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Angebot belagsfertiges Haus/Gesamtprojek

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  •  Leoaust
6.12. - 11.12.2014
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Hallo,

was sagen die Spezialisten / Brancheninsider unter euch zu folgendem Angebot:
Angeboten wurde uns von einem lokalen Baumeister als Generalunternehmer und zum Fixpreis:
belagsfertiges Haus mit 145m2 WNFL auf 2 Geschossen, 33m2 Nebengebäude, und 50m2 Carport. Kein Keller.
Das Haus als 25+20er Bauweise mit Walmdach und kleinem Erker. Das Nebengebäude als 25+5 Flachdach, EPDM mit Dämmung. Carport aus Holz und ebenfalls Flachdach mit Epdm.
Fenster sind beste Kunstoff-Alu Version von Gaulhofer mit E-Raffstores und Insektenschutz fast überall.
Geheizt wird mit Erdwärme Flächenkollektor, KWL mit Enthalpie von Wernig ist auch dabei. Fußbodenheizung im Haus, Nebengebäude unbeheizt.
Das Angebot ist inkl. aller Erdarbeiten, Anschlüsse an Versorgungsleitungen, Sickerschächte, etc.
Die Einfahrt (40m*4m) wird mit Vlies und Betonrecycling fürs Asphaltieren vorbereitet.
Einzig die E-Installation ist nur von der Straße bis KÜK dabei, den Rest macht dann ein Freund von mir.

Angebot ohne jegliche Bauherrenmithilfe: 306.000,-
Nun am Ende der Verhandlungen: 270.000,-
Was meint ihr gefühlsmäßig dazu? Kann mann das so unterschreiben?

LG und ein schönes Adventwochenende,
Stephan

P.S. mir ist klar dass eine Preisschätzung immer schwierig ist wenn man kein konkretes Angebot und Plan dazu hat. Aber nachdem mein Angebot 33 Seiten hat sprengt das glaube ich den Rahme hier. Mir geht es wirklich nur um eine gefühlsmäßige Einschätzung der Brancheninsider und Hausbauprofis die hier unterwegs sind.

  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
6.12.2014  (#1)
Ich wundere mich immer, immer wieder!

Wenn du keinen Handgriff machst - finde ich es günstig.
Ohne zu wissen wie Details ausgeführt werden, kann man es nicht beurteilen.

Bei mir 230m² inkl. Keller und kleinem Erker - 240.000€ ohne Erdarbeiten, ohne Dach, ohne Fenster, ohne Heizung, ohne Elektrik.

Also rein der Rohrbau...

Wie kann das also sein? Wo liegt der Unterschied?

Wieviele Gegenangebote hast du, und ist 10% Mehrpreis ausgeschlossen? Steht lt. Statischen Erfordernissen, oder wurde eine Vorstatik beauftragt?

Man ließt ja immer die qm Richtpreise - da müsste es sich wohl mit ca. 300.000€ ausgehen.

Also Angebot bei 270.000€ + Nebengeräusche = 300.000€
Dann noch Elektrik, Bodenbeläge, Innentüre, Bäder, Küche, Einrichtung!
Also unter 400.000 wirst du wohl fertig werden!

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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
6.12.2014  (#2)
Nur ein Tip, weil ich es auch gemacht habe:
Ist das Nebengebäude ans Haus angeschlossen, dann lass da auch ein paar Heizschlangen rein legen. Kostet bei deiner Größe maximal 700,- Euro mehr, die Wärmepumpe schaffts locker.
Ohne dem gesamten Angebot kann man wirklich keine seriöse Preisschätzung abgebeben,der Quadratmeterpreis von ca. 1860,- für belagsfertig ist aber halbwegs in der Norm.

Du hast eine 40m lange Einfahrt? Mein Grundstück ist gerade mal so lang emoji emoji

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  •  Leoaust
6.12.2014  (#3)
Danke f. die Antworten,

der Plan ist der eines Massiv-Fertighausanbieters, sollte also statisch eher kein Problem sein.
Das Angebot lautet auf FIXPREIS. Die 10% Mehrkosten sollten meiner Meinung nach also ausgeschlossen sein.
Woher kommt diese immer wieder zittierte Berechtigung die Kosten um 10% zu überschreiten eigentlich? Muss ich da eine Regelung dezidiert ausschließen, oder reicht es wenn im Angebot FIXPREIS steht?

Mein Grundstück ist auch "nur" 41m lang, aber das Haus steht ganz hinten damit der Garten und die Terasse in die Nachmittagssonne schauen emoji

Die FBH FBH [Fußbodenheizung] im Nebengebäude ist eher keine finanzielle Sache, sondern ich denke dass ich den Fitnessraum und die Werkstatt nur 2-3 mal die Woche 2 Stunden nutzen werde. Daher möchte ich Ihn mit Infrarot-Paneelen heizen und sonst nur Frostwächter montieren.

LG,
Stephan

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  •  rainer1977
  •   Silber-Award
6.12.2014  (#4)

zitat..
Leoaust schrieb: Die FBH FBH [Fußbodenheizung] im Nebengebäude ist eher keine finanzielle Sache, sondern ich denke dass ich den Fitnessraum und die Werkstatt nur 2-3 mal die Woche 2 Stunden nutzen werde.

Mach sie trotzdem, Heizpaneele und Frostwächter kosten dich sicher mehr als die paar Meter Fußbodenheizungsrohr. Und wenn du tatsächlich nicht heizen willst, dann drehst einfach den Heizkreis ab.

zitat..
Leoaust schrieb: Das Nebengebäude als 25+5

Und ich würde auch mit mehr als 5cm Dämmen....



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  •  Richard3007
6.12.2014  (#5)

zitat..
Leoaust schrieb: der Plan ist der eines Massiv-Fertighausanbieters, sollte also statisch eher kein Problem sein.
Das Angebot lautet auf FIXPREIS. Die 10% Mehrkosten sollten meiner Meinung nach also ausgeschlossen sein.


In der ÖNORM sind 10% Mehrkosten bei "Fixpreisangeboten" zulässig. Die kommen da auch recht schnell mal hin. Z.B. sie haben mit x Kubikmeter Beton gerechnet. Leider war das Erdreich ein bissl wiederspenstig und es waren 3h Baggerstunden mehr nötig, da das Erdreich seitlich weggebrochen ist liefen deutlich mehr Kubikmeter in das Streifenfundament. Da wären schon mal deine ersten 3-5k Aufpreis.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
6.12.2014  (#6)

zitat..
Richard3007 schrieb: In der ÖNORM sind 10% Mehrkosten bei "Fixpreisangeboten" zulässig.


Ist ja recht nett und welche ÖNORM wäre das,die da vereinbart wurde? Da zieht imho schon das Konsumentenschutzgesetz Paragraph 5

Https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462

Habe den Schmäh vor kurzem auch gehört, aber so ein netter Puffer für den Anbieter hält so net wirklich gegenüber einem Konsumenten.

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  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
6.12.2014  (#7)
Bitte um PN welche massiv Haus fertig firma....da hol ch mir auch ein Angebot, und lasse es von unserem Planer prpfen und in den Preisspiegel einbinden....danke

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  •  hopfgarten
6.12.2014  (#8)

zitat..
Leoaust schrieb: Angebot ohne jegliche Bauherrenmithilfe: 306.000,-
Nun am Ende der Verhandlungen: 270.000,-


wenn ich das ohne carport rechne sind das 1436 € /m² brutto.
nicht schlecht.

wo bauen sie?
bitte ebenfalls eine PN wegen hausbaufirma.

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
8.12.2014  (#9)
10% sind bei kostenvoranschlägen zulässig, wo also nach aufwand abgerechnet wird.
Fixpreis ist, wie die bezeichnung vermuten läßt, fix. Wäre ja noch schöner.
Bei fixpreisangeboten ist die genaue lieferabgrenzung wichtig, sonst bezahlst du u.U. Zweimal.

Coisa

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  •  Piwal
8.12.2014  (#10)
Die Werkvertragsnorm B 2110 regelt solche Fälle und auch alle weiteren kosten und vertragstechnische Themen zu Bauverträgen.

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  •  altehuette
8.12.2014  (#11)
Angebot - Also fair kommt mir das nicht vor, wen der Baumeister zuerst 306 T nennt, und dann 270 T! Da war er vorher nicht fair, außer es hat sich bei den Baumaterialen und Mithilfe was geändert! Dass er bissal Prozente nachlassen kann auf einmal, o.k., aber 10 % ? Bei einer öffentlichen Ausschreibung darf er ja auch nicht "nachbessern"! Da muss er auch genau kalkulieren. Da lobe ich das System von Elk, mit den transparenten Preise, die man schon auf der Webseite einsehen kann. Je nach Ausbaugrad und zusätzlichen Extras, die man auch gleich auch ersehen kann, kann man sich den Preis selber ausrechnen. Ja, als Rabatt gibt es halt noch Gutscheine für Einrichtung oder Ähnliches!Vielleicht hätte es beim erstgenannten Preis zusätzliche Schmankerl gegeben, die jetzt vielleicht nicht mehr drinnen sind. Sollten Änderungen noch auftreten, wird das halt höher verrechnet.
Mit dem ganzen Rabattsystem schaden sich so manche Hersteller selber, wenn sie hohe Listenpreise reinschreiben, und dann oft mehr als 40 % nachlassen. Die Glaubwürdigkeit geht halt verloren. Aber scheinbar will es der Konsument so, er freut sich, wenn er sooovieeeel Nachlass bekommen hat!

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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
9.12.2014  (#12)
Glaubwürdigkeit interessiert heute niemand mehr. wichtig ist, was am schluss rauskommt. ist viellcieht ein wenig unfair gegenüber nicht so verhandlungsbegabten, aber so ist das leben. wenn belagsfertig so wie bei mir (240 m² + keller + 35 m² garage+ 100 m² terrasse) also wirklich nur mehr fliesen und sonstige bodenbeläge sowie sanitärobjekte selbst zu bezahlen, ist der preis nicht berauschend, ich habe für das vorerwähnte haus 320 k€ bezahlt

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  •  attnanger
9.12.2014  (#13)
Massiv-Haus Anbietet - Ich finds sehr gut, muss ich sagen, puhhh

@Leoaust - bitte um PN oder Direkt-Forums-Bekanntgabe der Massiv-Fertigbau Firma, da hol ich mir auch noch ein Angebot.

Vielen lieben Dank!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#14)
@ma2412 - Der §5 KSchG wird mit einem Passus im Vertrag, der auf die ON B2110 verweist, tlw ausgehebelt. Also wenn sich beide einigen, die 2110 zur Anwendung kommen zu lassen (was ja sinnvoll und wünschenswert is - wie alle anderen Normen auch) gilt eben diese 10%-Schwelle für den Verbraucher, wenn der AN fristgerecht nachvollziehbar draufhinweist... und die B 2110 dem Verbraucher auch vorher nachweislich zur Kenntnis gebracht hat.
Hat der Unternehmer diese Punkte erfüllt stehen ihm die 10% nach nachvollziehbarem Nachweis des Mehrverbrauchs auch zu... gibts aber genau so oft wie nen Lotto-6er für mich. NIE!

ng

bautech

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  •  Miike
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#15)
Glaub auch, dass sich der Preis sehen lassen kann. Vor allem weil GU (was ja grundsätzlich preislich höher einzuordnen ist). Natürlich kennen wir keinen Plan und wissen wenig über Komplexität deines BVH.

Wir haben ähnliche Ausgangslage, folgende Kosten sind bei uns angefallen:

Inkl. Stiege, Abstell-/Technikraum und 2xDiele 235m2 auf 2 Geschosse (wobei Untergeschoß zu dreiviertel aus 30cm WU-Stahlbeton), 36m2 Nebengebäude, und ca. 50m2 Carport.
25+20er EPSf+ aber EPDM-Pultdach mit 40cm Zellulose gedämmt. NG 25+8EPSf+, Flachdach, EPDM mit Dämmung. Carport aus Holz und ebenfalls Flachdach mit EPDM. Alles bekiest.
Fenster haben wir sehr wertige Josko Safir mit Retrolux-Raff und Insektenschutz. Generell viele und große Fenster/Verglasungen.
Innenputz mit nicht ganz günstigem Kalkputz und kleiner Teil Lehm. Zementestrich. Sanitärrohinstallationen. Schiedel Kamin.
Ebenfalls Erdwärme Flächenkollektor, KWL mit CO2 Sensor von D&W + EWT. Fußbodenheizung im Haus, Nebengebäude ebenfalls unbeheizt. Ausgemalt. Decken gespachtelt und/bzw. abgehängt.
Heizlast 16W/m² (Niedrigstenergie).

Wir sind gekommen bzw. kommen inkl. aller Erdarbeiten (war bei uns ein großer Brocken wegen Hanglage), Kanalarbeiten und E-Installation bis KÜK und den oben angeführten Punkten auf ca. € 270.000,00.

Also in etwa gleiche Gesamtkosten, aber größeres Haus. Wir hatten keinen GU, somit fällt der Aufschlag bei uns weg. Viel Eigenleistung.

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
9.12.2014  (#16)
@bautech - Yep .. Das worauf ich ursprünglich Bezug genommen habe, war so formuliert als ob diese ÖNORM automatisch gelten würde. Im KSCHG ist das von dir erläuterte angeführt. Da mit dem nachweislich zur Kenntnis bringen ist auch so eine Sache - so gerne gibt die keiner her emoji

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  •  Leoaust
9.12.2014  (#17)
Vielen Dank f. die ganzen Antworten.
Nachdem ich in einigen Posts direkt danach gefragt wurde, und ich außerdem noch keine PN schreiben kann, denke ich es ist okay wenn ich den Firmen-Namen direkt poste:
Es handelt sich hierbei um die Firma Kickinger-Bau in Böheimkirchen (St.Pölten-Land).
Das ist einer der größten Baumeister bei uns in der Gegend. Die arbeiten allerdings auch nur in der "näheren" Umgebung. Wird also sicher nicht für alle von euch in Frage kommen. Aber vielleicht für den einen oder anderen.

Zur Norm bzw. Fixpreisthematik: Die Relevanz des Konsumentenschutzgesetzes bezweifle ich irgenwie, da gerade beim Punkt Kostenvoranschlag doch eine relativ große Ausnahme für Bauvorhaben gemacht wurde.
Die Norm 2110 ist sicher schon relevanter wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Allerdings würde ich meinen dass im Falle einer FIXPREIS-Vereinbarung und Pauschaler Abrechnung im Vertrag diese Vereinbarungen rechtlich vor einer allgemeingültigen Norm stehen. Wäre aber mal eine interessante Frage für einen Rechtsanwalt. Ist einer unter uns?

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  •  Piwal
9.12.2014  (#18)
Rechtsanwalt nicht aber Baumeister ;)
Die vertraglichen Vereinbarungen gelten immer vor den Önormen, dh wen im Vertrag Fixpreise oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde gilt dies auch.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
10.12.2014  (#19)
@Piwal -

zitat..
Piwal schrieb: Die vertraglichen Vereinbarungen gelten immer vor den Önormen, dh wen im Vertrag Fixpreise oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde gilt dies auch.


zitat..
bautech schrieb: Der §5 KSchG wird mit einem Passus im Vertrag, der auf die ON B2110 verweist, tlw ausgehebelt. Also wenn sich beide einigen, die 2110 zur Anwendung kommen zu lassen (was ja sinnvoll und wünschenswert is - wie alle anderen Normen auch) gilt eben diese 10%-Schwelle für den Verbraucher, wenn der AN fristgerecht nachvollziehbar draufhinweist...


Stimmt das von mir geschriebene so dann doch nicht? Wenn im Vertrag die B 2110 erwähnt wird (als integraler Bestandteil des Vertrags) kannst den Fixpreis ebenso um bis zu 10% überziehen, oder steh ich hier auf der Leitung?

ng

bautech

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  •  Piwal
11.12.2014  (#20)
Doch es stimmt an und für sich schon außer im Vetrag wird etwas anderes vereinbart, dann gilt eben das was im Vertrag steht vor der Norm.

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