« Hausbau-, Sanierung  |

Aufschüttung nicht laut Einreichplan

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Alex74
27.10. - 28.10.2014
15 Antworten 15
15
Hallo,

Am Nachbargrundstück wurde ein Haus gebaut welches 1m über Grundniveau liegt.Laut Auskunft der Gemeinde ist das rechtlich ok, wenn bis zum Haus auf dieses Nivea aufgeschüttet wird.
Diese Aufschüttung ist auch in den Einreichplänen ersichtlich.

In der Bauzeit wurden jedoch Änderungen vorgenommen.
Diese Aufschüttung ist nicht wie ursprünglich angegeben realisiert.
An einer Seite des Hauses wurde lediglich die Terrasse aufgeschüttet.
Der Rest welcher in den plänen eingezeichnet war ist nicht möglich.
Es stellt sich die Frage ob es erlaubt ist am Anfang von Aufschüttung zu sprechen und dann nur einen minimalen Teil so zu errichten.
Kann man so ein Gesetz umgehen oder gibt es Richtlinien diesbezüglich?
Vielen Dank für die Antworten

  •  rk515
  •   Gold-Award
27.10.2014  (#1)
versteh das problem nicht ganz?

das ganze stört dich jetzt insofern weil......?

das ganze am nachbargrundstück betrifft dich persönlich weil....??

oder gehts dir wirklich nur darum, wie man sowas umgehen kann?

1
  •  Alex74
27.10.2014  (#2)
Das Problem ist ganz einfach die Einsicht in unsere Zimmer(Ebenerdig) Da am Nachbargrundstück alles einen Meter höher ist kommt man sich vor wie im Schaufenster.Zu unserem Grundstück ist der Eingangsbereich gemacht worden. Dieser ist nun so hoch das es einfach unangenehm ist.

1
  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
27.10.2014  (#3)
also ist dein Problem, dass das Haus bzw das EG zu hoch gegenüber deinem ist? daran würde eine Aufschüttung doch auch nichts mehr ändern, die Höhe vom EG des Nachbarn bleibt ja gleich

1


  •  deejay
  •   Gold-Award
27.10.2014  (#4)
das Bundesland wäre interessant.
In OÖ darfst du z.b.: bis 1,5m aufschütten ohne Bewilligung.
In diesem Fall, genügt es wenn er bei der Fertigstellung angibt, dass er dort nicht so hoch aufgeschüttet hat.

Grundsätzlich, hätte er die Aufschüttung (1m) gar nicht bekannt geben müssen.

****ich spreche für OÖ****

1
  •  Cleudi
  •   Silber-Award
27.10.2014  (#5)
Ich versteh das Problem auch nicht so ganz... die Schüttung ändert doch nix daran ob er zu dir hersieht oder nicht? Jedenfalls nicht 1 Meter... macht doch einen Sichtschutz/Zaun, ev. sogar gemeinsam?


1
  •  Alex74
28.10.2014  (#6)
Der Bauträger hat ursprünglich gesagt er werde das Haus 1m höher bauen.Laut Bauordnung wäre das möglich da er zum Haus aufschüttet. Jetzt ist der Bau kurz vor Vollendung und die Aufschüttung wurde nicht realisiert.Wenn das ok ist dann kann meiner Meinung nach jeder einfach bauen wie er will. Irgendwo sollte es schon Richtlinien geben welche auch eingehalten werden.

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
28.10.2014  (#7)
also gehts dir nicht darum, dass der nachbar durch das höhere niveau seines hauses in dein zimmer sehen kann, sondern lediglich darum, dass die bauordnung deiner meinung was vorschreibt un dies bis dato noch nicht realisiert wurde.
versteh ich das richtig?

1
  •  deejay
  •   Gold-Award
28.10.2014  (#8)
das haus selbst hat aber die richtige höhe?
lediglich wurde das niveau nicht angeglichen, versteh ich das richtig?

wenn ja, muss er nicht.
ich versteh aber nicht was dich stört.
das die erde auf einer seite jetzt nicht so hoch ist?
da hast ja du keinen schaden dadurch.

1
  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
28.10.2014  (#9)
ich glaube der Alex74 meint, dass das Haus nur so hoch gebaut hätte werden dürfen mit Aufschüttung, das glaub ich aber nicht, solang er nicht die maximale höhe überschreitet

1
  •  Arling
28.10.2014  (#10)
Na dann mal auf gute Nachbarschaft....
Na jetzt ehrlich, das schafft doch nur böses Blut, wenn keine wirkliche Beeinträchtigung durch die Abweichung vom Einreichplan besteht. Klar gibt es Richtlinien welche eingehalten werden sollten, in diesem Fall wär mir aber ein gutes Nachbarschaftsverhältnis wichtiger.
(kann natürlich die wirkliche Beeinträchtigung nicht beurteilen, da ich die Einzelheiten der Gegebenheiten nicht kenne).

1
  •  Alex74
28.10.2014  (#11)
Ich wollte lediglich das die Bauvoschriften eingehalten werden. Dies wurde mir nun von einem Experten bestätigt. Was mich einfach gestört hat war die Tatsache das ein Einreichplan verändert werden kann. Danke für alle für die Beiträge

Grüsse Alex74

1
  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
28.10.2014  (#12)
Ich versteh dich...

Wenn jemand aufgrund einer Vorschreibung (Abstand, Aufschüttung, etc.) etwas so oder so bauen darf, jedoch dann die Vorschreibung nicht einhält, hätte er so nicht bauen können.

Ich würde auf den Nachbarn zugehen, und ihn darauf ansprechen...Einfach deine Bedenken äußern.
Ihm jedoch die Chance geben, das zu berichtigen.

Ist noch keine Baufertigstellungsmeldung erfolgt, ist er ja noch im Bauen, und kann vielleicht mit der abschließenden Gartengestaltung diese Aufschüttung erst umsetzten.

Sollte er diese Aufschüttung nach dem Einzug noch nicht gemacht haben, dann kann man ja noch immer auf die Gemeinde gehen!


1
  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
28.10.2014  (#13)
Ist es denn nicht sogar ein Vorteil für Dich, wenn er schlussendlich dann doch NICHT aufschüttet, weil er ja dann nur von der Terrasse aus in deinen Garten schauen kann und nicht von anderen Stellen?
mfg
Sektionschef

1
  •  Richard3007
28.10.2014  (#14)
Ich habe einen ähnlichen Fall, nur das ich der Aufschütter sein werde.
Es gibt unzählige Gründe warum die Aufschüttung nicht oder noch nicht gemacht wurde. Einer der einfachsten Gründe ist, das Geld wird knapp. Einen gesamten Grund runderhum aufzuschütten kann schon ein Kalkulationswürdiger Kostenpunkt sein, vor allem dadurch, weil derjenige der Aufschüttet sorge zu tragen hat, das keine Erde von seiner Böschung in jene des Nachbargrundstückes kommen darf (bei starken Gewittern etc...) Daher muss er diese Bewähren, sei es mit bewährter Erde, mit Mauer oder anderen Möglichkeiten. Nur mal so als Hausnummer in die Runde geschmissen, eine Betonmauer mit L Sockel (welcher nötig ist, das es die Mauer nicht wegdrückt/umkippt) kostet mich etwa 10.000 Euro bei 1 Meter Höhe und 27m Länge. Bewehrte Erde liegt bei etwa 6.000.
In meinem Fall muss ich Aufschütten, nicht weil ich lustig bin, sondern Seit 2001 wurde die Bauordnung in meiner Wahlheimat geändert und ich muss um 1m - 1,4m Oberkante Fußboden über Niveau von all meinen Nachbarn bauen. Ob ich den Grund auf Hausniveau bringe ist meine Sache. Ich hab die Aufschüttung beim Einreichplan auch genehmigen lassen. Denn weniger darf ich immer machen, man muss es bei uns nur auf der Gemeinde melden.

Die Frage ist für mich, warum der Nachbar 1m höher baut? Liegt es eventuell am Grundwasserniveau? liegt es an geänderten Bauvorschriften?
Ich verstehe dich, dass dir dieser Umstand nicht gefällt. Mein Nachbar beispielsweise ist zu mir gekommen und möchte mit mir gemeinsam einen höheren Zaun bauen. Alles was ich muss, zahl ich, dass was er mehr haben möchte zahlt er. Mein Kompromiss ist, dass ich nicht die vorerst kostengünstigste Lösung nehme, sondern eine Lösung mit der auch mein Nachbar zufrieden ist.

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
28.10.2014  (#15)
Diplomatie gewinnt immer.. man siehts bei richard

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Trockenbauwände Anschluss Verputz