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Notarskosten auf uns übertragen??

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  •  Lisi33
4.12. - 5.12.2014
10 Antworten 10
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Schönen guten Morgen,

auf unserem Grundstück war eine Dienstbarkeit für ein Kanalrohr eingetragen. Da wir an die Gemeinde ein schönes Stück abtreten mussten, liegt dieses Rohr nun nicht mehr auf unserem Grundstück.
Dies wollten wir natürlich auch im Grundbuch richtig stellen lassen und die Dienstbarkeit löschen.

Wir erhielten im Juli 2014 vom Bezirksgericht die Bewilligung für die Löschung dieser Dienstbarkeit.
Jetzt kam von einem uns unbekanntem Notar eine Rechnung von 200 EUR. Bei der mitgesendeten Löschungserklärung haben alle von der Gemeinde unterschrieben, dass diese Löschung nicht auf Gemeindekosten geht (Bürgermeister, Stadtrat, Gemeinderäte). Allergings haben wir nicht eingewilligt, die Kosten zu tragen.

Das kann doch so nicht rechtens sein, dass die Gemeinde einfach ohne zu fragen "ihren" Notar beauftragt und wir die Rechnung dafür bekommen?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
4.12.2014  (#1)
Aus Eurem Grundbuch wurde gelöscht?

Dann hast du dir selbst die Antwort gegeben!

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  •  deejay
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#2)
Grundsätzlich, wer beauftragt zahlt.
Was sagt die Gemeinde dazu?
Interessant wäre außerdem, woher der Notar die Vollmacht hat um bei euch im Grundbuch herum zu streichen.
Ihr habt sie ihm ja scheinbar nicht gegeben.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
4.12.2014  (#3)
ohne bundesland ist keine pauschale antwort möglich, in niederösterreich ist jedenfalls durch die bauordnung klar geregelt das der abtretende grundeigentümer (=du) für die kosten der grundbücherlichen durchführung aufkommen muß.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#4)
der, der etwas begehrt in einem grundbuch zu ändern, hat für die kosten aufzukommen.
ganz einfach. da müsst ihr nit zustimmen, dass ihr die kosten zu tragen habt.
ihr woltet es ausm grundbuch raus haben, also habt ihr auch dafür zu zahlen. bei solchen dinglichen rechten

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  •  deejay
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#5)
rk, aber sie haben es ja nicht beauftragt sondern nur angesprochen!
ein notar braucht von mir auch einen klaren auftrag und vorallem die vollmacht das er für mich tätig werden kann/darf.
ich kann mir meinen notar ja selbst aussuchen.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#6)
aber sie wollten die dienstbarkeit löschen lassen.
nicht die gemeinde.
durch die grundabtretung musste natürlich auch das GB richtig gestellt werden.
sie wollten die dienstbarkeit löschen also somit seh ich da kein problem.
dienstbarkeit ist weg, ihr habt ein "lastenfreies"grundstück.

versteh nicht, warum die leute immerglauben, das vieles kostenlos ist.
"najo i wü de dienstbarkeit oba ned im GB stehen haben, oba zahlen wü i für de löschung a nix"

äääähm.. jo.. leuchtet ma ned ein.

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  •  deejay
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#7)
schon klar, wenn ich was beauftrage, muss ich auch dafür zahlen.
der notar hat aber keinen auftrag bekommen imho auch keine vollmacht.
somit darf der eigentlich gar nicht tätig werden für sie.
zu zahlen hat der auftraggeber, wenn die gemeinde den auftrag für ihr grundbuch gibt (was ja ansich schon ein wahnsinn ist), dann müssen die auch bezahlen.

rk, ich kann ja auch nicht zum fleischhauer gehen, und sagen, "der hr. rk möchte eine halbe sau, bringens ihm die".
da wirst du genauso schauen und sagen, du hast das nicht bestellt somit zahlst du das auch nicht.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
4.12.2014  (#8)
Ich verweise nochmal auf die bauordnung, der Vorgang war/ist rechtens.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#9)
Für gewisse Dinge ist ein Notar zwingend notwendig. Wenn ich einen Kamin habe, ist ein Rauchfangkehrer notwendig. Beide müssen selbstverständlich bezahlt werden.
Ist ja auch beim Bankkredit mit Grundbuchbesicherung so - die Bank lässt sich ins GB durch einen Notar eintragen - den Notar zahlt der Kreditnehmer...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
5.12.2014  (#10)

zitat..
deejay schrieb: da wirst du genauso schauen und sagen, du hast das nicht bestellt somit zahlst du das auch nicht.


schauen würd i, aber der fleischer würde das geld von mir wollen.

gibst du jedes mal deiner frau eine vollmacht beim einkaufen mit?

na du, ich weiß schon was du meinst.
in diesem falle bin ich jedoch total bei thomasdoe!

@sir_rws
auch die unterschriftsbeglaubigung der pfandurkunde welche durch die GL oder sonstige Prokuristen getätigt wurde und beglaubigt werden müssen zahlt der kunde!!!!!!!! obwohls nicht seine unterschrift ist.

tja.. so isses eben

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Hallo Lisi33,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Notarskosten auf uns übertragen??


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