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energieausweis

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  •  stecri
7.5. - 10.5.2014
8 Antworten 8
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hallo liebes forum, haber wieder eine frage:
habe gestern den enrgieausweis vom planer bekommen - unser bungalow mit integriertem nebengebäude hat einen HWB von 31, fGEE 0,63. für einen bungalow also nicht so schlecht, vor allem weil er doch ein wenig verspielt verschachtelt ist. (A/V= 0,71)
jetzt komme ich auf 134 punkte für die förderung in nö, müsste jedoch für meine lwp zusätzlich einen 2kw photovoltaik dazunehmen lt. planer. angekreuzt im ea ist:
wärmepumpenanlage mit photov. 20pkt
photov. 2,08 kw 20pkt
und dann dennoch warmwasserwärmepumpe 10pkt

wenn ich die photov. jetzt nicht machen habe ich dann 40pkt weniger? - wären ja immer noch 94 pkt und mit meiner berechnung von 40.000.- landesförderung inkl. familienförderung wäre ich noch richtig dabei.
oder würde das nichtmachen der anlage meine ekz raufschnalzen lassen?
was kostet so eine anlage ca? gefördert wird sie mit ca. 700 euro glaube ich gehört zu haben....?

danke euch

  •  gloitom
  •   Gold-Award
8.5.2014  (#1)
Eine Förderungsvoraussetzung beim Neubau ist die Verwendung innovativer klimarelevanter Heizsysteme.

Unter folgenden Anlasspunkten kann von einer Kombination der Heizung mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage
abgesehen werden:
-) Wenn keine nach südost bis südwest orientierte Dachfläche, mit geeigneter Neigung (≥ 25°) und in entsprechender Größe, vorhanden ist.
-) Wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken
Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung etc.) die Nutzung
und die Wirtschaftlichkeit überwiegend beeinflussen.
-) Wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen aufgrund des Baufortschrittes zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht
mehr gegeben ist (z. B.: Rohrleitungsdurchführung).
-) Wenn ein Wohnraumlüftungskompaktgerät mit Wärmerückgewinnung einschließlich Warmwasseraufbereitungsfunktion eingebaut wird.

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  •  sir_rws
8.5.2014  (#2)

zitat..
gloitom schrieb: Wenn keine nach südost bis südwest orientierte Dachfläche, mit geeigneter Neigung (≥ 25°) und in entsprechender Größe, vorhanden ist.

Das wirst du wohl bei deinem Bungalow haben - somit im Förderansuchen reinschreiben dass die PV aus o.a. Grund nicht realisiert wird (machen wir mit unserem Pultdach genauso).

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  •  stecri
8.5.2014  (#3)
die geeignete größe nach südwest wäre ja da beim pultdach,
aber "leider" nur mit 15° emoji
na dann, danke gloi für die info und sir - so werd ichs machen...

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  •  Arling
9.5.2014  (#4)
Photovoltaik - Kenn mich zwar mit den Förderungsrichtlinien nicht aus, aber die Photovoltaikzellen müssen ja nicht planparallel zum Dach montiert werden... Aber vielleicht klappt dieser Ausweg ja trotzdem - würde mich nicht wundern ;)

Drück dir jedenfalls die Daumen emoji

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  •  susi90
9.5.2014  (#5)
nicht so schlimm - bei einer neigung von 15 grad hast du immer noch 90% der leistung, wichtig ist keinen schatten zu haben.
unsere anlage hat 5 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] und liegt am flachdach mit 5 grad und wir hatten voriges jahr 4430 kwh produziert.

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  •  sir_rws
10.5.2014  (#6)
Es geht nicht darum dass die Anlage nicht möglich wäre sondern darum dass der TE bei Nichtinstallation einer Anlage argumentieren kann um nicht die Förderung zu verlieren.

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  •  stecri
10.5.2014  (#7)
sir-rws hat recht - um das gehts. würde aber eine leerverrohrung vorsehen um dann einmal bei bedarf eine anlage montieren zu können...

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  •  sir_rws
10.5.2014  (#8)
Leerverrohrung kostet ca. 100,- (wenn gleich mitgeplant) emoji

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