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Mauer mit Schaum kleben

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  •  glider307
14.10. - 16.10.2013
22 Antworten 22
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Bei unserem Liapor Fertigteilhaus hat der Hersteller einige Wandstücke "vergessen". Diese wurden nun nachproduziert, aber nicht mit Mörtel auf die bestehenden Wände aufgesetzt sondern mit einem Montageschaum (sieht für mich aus wie 2K PU Schaum o.ä.) aufgeklebt. Kurz dachte ich, es wäre Dryfix Schaum, aber das scheint nicht der Fall zu sein - der Schaum quillt heraus und wurde auch zum Füllen der Löcher benutzt.

Ist das eine fachgerechte Art, Wandteile zu verbinden?

Grüße
glider 307

  •  sir_rws
14.10.2013  (#1)
Normalerweise werden Liaporwände vergossen. Schaum halte ich für suboptimal.

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  •  anho
  •   Silber-Award
15.10.2013  (#2)
wennst nicht damit einverstanden bist, dann sag es deinem Bauleiter. Die sollen es so machen wie bei den anderen Wänden und aus!

lg

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  •  walterv
15.10.2013  (#3)
Warum glauben immer alle, ein Baumeister muss nach der Nase des Bauherren tanzen? Wenn nichts vereinbart wurde, schuldet der Baumeister lediglich eine normgerechte Ausführung. Alles andere sind Entgegenkommen. Es gilt zu eruieren, ob der Schaumkleber der Norm entspricht.

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  •  anho
  •   Silber-Award
15.10.2013  (#4)
schau Walter, du weißt genauso wenig wie ich oder sonst wer hier, was ausgemacht wurde. Und ich und der Bauherr in diesem Fall ist nun mal der Meinung, dass die Schaummethode nicht normal sein kann, denn sonst hätten sie das bei den anderen Wänden auch so gemacht. oder?
Und sehr wohl hat der Baumeister das zu machen, was ich will. Außer er kann mir schlüssig erklären, warum er es anders machen würde. Und auch das ist in diesem Fall nicht beschrieben. Wer zahlt, bestimmt auch!

h

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  •  kalki80
15.10.2013  (#5)
Stimme anho zu! - Wer zahlt schafft an!
@glider307: Schau einfach ob in der Leistungsbeschreibung was genaueres steht.
Bei unserem Liaporhaus steht:

zitat..
Sämtliche Wandstoßfugen werden im Zuge der Montagearbeiten flächenbündig verschlossen


Keine Aussage über das verwendete Material. Was du allerdings auf jeden Fall fordern kannst, ist ein schriftliche Bestätigung, dass der verwendete Schaum den Anforderungen entspricht.
Leider weiß ich nicht, welchen Liaporhaushersteller du hast, jedoch weiß ich von meinen, dass statisch verschweißte Eisen die Wände halten und der Mörtel nur zur Füllung dient. Solange der Schaum nicht an einer Außenwand ist, würde ich keine Angst haben.

lg,

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  •  glider307
15.10.2013  (#6)
Wir scheinen den gleichen Hersteller zu haben. Bei uns steht exakt der gleiche Text im Leistungsverzeichnis.
Es handelt sich um eine Innenwand, aber von der Dauerhaltbarkeit dieser Verbindung sind wir halt nicht überzeugt. Und wir fürchten, dass trotz Netzung der Verputz an der Stelle über kurz oder lang reißt.
Wir werden auf jeden Fall ein Statement einfordern, dass die Schaumvariante normgerecht ist (und das von einem externen Baumeister bestätigen lassen).

Unabhängig von der rechtlichen Frage. Ist das bei jemand schon so ausgeführt worden? Uns scheint die Vorliebe unserer Baufirma für Bauschaum und Styrodur sehr fragwürdig.



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  •  kalki80
15.10.2013  (#7)
Hersteller steht in meinem Profil - Über den Stoß darf sowieso nicht genetzt werden! Das Netz steht direkt beim Stoß an! Wurde mir vom Bauleiter, aber auch von meiner (unabhängigen) Spachtelfirma bestätigt.
Risse können in den ersten 2 Jahren (2 Heizperioden) immer auftreten...ob jetzt Liapor, Holzriegel od. gemauert!
Ein Nachbar mit dem gleichen Haus, hat nach der ersten Heizperiode noch gar keinen Riss.
Was daraufhin passiert ist wichtig. Dafür gibt es aber auch die Gewährleistung.
Bauschaum habe ich bei unserem Haus nur bei der Fertigteiltreppe gesehen (ausfüllen des Spalts zur Treppenhauswand 1-2 cm), Styrodur gar nicht.

lg und alles Gute!

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  •  glider307
15.10.2013  (#8)
Jup, das ist die selbe Firma.

Das mit dem Netzen wurde uns anders erklärt. Interessant. Wenn nicht über den Stoß genetzt wird, wie wird dann der Riß verhindert?

Unser Bauvorhaben hält einen Schaumhersteller am Leben, kurzer Auszug
* Der Dachstuhl hat nicht zum Haus gepaßt. Aussparungen für Sparren mit Styropor und PU Schaum geschlossen, Schlitz zwischen Schalung und Wand mit Styrodur und PU Schaum geschlossen.
* Deckendurchbrüche mit PU Schaum verschlossen
* Aussparung der Nebeneingangstür war zu groß. Sturz mit Styrodur "verkleinert".
* Und jetzt die Wände....

Schön, dass es offenbar auch anders geht. Traurig, dass sie es bei uns nicht schaffen.

LG


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  •  walterv
15.10.2013  (#9)
Falsch anho, wer bezahlt schafft nur das an, was schriftlich vereinbart wurde. Da haben sich schon einige Bauherren saftig die Finger verbrannt. Wichtig ist, dass die Ausführung normgerecht ist, wenn keine gesonderte Ausführung schriftlich vereinbart wurde. Sie können doch auch nicht Ihrem Autohersteller anschaffen ein Lederlenkrad einzubauen, wenn kein spezielles vereinbart wurde. Dann bekommen Sie die Standardausführung, die den Vorschriften entsprechen muss, außer der Hersteller ist Ihnen wohlgesonnen.

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  •  anho
  •   Silber-Award
15.10.2013  (#10)
du bist wahrscheinlich Bauunternehmer, und ich bin Kunde.
Da betrachten wir die Dinge schon von ganz anderen Perspektiven!
Und glaub mir, ich als Kunde hatte und habe immer den längeren Atem gehabt!

h

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  •  walterv
15.10.2013  (#11)
Bin weder das eine, noch das andere. Fakt ist, ist etwas nicht schriftlich (oder mündlich mit vereidigten Zeugen) vereinbart und die bereits vorhandene Ausführung normkonform (also nicht mangelhaft), kann man als Kunde im Kreis hüpfen, wenn der Bauunternehmer kein Entgegenkommen zeigt. Das ist gültiges Recht. Das sieht man jetzt fast wöchentlich bei Pfusch am Bau. Da beißt selbst die mediale Keule oft genug auf Granit.

Es kann da jetzt nur eine Nachbesserung erfolgreich reklamiert werden, wenn die Ausführung nicht der Norm entspricht. Ich gehe davon aus, dass hier richtig gearbeitet wurde, denn "Dryfix" ist durchaus eine gängige Methode.

http://www.baulinks.de/webplugin/2011/0060.php4

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  •  anho
  •   Silber-Award
15.10.2013  (#12)
na dann habe ich es trotzdem irgendwie geschafft, dass der baumeister das getan hat, was ICH verlangt habe, auch mündlich und ohne zeugen, Notar, Anwalt,...
Und nochmals, ich schaffe am Bau an und nicht der Baumeister. und wenn er mir zu blöd wird, dann wird eben gewechselt.
h

P.S.: Irgendwie erinnert mich deine Schreibweise an einen alten streithansel hier. Was aber nicht heißen soll, dass wir jetzt streiten! emoji

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  •  walterv
15.10.2013  (#13)
Mich erinnert das an eine Diskussion, in dem der eine Diskutant vom Apfel und der andere von der Birne spricht. Mit wie vielen Streithanseln du zu tun hast, interessiert mit Verlaub hier niemanden.

Am Bau das Wort haben zu können hat nichts damit zu tun ob man eine mängelfreie Ausführung mit fehlender Detailbeschreibung reklamieren kann. Ob der Baumeister nach der Pfeiffe des Bauherren tanzt, hängt rein davon ab, ob er es zulässt. Der Baumeister hat aber lediglich die Pflicht, seinen Auftrag zu erbringen, und das entweder laut schriftlicher Vereinbarung oder laut Norm (mängelfrei).

Wenn du den Baumeister wechselt, bist du trotzdem die geleistete Arbeit schuldig, in diesem Fall: die verklebte Mauer. Ist nichts anderes vereinbart und ist die Ausführung mängelfrei, kann der Bauherr selbstverständlich einen anderen Baumeister beauftragen, die Mauer abzureißen und neu mit Mörtel aufzubauen. Bezahlen muss ich aber beide, wenn die mängelfreie Ausführung gegeben ist. Das ist der Punkt und nicht, wer auf der Baustelle das größere Organ hat.

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  •  bautech
15.10.2013  (#14)
Die Tatsache, dass Dryfix für Ziegel zugelassen ist und Liapor (also ein gänzlich anderer Baustoff, für den keine Zulassung vorliegt) damit verarbeitet wurde (vermutlich), macht die Verhandlungen noch einfacher... Oder das nächste Mal pick' ma die Wand halt mit Kaugummi, als BM darf ich ja alles emoji

ng

bautech

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  •  walterv
15.10.2013  (#15)
Wenn schon Dryfix für Liapor nicht zugelassen ist, wird wohl auch kein anderes Schaumsystem einer Norm entsprechen und es liegt ein Mangel vor. Damit ist der Bauunternehmer voll in der Haftung und muss nachbessern. Ich hoffe für Geld nach Leistung ist es noch nicht zu spät.

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  •  glider307
15.10.2013  (#16)
Rechtlich.. - ..sehe ich das genauso wie walterv. Wenn nichts Spezielles vereinbart ist und die Ausführung ist normkonform, dann kann man nichts dagegen unternehmen. Ob die Normkonformität in unserem Fall zutrifft, muss ich jetzt herausfinden.

Das Geld ist kein Problem. Da das Dach undicht ist, haben wir vorerst alle Zahlungen eingestellt.

LG
glider307

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  •  anho
  •   Silber-Award
16.10.2013  (#17)
na dann stellt sich hier die frage, was das für ein baumeister ist, der kein dichtes dach hinbekommt und die mauer dilettantisch mit schaum besfestigt.
aber na ja, sei`s wie`s sei! Glaub das, was der baumeister sagt!

h

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  •  rk515
  •   Silber-Award
16.10.2013  (#18)
ich habe hier im forum einige beiträge von walterv mitverfolgt und habe nicht wirklich eine positive meinung über ihn.
jedoch hat er in diesem beitrag schon recht. alles was nicht schriftlich ausgemacht wurde, oder unter zeugen gesagt wurde hält nicht bei streitigkeiten.
solange alles in der norm ist, kann sich der bauherr nicht helfen. das RECHT (!!) ist auf seiten des baumeisters.

jedoch sind so gut wie alle baumeister darauf bedacht, die wünsche des kunden zufrieden zu stellen. immerhin gehts hier auch um die reputation seines unternehmens. unzufriedener kunde ist meist verbunden mit auftragsrückgängen. da sich sowas (gerade am land zum beispiel) sehr schnell "als stammtischgespräch" auftut.

deshalb werden die meisten baumeister drauf schauen, die wünsche des kunden zu erfüllen.

und zum großen teil hat auch anho recht. prinzipiell funkts schon so, wer zahlt schafft an. und genau diese einstellung habe bzw. vertrete ich noch immer heute.

egal ob beruf oder privat beim haus.
anbieter gibt es viele und nichts leichteres wie das, das ich jemanden wegkicke und einfach wechsle. und das wissen die baumeister und sind in den meisten fällen sehr bemüht, die arbeit wie vereinbart auszuführen, bzw dem kunden entgegen zu kommen.

"der kunde ist könig" zählt zwar nicht mehr so ganz heutzutage, denn was wäre der baumeister dann? sein hofnarr? nene, so kanns natürlich auch nicht sein. leben und leben lassen und man kommt auf einen guten mittelweg.

mein kleiner beitrag dazu und weils mich ärgert, dass hier immer wieder querulantn unterwegs sind, welche sich anscheinend zum ziel gesetzt haben, prinzipiell gegen alles zu sein, was gewisse personen schreiben.

grüße

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  •  samoth
  •   Gold-Award
16.10.2013  (#19)
meine Erfahrung dazu - solange man eine vernünftige Gesprächsbasis hat, ist´s leichter dass sich der Bauausführende um Kundenzufriedenheit bemüht und auch auf seinen guten Ruf bedacht ist.

Wennst ihm aber gleich ins Gsicht hupfst wird er halt auch auf stur schalten und du kannst ihm den Buckl runterrutschen.

Also sollte man, auch wenn man der Kunde und König ist, schon auch an einer guten Kunden/Lieferantenbeziehung arbeiten.

lg
tom

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  •  walterv
16.10.2013  (#20)
Man kann von mir halten was man will, aber wie blauäugig manche permanent im Forum agieren stößt einem schon auf. Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass ein Bauunternehmer aus Goodwill eine normgerechte Mauer wieder abreißt und neu aufbaut? Da geht es schon um nicht unwesentlich Geld und eine Diffamierung des Unternehmers wäre bei Mängelfreiheit auch schon so etwas wie Rufschädigung. Es gibt immer "dumme" Unternehmer, die draufzahlen, oder denen ihr Ruf so viel wert ist, um die Kosten auf sich zu nehmen. Viele leben ja von gutem Ruf, bei Großunternehmen sind so Einzelfälle meist unwichtig. Wer zahlt schafft nur das an, was vereinbart wurde. Ein Bauunternehmer ist tatsächlich nicht der Hampelmann des Bauherren, so denken nur wenige, und die auch nur, bis sie mal mit Anlauf gegen die Mauer laufen.

Hier dürfte aber wohl keine normgerechte Ausführung vorliegen und der Bauherr hat gute Karten. Man muss dem Bauunternehmer nicht mit dem Hinterteil ins Gesicht fahren, wenn man einen Mangel reklamiert.

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  •  anho
  •   Silber-Award
16.10.2013  (#21)

zitat..
Hier dürfte aber wohl keine normgerechte Ausführung vorliegen und der Bauherr hat gute Karten


Walter, davon schreiben wir hier doch die ganze zeit. Zumindest wurde es vermutet.
Und dann kamst du und fährst jedem übers Maul! Nicht nett! Aber bitte weiter so, denn das macht so manches Interessanter!
lg

h

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