Mauer mit Schaum kleben
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Walter, davon schreiben wir hier doch die ganze zeit. Zumindest wurde es vermutet. Und dann kamst du und fährst jedem übers Maul! Nicht nett! Aber bitte weiter so, denn das macht so manches Interessanter! lg h |
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Anho, ich fahre gar niemandem über das Maul, ich lege die rechtliche Lage dar und möchte die etwas Blauäugigen vom hohen Ross herunterbitten. Vermutungen sind eben nur Vermutungen. Wenn der Bauherr im Unrecht ist, fährt er sprichwörtlich gegen seine eigene Wand. Wunschkonzert wird es bei diesen durchaus kostspieligen Änderungen keines spielen, da habe ich dich darauf hingewiesen. Der Bauunternehmer ist vertragsverpflichtet und nicht Hampelmann des zahlenden (vermeintlich anschaffenden) Kunden. Der Bauherr hier ist ja bemüht die Lage zu klären, wir werden hoffentlich das Ergebnis erfahren. |

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