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Schikanen am Bankett [OÖ]

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  •  Häuslbauerin
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
3.11. - 5.11.2015
2 Antworten 2
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Folgende Situation: Bankett an der Grundgrenze muss an die Gemeinde abgetreten werden und ist ortsüblicherweise ein "unkrautüberwucherter, hundeverkoteter Schotterstreifen"

Jetzt sieht man immer wieder etwas kreativere Bankettgestaltungen. Sind diese zulässig:

- Platzieren von großen Felsbrocken
- Zucht von kniehohem dekorativem Grünzeug, welches das Unkraut ersetzt
- Eigenmächtiges Aufstellen von Schildern ("Achtung Kinder")

Was darf man mit seinem Bankett machen?
Nur pflegen und hegen?
Wer haftet wenn ein Auto gegen die Felsbrocken oder die Beschilderungen fährt.


  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.11.2015  (#1)
Das Bankett gehört ja der Gemeinde.
Am besten wird sein, wenn du dort nachfragst, ob sie deine Sachen erlauben.

Grünzeug anbauen werdens in der Regel nix dagegen haben, weil´s dann nicht von ihnen selbst gepflegt werden muss und auch netter aussieht.

Beim Felsen wirds schon schwieriger wegen Haftung.
Du als Privatperson darfst nicht eigenmächtig Schilder auf Gemeindegrundstück aufstellen.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
5.11.2015  (#2)
hallo - ich kenn eine strasse in korneuburg wo die anrainer das pflegen übernehmen und auch nett gestalltet haben.
soweit ich weiss haben sie sich zusammen getan und 2 waren dann auf der gemeinde und haben dass konzept absegnen lassen.

schilder und felsen musst aufpassen, da gints vorschriften.
auch den winterdienst muss man berücksichtigen.

lg

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