Grundbucheintragungsgeb. Pfandrechtseint
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Die Grundbucheintragungsgebühr fällt m.W. nur bei Änderung der Eigentümer an, für Pfandrechtseintragungen gibts dann die nämliche Gebühr.
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Meistens wird eine Pfandurkunde über 130 % des Kreditbetrages ausgestellt, von der (je nach Verhandlung mit dem Finanzierer) nur ein gewisser Betrag eingetragen wird. Vielfach sind hier 100 % ausreichend (= Höhe des Kreditbetrages), die echt intabuliert werden. Die Gebühr für die Eintragung des Pfandrechte beträgt 1,2 % des einzutragenden Betrages + EUR 42,-- für das Grundbuchgesuch. Eine weitere Gebühr fällt für die Eintragung nicht an. Für die Ausstellung des Pfandurkunde sind die Beglaubigungen der Unterschriften zu bezahlen. |
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Hallo! Interessante Frage, diese stell ich mir auch schon die ganze Zeit ![]() Nochmal: Ich kaufe das Grundstück, zahle meine 3,5% Grunderwerbssteuer und die 1,1% Grundbuchseintragung. Ich plane das Haus, nehme eine Finanzierung bei der Bank, die sich daraufhin mit soundsoviel Prozent ins Grundbuch einträgt. Muß ich dann nochmal 1,2% Grundbuchseintragung - berechnet von dem Pfandrecht bezahlen? Das heißt 1,1% vom Grundstückkaufbetrag und 1,2% vom Pfandrecht? Bitte um Aufklärung, danke. Wir haben an Nebengebühren für Steuern, Notar und Grundbuch 6,5% kalkuliert, das wäre dann wohl zu wenig... |
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Hallo elanor, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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So ist es. Und wenn ihr dann noch eine WBF in Anspruch nehmt dann sind nochmals 1,2% von der WBF-Summe fällig (weil ja auch das Land ins GB geht) + Beglaubigungskosten etc. - es sei denn ihr baut unter 130m² Wohnnutzfläche, dann ist das von den 1,2% befreit.
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Na wunderbar...*plärr* Aber DANKE für die Antwort! |
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Sorry, Beim Eintragen des Landesdarlehen fallen keine Kosten sofern man es direkt beim Grundbuchsgericht einreicht und gebuehrenbefreit ist, da bestimmte Kriterien erfuellt sind. In NOe etwa max. 130 m2 Wohnnutzflaeche.
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