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Pultdach mit wenig Gefälle (bei 8° geht sich eine Blecheindeckung aus - ich bin kein Freund von Folie bzw. Flachdach).
LG Andreas |
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8° sind mMn nicht wenig GefälleÜberschlagsmäßig sind 8° Neigung gleich 16% - also 16cm Höhenunterschied pro Meter! Wenig Gefälle sind 3° - aber die musst dann halt als Foliendach ausführen.
Wie sowas mit Dachvorsprung aussehen kann, siehst in meiner Galerie! ng bautech |
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Sehe auch keine andere Möglichkeit als ein sehr flaches Pultdach. Wird allerdings häufig auch nicht akzeptiert.... (zumindest in Bayern) |
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8° sind 14 cm Höhenunterschied je Meter. Ab diesem Gefälle geht ein Blechdach (wenn man Folie vermeiden will) - deswegen mein Ansatz "wenig Gefälle". LG Andreas |
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Gibt es Vorgaben von der Gemeinde welche Mindestneigung ihr ausführen müsst? Wir hatte das selbe Thema, wollten allerdings auch kein Flachdach machen. Ausführen werden wir 35°, ursprünglich sollten es 45 sein ;) |
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Könntest mir das mit den 14% vorrechnen?
Mein Ansatz dazu: 45 Grad = 100% 8 Grad = 17,6%... Relativ einfache Schlussrechnung, oder ![]() ng bautech |
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Ja, ich probier´s mal: (wenn ich nicht falsch liege rechnet man das so ![]() Der horizontale Weg sei: s (angegeben in m) Der dabei vertikal zurückgelegte Weg sei: h (Höhe in m) Der Steigungswinkel sei: alpha (in °) Formel: tan(alpha) = h/s ________________________________ Bsp. für 8° Dachneigung: tan(8) = 0,14 x 100 = 14 cm Anstieg je m (100 cm) Ich hoffe, dass ich es verständlich rüberbringen konnte - wenn nicht bitte nachfragen. LG Andreas |
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HmmHast mich überzeugt... warum geht mein Schlussrechnungsdings nicht einfach auf? |
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Die Umrechnung zwischen % und ° ist nicht linear, daher funktioniert die "Schlussrechnung" hier nicht ;) |
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Ja - ist leider so. (was hab ich mich schon in meinem Leben mit Mathe gequält...) http://de.wikipedia.org/wiki/Tangens_und_Kotangens |
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@tobisegger - Anfangs erlaubte uns die Gemeinde auch kein Flachdach.
Jedoch mit Hilfe eines Architekten der das Baugesetzt gut kennt, musste die Gemeinde zustimmen. (STMK: 5 km Umkreis, auch über Gemeindegrenzen ein Flachdachgebäude => dann ist ein weiteres erlaubt) Unser Fall wurde von der Gemeinde an die steirische Baubehörde weitergereicht und dort dann genehmigt. (mit "Zähneknischen") Trotzdem haben wir uns dann für ein Pultdach mit einer seitlichen Attika entschieden um optisch wieder zu einem Flachdach zu werden. Das ganze noch einem grossen Vordach. Würde bei eurem Haus auch passen. Bilder davon gibts in meiner Gallerie. |
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Feedback - Hallo,
danke an alle für die ganzen Antworten. Versuche hier soweit als möglich darauf einzugehen: @terminus: Es gibt derzeit keine Vorgaben mit welcher Mindestneigung ich es ausführen muss, leider nur generell, dass kein Flachdach erlaubt/möglich ist. Pultdächer sind bereits erlaubt, somit wird es hier sicher eine Möglichkeit geben. Wegen der Neigung werde ich es wohl einfach mal probieren müssen, daher bin ich hier auch auf Vorschläge und Erfahrungen dazu sehr gespannt! Danke @all: Danke für die mathematischen Berechnungen ![]() @senai: Danke für die Ausführungen. Wir befinden uns auch in der Steiermark, jedoch sehe ich aufgrund der Erfahrungen und der Art der Ablehnung der Gemeinde leider keine Chance. Stimme zu, dass wir hier den "harten" Weg gehen könnten um ein Flachdach durchzuboxen. Die Frage ist welche Konsequenzen und Unannehmlichkeiten es mittel- und langfristig von Seiten der Gemeinde geben könnten, geschweige denn bereits beim Einreichplan und Bauverfahren an sich. Somit sehe ich das hier als keine Option für die Zukunft wenn ich dort für zumindest sehr lange Zeit wohnen möchte. Was war der Grund warum ihr euch dann am Ende doch sogar für das Pultdach entschieden habt? Gefällt mir soweit gut bei euch, mir gefällt eben auch der Charakter des Flachdaches sehr. Bei dir kommt das aus meiner Sicht nicht so stark zu tragen, da du eine "Hauptansicht" beim Haus hast. Durch die Zufahrt bei uns auf EG-Niveau und keinem OG ist das Dach "näher" sichtbar, von vorne sowieso. Keine Ahnung ob das verständlich ist... Danke an alle, hoffe auf weitere Erfahrungen und Vorschläge. Danke, bg tobisegger |
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@tobisegger - Die Gemeinde hat wollte ein 3 oder 4 Gibel Haus. Das wollte wir nicht haben. Der Landschaftbeauftrage wurde
von der Gemeinde als nächste Instanz eingeschaltet und dank meines Architekten konnte wir dann jede Dachform wählen. Grund: In unserer Sackstrasse stehen/standen bereits rund 10 Häuser mit unterschiedlichen Dachformen. lt. Architekten passt ein Flachdach ideal um einen "Lehrweg für Architektur" zu errichten. Das ganze ist aber ohne grossen Druck abgegangen. Die Argumente wegen Energieeffizien bei Flach/Pultdach waren einfach zu hoch und die Gemeinde hat dann zugestimmt. Dem Bürgermeister gefällt unser Haus mittlerweile sehr gut und es gibt schon ein paar andere ähnliche Konzepte in unserer Gemeinde. Persönlich war uns das Pultdach mit der Attika lieber, da uns die Entwässerung so sicherer war. |