verlegen. Kam im Bauverfahren eine Bauordnungsversion vor oder nach dieser Zeitspanne zur Anwendung, dann ist ein Kanal, der nicht im Einreichplan erfasst war und den ich jetzt mache anzeigepflichtig. Soweit zum Baurecht.
Bei der Abgabenbehörde schauts hier auch anders als beim Wasser aus, da das angeschlossene Nebengebäude in die Berechnung der einmaligen Kanaleinmündungsabgabe als auch in die jährliche Benützungsgebühr einfließt.
In vielen Gemeinden überprüfen die Gemeinden die Berechnungsflächen bzw. Anschlüsse. Kann auch erst in 10 JAhren sein. Sicher kann man sich aber nicht sein, dass da nie wer kommt. Regelmäßig finden auch Feuerbeschauen statt. Wenn da jemand von der Gemeinde mitgeht, haben die immer auch ein Auge auf andere Dinge. Wasserzähler liest man zwar fast überall schon selbst ab und meldet den Verbrauch, die Zähler werden aber in Abständen getauscht (zwecks Eichung).

PS: die ursprünglich genannten 2.500.- höhere Abgabe kann ich so nicht nachvollziehen. Wie oben ausgeführt, geht das ja nur auf die Kanaleinmündungsabgabe zurück. Kenn euren Einheitssatz und auch die Größe des Nebengebäudes nicht. Scheint mir aber (zu) viel!!



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