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Fertigstellung planen vor Einreichung?

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  •  hary_bo
25.1. - 26.1.2016
4 Antworten 4
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Hallo liebes Forum,

wir haben nun unseren Einreichplan fertiggestellt und möchten demnächst bei der Gemeinde einreichen (Bundesland: NÖ).
Wir möchten den Hausbau so gestalten, dass wir zuerst das Haus selbst fertigstellen, dann einziehen und dann nach und nach die Außenanlagen machen (Einfahrt, Carport, Stützmauern, Garten,...).
Auf unserem Einreichplan ist bereits das Haus mitsamt allen Außenanlagen eingezeichnet.
Vor dem Einzug müssen wir ja mal eine Fertigstellungsanzeige an die Gemeinde übermitteln. Wir sind uns nun unsicher, wie das funktioniert, wenn noch gar nicht alles vom Einreichplan fertiggestellt ist (da es ja erst später kommt).

Muss man die einzelnen "Bauabschnitte" getrennt im Bauantrag angeben und dafür jeweils eine eigene Fertigstellungsanzeige machen, so in der Art:

- Neubau eines Einfamilienhauses
- Errichtung von Stützmauern
- Geländeänderung
- ...

Alternativ könnten wir uns vorstellen, dass man so etwas wie eine "Teilfertigstellungsanzeige" übermittelt in der Art "Das Haus ist jetzt fertig, der Rest kommt noch".

Ich hoffe, ihr könnt uns hier "erleuchten" :)

  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.1.2016  (#1)

zitat..
hary_bo schrieb: Muss man die einzelnen "Bauabschnitte" getrennt im Bauantrag angeben

Ja immer (hat noch gar noichts mit der Fertigstellung zu tun). Das sind ja alles eigene bewilligungspflichtige Tatbestände und die sind generell einzeln im Bauansuchen, auf dem Titel des Einreichplanes und der Baubeschreibung anzuführen. Nur dann steht das auch so im Bewilligungsbescheid und es ist klar und unmissverständlich, was da alles genehmigt wurde.

zitat..
hary_bo schrieb: könnten wir uns vorstellen, dass man so etwas wie eine "Teilfertigstellungsanzeige" übermittelt

Die Teilfertigstellung ist im Gesetz extra angeführt und geregelt. Voraussetzung für eine Teilfertigstellung ist, dass der fertig gestellte Teil auch für sich allein betrachtet und auf Dauer ohne den Rest bewilligungsfähig gewesen wäre.
Also Beispiel: Nirgendwo steht, dass du ein Carport für dein Auto haben musst.
Gelädeänderungen und Stützmauern die nicht direkt mit dem Bau technisch und funktional zusammenhängen haben ebenso ein "Einzelschicksal" (wird wohl bei dir so sein, sonst könnte das Haus ja nicht vorweg gebaut werden).

Man macht dann also eine Teilfertigstellungsanzeige, in der man im Detail angibt, welches der genehmigten Vorhaben jetzt bereits fertig ist und benützt weden soll und welches noch nicht.

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  •  hary_bo
26.1.2016  (#2)
Hallo Karl10,

danke für deine Ausführungen, das hilft uns schon mal ein großes Stück weiter.
Betreffend der Teilfertigstellungsmeldung: Carport und Stützmauern sind als "unabhängig" vom Hausbau zu sehen, die Geländeänderungen jedoch nicht, da das Haus nur durch die Geländeänderungen bewilligungsfähig wird (Stichwort "Gebäudehöhe" und "bewilligte Höhenlage des Geländes").

Das heißt für mich, dass wir alle bewilligungspflichtigen Tatbestände getrennt im Bauantrag (+ Einreichplan + Baubeschreibung) aufführen, und dann z.B. Haus + Geländeänderung gemeinsam fertigmelden, irgendwann später auch Carport und Stützmauern (wenn sie dann tatsächlich erstellt wurden)?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.1.2016  (#3)
Ja genau, so geht das....

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  •  hary_bo
26.1.2016  (#4)
Dann kenn ich mich aus, danke

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