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Rechtliches - Wer kennt sich aus? [Stmk]

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
2.1. - 10.1.2014
8 Antworten 8
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Hallo zusammen,
wer kennt sich mit rechtlichen Belangen bzgl. Grundstück aus, oder kennt jmd. der sich auskennt und dem er meine Frage weitergeben kann.

Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein voll aufgeschlossenes Grundstück erworben.
Im Bebauungsplan, wo z.B. auch geschrieben steht, dass wir nur Pult- od. Flachdach machen dürfen, dass wir nicht höher als 7 m bauen dürfen, etc.... steht auch, dass für den gesamten Hang eine Oberflächenentwässerung gemacht werden muss, und zwar vom Besitzer des gesamten Hanges (unserem Grundstücksverkäufer).

Dieser hat natürlich zuerst mal lang nix gemacht. Bis zu dem Zeitpunkt, wo er auf diesem Hang wieder einige Grundstücke in Bauland umgewidmet haben wollte und die Gemeinde ihm aber die Bedingung auferlegt hat, dass er zuerst das Oberflächenentwässerungskonzept machen muss, bevor er die Widmung bekommt.

Er hat dann zugesagt, dies auf eigene Kosten zu machen (immerhin wurde es ihm ja im Bebauungsplan so vorgeschrieben, genauso wie uns vorgeschrieben wurde ein Pult- od. Flachdach zu machen).

Es gab dann für das Oberflächenentwässerungskonzept eine Bauverhandlung und daraufhin wurde das alles (mehr od. weniger) vom Hangbesitzer umgesetzt.

Jetzt im Nachhinein möchte die Gemeinde von uns allen die auf diesem Hang bauen Regenwasserkanal-Anschlussgebühren einheben. Und das Beste: 95 % davon sollen an den Hangbesitzer als Kostenersatz gehen.

Ist das alles überhaupt rechtens? Darf die Gemeinde das überhaupt einfach so von uns einheben, immerhin hat der Hangbesitzer die Auflage bekommen das zu machen. Das wär ja das gleiche wenn mir jmd. was dafür zahlt weil ich, wie vorgeschrieben, ein Pultdach gemacht habe. Außerdem stand in unserem Kaufvertrag usw. nirgends was von einem Anschluss an den Regenwasserkanal.

Ich würds ja verstehen, dass ich die Gebühren zahlen muss, wenn die Gemeinde das errichtet hätte, aber nicht wenn der Hangbesitzer das errichtet hat weils ihm so vorgeschrieben wurde und als Bedingung für weitere Widmungen galt.

Wär toll wenn sich hier jmd. melden könnte, der sich bzgl. der Rechtsgrundlagen in diesem Fall auskennt. Antworten gerne auch per PN.

DANKE!
LG BK

  •  Andrew91
2.1.2014  (#1)
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn im Bebauungsplan steht, dass de Oberflächenentwässerung vom Besitzer des "gesamten!) Hanges zu machen ist würde ich mir genau dieses Wording exakt lesen.

A) Bezieht es sich irgendwo eindeutig auf den Verkäufer (Besitzer des gesamten Hanges) oder
B) kann es so ausgelegt werden, dass der Besitzer (also auch der Käufer) dafür aufkommen muss

Bei beiden Fällen würde ich um einen Termin bei der Gemeinde ansuchen und die eigene Auffassung (keine Kostenübertragung an "neue" Grundstückskäufer) darlegen.

By the way:
Bei uns war´s ähnlich aber die Hangentwässerung (Regenwasserkanal zu Sickerschacht) wurde im Rahmen der Aufschliessung von der Gemeinde gemacht.

LG Andreas

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
2.1.2014  (#2)
idealerweise ins Baurechtforum verschieben lassen und Bundesland dazu schreiben, dort wird dir fast immer geholfen

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
3.1.2014  (#3)
@ Andrew91 - Naja, im Bebauungsplan steht, dass es gemacht werden muss und dass es dafür ein Konzept gibt.

In einem Gemeinderatssitzungs-Protokoll steht, dass der Hangbesitzer es machen muss, damit er weitere Grundstücke gewidmet bekommt und dass er sich auch dazu bereit erklärt hat, das zu machen und die Kosten dafür zu übernehmen.

By the way, der Hangbesitzer hat ein eigenes Erdbau-Unternehmen und hat das nicht mal vergeben müssen, sondern wirklich SELBST gemacht.

Wenn es die Gemeinde gemacht hätte (den Auftrag vergeben hätte), dann würd ich die Anschlussgebühren ja noch verstehen (ist ja z.B. bei einem Fäkalkanal auch so), aber nicht, wenn der Hangbesitzer das machen muss, weil daran für ihn eine Bedingung geknüpft ist. Und warum kann dann die Gemeinde die Gebühren einheben und an ihn weitergeben? Das ganze stinkt für uns schon ein bisschen.

Ich versteh das so: wenn die Gemeinde das alles im Zuge einer Aufschließung erstellt und die Kosten dafür trägt, dann ist es klar, dass sie Gebühren einheben um einen Kostenersatz zu haben.
Aber warum soll ich Gebühren zahlen, die dann dem Hangbesitzer als Kostenersatz zugute kommen, weil ER die Auflage hatte das zu errichten??

Bundesland ist übrigens Steiermark.

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  •  Andrew91
6.1.2014  (#4)

Naja - wie bereits erwähnt ich bin leider kein Jurist.

Aussehen würd´s für mich, dass es der Verkäufer zu zahlen hat..

Aber ich würde den Kontakt zur Gemeinde suchen und die Zahlung erst einmal nicht begleichen.

Sinnvoll ist sicher das mit den anderen Betroffenen zu besprechen (eine klare Meinung der Betroffenen ist da sicher ebenso hilfreich)

LG Andreas

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  •  thomasdoe
8.1.2014  (#5)
wohin entwässern deine dachwässer eigentlich?


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  •  kech
  •   Bronze-Award
8.1.2014  (#6)
Verstehe ich das richtig, dass Bedingung für die Umwidmung in Bauland die Herstellung eines Oberflächenkanals war? Der Hangbesitzer hätte sich darauf wohl kaum eingelassen, wenn er davon nicht ordentlich profitiert hätte. Bauland ist wesentlich teurer als landwirtschaftliche Fläche.

Es ist klar, dass eine Gemeinde Gebühren einheben darf.Die Frage ist nur, wofür. Äußerst bedenklich ist, wenn diese Gebühren nicht der Gemeinde zufallen, sondern einem Dritten. Gegenleistung für die Umwidmung war ja anscheinend der Kanalbau. Damit hat der Unternehmer die geforderte Leistung erbracht und keine weiteren Ansprüche.

Die Gebühreneinnahmen nun eins zu eins an den privaten Kanalerrichter weiterzuleiten wäre in meinen Augen Missbrauch.
Lass dich hier unbedingt rechtlich beraten.

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  •  BK1982
  •   Silber-Award
10.1.2014  (#7)
@kech - genau, die bedingung für die umwidmung in bauland war die herstellung der oberflächenentwässerung.

ja klar profitiert der vollgas davon. weshalb wir auch nicht verstehen, weshalb die gebühren die eingehoben werden sollen noch zusätzlich an den gehen sollen. wenns der gemeinde (z.b. dem kindergarten etc.) zugute käme hätten wir eh kein problem damit.

zusätzlich hinzu kommt, dass die oberflächenentwässerung eben noch nicht vollständig und sachgerecht hergestellt ist. der hangbesitzer hat einfach von seiner eigenen erdbaufirma eine bestätigung an die gemeinde ausgestellt, dass alles fertig ist und die gemeinde hat ihm das mal einfach so geglaubt und ihm die grundstücke umgewidmet.

mittlerweile haben wir mit dem sachverständigen, der auch das oberflächenentwässerungskonzept erstellt hat, gesprochen und dieser meinte, dass dieses in seinen augen noch nicht vollständig umgesetzt ist. daher werden wir dieses thema nun vom land stmk. prüfen lassen. wir sind gespannt.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
10.1.2014  (#8)
@BK1982
Es ist gut, dass Ihr das nicht so einfach hinnehmt. Ihr solltet den Sachverhalt der Gemeindeaufsicht des Landes sehr detailliert schildern, damit sie diesen doch wohl fragwürdigen Deal in allen Einzelheiten durchleuchten kann. Würde mich nicht wundern, wenn es noch ein unangenehmes Nachspiel für die Akteure gebe.
Informiere bitte über den Ausgang.

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