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Aufschließungskosten/Erschließungskosten

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  •  Pretender810
20.8.2014
2 Antworten 2
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Hallo,

wir möchten uns einen Baugrund in der Stmk. kaufen. Dieser ist nicht aufgeschlossen bzw. wurde uns vom Makler erzählt, dass alle Anschlüsse an der Grundstücksgrenze liegen.

So nun zu meiner Frage:

Wenn ich die Anschlüsse auf meinen Grund legen lassen, reden wir dann von Erschließungskosten?
Sind die Aufschließungskosten, dann irgendwelche Gemeindeabgaben für z.b. öffentliche Straße, Licht?

Danke für die Hilfe,
Christian

  •  vandini
20.8.2014  (#1)
einfach Gemeinde anrufen emoji - Hallo,
wenn die Zuleitungen (Kanal, Wasser, Strom) an der Grundgrenze liegen ist der Grund Aufgeschlossen.
die Anschlusskosten müssen jedoch noch an die Gemeinde bzw. Stromlieferanten bezahlt werden.
Die Kosten hierfür kann dir in der Regel die Gemeinde ziemlich flott sagen; müsste eigentlich ein kurzes Telefonat genügen. Erkundige dich auch wo der Anschluss vorgesehen ist , ist eventuell relevant ob dein Haus dazupasst bzw. wenn es weiter weg ist wirds teurer (je nachdem wie groß das Grundstück). Bei uns sinds so um die 15.000 was wir bezahlen müssen (Kanal, Wasser, Strom, Verkehrsflächenbeitrag)

LG

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  •  XandL
20.8.2014  (#2)
Aufschließungskosten, hast du richtig erkannt, zahlst du für die Errichtung von Gehsteig, Strasse, Beleuchtung an die Gemeinde. Du solltest diese auch möglichst rasch begleichen, da der Einheitssatz, aus dem diese Kosten berechnet werden, in unregelmäßigen Abständen steigt.

Erschließungskosten für Strom, Wasser, Gas falls benötigt und Co zahlst du an EVU's, Gemeinde etc. je nachdem wo du deine Versorgungsmedien beziehst. Und das erst bei Projektbeginn!

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