Gebäude zu hoch? [NÖ]
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Ja, die Hauptfenster des Nachbarn dürfen bei Lichteinfall 45° nicht stark eingeschränkt werden - das wäre in eurem Fall ja nur gegeben wenn das Nachbarhaus genau ggü eurem steht und die Hauptfenster sehr tief (nahe Boden) hat. |
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Abgesehen davon, dass am Nachbargrundstück bereits ein Gebäude (und zwar ziemlich weit weg von unserem) steht, und normalerweise niemand an den sündlichen Rand des Grundstücks bauen würde (ist dort wirklich nicht notwendig), scheint unsere situation ähnlich wie die im Thread http://www.energiesparhaus.at/forum/38713 zu sein. Wenn ich die Aussage von Karl10 dort richtig interpretiere, dann wären die zulässigen Hauptfenster auf dem Nachbargrundstück in unserem Fall in ca. 0,8m Höhe, was wiederum bedeutet, dass wir auf der unteren Seite gar nicht mehr so viel zu hoch wären. Wenn ich jetzt noch die Möglichkeit der "seitlichen Verschwenkung" bis zu 30°, die laut NÖ Bauordnung für die "ausreichende Belichtung" möglich ist, hernehme, sollte sich das doch mit unserer Gebäudehöhe ausgehen? |
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Du hast eine Gebäudehöhe von 7,80m - zulässig sind laut Bebauungsplan 8,00 m (Bauklasse II): daher kein Problem!
Du hast einen Bauwich von 4m - bei 7,80m Gebäudehöhe muss der Bauwich mindestens 3,90 m betragen: also kein Problem! Du hast offensichtlich beim Nachbarn kein bewilligtes Hauptfenster, das "beschattet" wird: daher kein Problem! Machst du dir jetzt selbst das Problem oder gibts da jemanden im Hintergrund mit falschen Ratschlägen?? |
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Im Hintergrund gibt's nur den Planer, der den Einreichplan erstellt und angedeutet hat, dass es hier ein Problem wegen der Gebäudehöhe geben könnte.
Andererseits war ich unsicher wegen der Bauordnung, die ja nicht nur von bewilligten, sondern oft auch von "zulässigen" Gebäuden am Nachbargrundstück spricht. |

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