seit heute, 24.02.2015
Bundesweite Investitionsförderung für Private Anlagen (bis 5
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) – Start 24. Februar 2015
•Förderstart: 24. Februar 2015 (Förderende 14. Dezember 2015)
•Förderbudget: 17 Millionen Euro
•Fördersatz: ◦275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen
◦375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen
•NEU: Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 7. März 2016 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2015 erfolgte)
•NEU: Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]/Person; max. 30
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen
•NEU: Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
•Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden
•Weiterhin sind nur 5
kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] einer Anlage förderbar
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