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INFO Klien Förderung 2015

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  •  ryancooper
24.2. - 25.2.2015
4 Antworten 4
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seit heute, 24.02.2015
Bundesweite Investitionsförderung für Private Anlagen (bis 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) – Start 24. Februar 2015
•Förderstart: 24. Februar 2015 (Förderende 14. Dezember 2015)
•Förderbudget: 17 Millionen Euro
•Fördersatz: ◦275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen
◦375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen

•NEU: Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 7. März 2016 (wenn Registrierung am 14. Dezember 2015 erfolgte)
•NEU: Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]/Person; max. 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen
•NEU: Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
•Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden
•Weiterhin sind nur 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] einer Anlage förderbar

  •  mycastle
  •   Bronze-Award
24.2.2015  (#1)
Wo ist der Antrag einzureichen? - Und hast du ev einen Link
Danke

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  •  ryancooper
25.2.2015  (#2)
z.b. www.pvaustria.at, fallst du pv machen willst, wird bei den meisten anbieter spich montagefirmen das ansuchen ebenso gemacht

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  •  mariio
25.2.2015  (#3)
Vielen Dank für den Beitrag!

Wenn ich die NÖ Landesförderung beanspruche kann ich die Förderung nicht beantragen?

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
25.2.2015  (#4)
Wird das eigentlich genau mit den kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] der Anlage multipliziert oder zählt der Betrag pro angefangenem kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]? Manche Anlagen haben ja z.B. 3,4 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung].


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