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Als erstes würde ich mir den Vertrag mit der Fensterfirma durchlesen. Hier findest du zumindest die Punkte bei denen du nichts nachfordern kannst. Dein Vorteil ist, dass du anscheinend einen bestätigten Liefertermin hast (schriftlich?).
Primär würde ich diesen trotzdem einfordern bzw. den frühest möglichen (sollen Sie doch andere Termine verschieben!). Dann würde ich natürlich einen Nachlass einfordern für deinen zeitlichen Aufwände die weiteren Gewerke neu zu koordinieren. lg, |
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In deren AGBs steht die Liefertermine wären unverbindlich und man müsste eine Nachfrist von 4 Wochen setzen ansonsten wäre eine Pönaleforderung nicht rechtmäßig.. Habe vom Hersteller ein Mail wo der erste Liefertermin oben steht, bzw. die Fallschilder wie es zu dem Malheur gekommen ist.. |
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Lieferverzug - Wenn der Termin verbindlich war kannst du wohl Schadensersatz geltend machen:
also längere Finanzierungskosten Verlängerte Mietzahlung Zusatzkosten durch provisorisches Verschließen der Öffnungen evt höhere Handwerkerkosten, wenn die erst später arbeiten können ggf Überstundenzuschläge zahlen müssen etc etc Am Besten mit einem Anwalt besprechen und denen einen Brief schicken- in Verzug setzen und auf die möglichen Konsequenzen und Kosten hinweisen, damit die sich schnellstens bemühen eure Fenster fertigzustellen. Man kann ggf auch den Auftrag stornieren, wenn du nicht das Gefühl hast, einen besonders günstigen Kauf getätigt zu haben. Du kannst auch gleich schreiben, daß du zB pauschal 5 % abziehst bei 1 monatiger Verspätung und dann sehen wie sie reagieren. Welcher Lieferant war das und was für Fenster sollen das sein? Andreas Teich |
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Hallo AnTeMa, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Vielen Dank Andreas Teich!! Es waren Gaulhofer Fenster, das Problem ist dass wir die Fenster wirklich dringend brauchen da sonst der Zeitplan komplett übern Haufen geworfen wird - bzw. die Firma echt auch nen guten Preis gemacht hat.. |
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In Zeiten wie diesen wo jeder Hersteller bei der Mindestlieferzeit ist, sollte es kein Problem sein die Fenster in spätestens 7 Arbeitstagen zu bekommen. Nachdem irgendjemand anderer einen Fehler gemacht hat, sollten die das schaffen.
Sollten die das nicht schaffen, dann liegt ein anderes Problem vor, als dir genannt wurde. Was ist in der Zeit vom 25.2. bis 4.3 geschehen? Warum wurde nicht urgiert, wenn die Fenster zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gekommen sind. Wenn das genannte Problem wirklich real war, hätte man am 26.2. reagieren können, den Fehler bemerken, korrigieren und die Fenster wären schon da. Damit sind mindestens 2 Fehler passiert: - Eingabe des falschen Liefertermins - keine Kontrolle der vereinbarten Termine (es bemerkt erst der Montageleiter, dass Fenster fehlen) |
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Lt dem Montageleiter haben Sie die Fenster erst einen Tag vorher kontrolliert, da haben sie erst gemerkt, dass es gar nicht unsere Fenster sind..
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Habe auch direkt von Gaulhofer ein Mail erhalten, dass in den Fertigungsprozess nicht mehr eingegriffen werden kann und eine frühere Lieferung nicht möglich ist.. Jetzt kommen die Fensterbauer am 26.03 und die Innenputzer am 30.03 - wird a knappe Gschicht |
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Hmm schon komisch,...
wie jemand schon oben gesagt hatte, man muss das einfach vorher prüfen ob die Lieferung pünktlich sein wird. Bei unserer Fensterfirma (wir haben Türen bestellt) Hatten wir 3-4 Wochen (ab der Unterschrift) warten müssen bis Sie montiert wurden aber schon 10 tage vorher hatte man uns angerufen und gesagt das die Türen angekommen sind und das alles Planmäßig verläuft... Bei euch kommt erst der Montageleiter drauf...echt seltsam... Drücke euch die Daumen das sich alles trotzdem ausgeht. |
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@AnTeMa:
..so viel mal zu deinem ersten Post. Den Anwalt kann man sich hier getrost sparen! Leider sieht es so aus, als ob rein rechtlich nicht viel an Möglichkeiten übrig bleiben. Meiner Meinung nach ist nur möglich sich den nun aktuellen Zeitplan nochmal zusichern zu lassen.....und zwar verbindlich! (lt. den letzten Post des TE scheint dieser grad noch akzeptabel zu sein). Und wie ich in meinem ersten Post geschrieben habe.....fordere einen Preisnachlass für die entstandenen Aufwände ein! Rechtlich ist das Unternehmen vielleicht nicht dazu gezwungen, jedoch geht einiges mit Gutwill. lg, |
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Ok werden wir wohl so akzeptieren müssen.. Versuch auf jeden Fall noch nen Preisauslass herauszuhandeln aber mach mir mal nicht zu große Hoffnungen!
Danke euch für eure Antworten! |