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Finanzierung - Bank geht ins Grundbuch

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  •  mexxi
28.4. - 30.4.2014
10 Antworten 10
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Liebe Forumsmitglieder,
hätte eine Frage betreffend einer Pfandrechtseintragung ins Grundbuch. Ich war heute bei meiner Bank um einen Kreditvertrag für ein EFH zu unterschreiben.
Da ich in einer Einlagezahl (EZ) beim Grundbuch mehrere Grundstücke besitze (jedoch alles eigene Parzellen) war ich heute sehr verwundert, dass die Bank die Besicherung nicht auf jenes Grundstück bezieht auf dem das Haus errichtet werden soll, sondern auf alle meine Grundstücke.
Jetzt wäre ich in der Situation, das wenn ich eines meiner Grundstücke verkaufen möchte, vorher immer die Bank bitten müsste das betreffende Pfandrecht zu löschen (von der Löschungsgebühr möchte ich gar nicht reden). Für mich ist diese Situation absolut nicht akzeptabel.
Als Lösungsvorschlag bekam ich seitens der Bank den Tipp, das Grundstück auf dem das Haus errichtet werden soll, in eine eigene EZ zu geben, dann würde die Bank über diese neue EZ nur auf dieses Grundstück zugreifen. Eine andere Möglichkeit gäbe es nicht.
Nun meine Frage: stimmt diese Aussage vielleicht hat jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht
Danke
M

  •  rk515
  •   Gold-Award
29.4.2014  (#1)
stimmt so, ja!

Die Sicherstelltung kann nur auf die einzelne EZ vollzogen werden. Liegen mehrere Grundstücke in der Einlagezahl, sind die da mit dabei.

Verkaufst du ein Grundstück daraus, muss dieses abgeschrieben werden und im Zuge des Verkaufsen (Kaufvertrag beim Notar) das Pfandrecht von diesem Grundstück abgeschriebe werden. (Macht alles da Notar; wie das genau funktioniert, da möcht ich jetzt keinen langweilen)

Es wäre natürlich vor Hausbau/kauf, whatever, die Möglichkeit gewesen, das Grundstück abzuschreiben und in eine eigene EZ zu geben. Dann wäre NUR dieses eine Grundstück belastet.



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  •  atma
  •   Gold-Award
29.4.2014  (#2)
kann ich auch bestätigen, dass das so ist.

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  •  mexxi
29.4.2014  (#3)
...alles klar - danke für die Hilfe!! Noch eine Frage. Ist die Erstellung einer neuen EZ beim Grundbuch mit Kosten verbunden bzw. was kostet ungefähr die Löschung fals ich nichts ändere???

Danke

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  •  rk515
  •   Gold-Award
29.4.2014  (#4)
Beides ist mit Kosten verbunden.

Du brauchst einen Geometer, der das Grundstück genau ausmisst und einen Teilungsplan erstellt.

Das muss dann Notariell (oder über einen Rechtsanwalt) eingereicht werden (beim BZG) und im Grundbuch ersichtlich gemacht werden.

Da fallen Notarkosten und für die Vermessung und Erstellung des Teilungsausweisen Kosten beim Vermesser an.
Das Greundbuchsamt kassiert natürlich auch was.

Wenn du jetzt nix änderst und im Nachhinein verkaufst den Grund und das Pfandrecht muss vom verkauften Grund (da ja lastenfreiheit gefordert wird vom Käufer) abgeschrieben werden zahlst das auch.

Ich weiß jetzt nicht, wie Groß das jetztige Grundstück ist und welchen Wert es hat.
Wenn du JETZT schon das PFandrecht einträgst und im Nachhinein verkaufst brauchst natürlich die Zustimmung der Bank, wegen der Sicherheitenverschlechterung.

Ich würde dazu tendieren (um eventuelle zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden), wenn jetzt schon die Absicht besteht, ein Teilstück zu verkaufen, dieses JETZT schon aus dem Grundstück heraus zu nehmen!!!!



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Hallo mexxi,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Finanzierung - Bank geht ins Grundbuch

  •  sir_rws
30.4.2014  (#5)
Nimm's jetzt raus - erstens klare Verhältnisse und zweitens: billiger wird's sicher nicht...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.4.2014  (#6)
Ich denke, das ist das beste, ja!
Wenn schon die Absicht besteht, ein Grundstück zu veräussern, würd ichs auch so machen.

Hast mit der Bank schon gesprochen, ob das dann eh in Ordnung geht? Denn an und für sich, wäre dieses Grundstück ja auch für die Besicherung zur Verfügung gestanden.
Wie gesagt, ich weiß nicht, den Kreditbetrag, den Liegenschaftswert und so weiter.. Darum meine Frage.
Wenn sichs leicht ausgeht vom Wert her, gibts sicherlich keine Schwierigkeiten.

Grüße

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  •  atma
  •   Gold-Award
30.4.2014  (#7)
ganz ehrlich: ich würd das grundstück, auf das das haus soll in eine eigene ez schieben... dann kannst alle andren grundstücke (ka wieviele es sind) jederzeit ohne bank verkaufen und in der gemeinsamen ez lassen...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.4.2014  (#8)
???
okey.. hab i das falsch verstanden? dachte, das wäre eh so geplant..
auf jeden fall so, wies atma gsagt hat!!!! Wenns mehrere Grundstücke sind natürlich!

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  •  atma
  •   Gold-Award
30.4.2014  (#9)

zitat..
rk515 schrieb: Ich würde dazu tendieren (um eventuelle zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden), wenn jetzt schon die Absicht besteht, ein Teilstück zu verkaufen, dieses JETZT schon aus dem Grundstück heraus zu nehmen!!!!


wollt nur sichergehn, dass man unter "dieses" nicht das zu verkaufende teilstück versteht ;)

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  •  rk515
  •   Gold-Award
30.4.2014  (#10)
nein.. das Grundstück auf dem das Haus steht habe ich gemeint!
Danke fürs aufmerksame Lesen, nicht, dass hier Fehlinfos zustande kommen! emoji

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