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Grundeigentümer ausfindig machen? [OÖ]

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  •  Cleudi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
6.9. - 11.9.2013
21 Antworten 21
21
Hallo,
vielleicht ist das eine ziemlich blöde Frage... aber wie finde ich raus, wer mein Nachbargrundstück gekauft hat, wenn es die unmittelbaren Nachbarn nicht wissen?

Darf die Gemeinde in dem Fall Auskunft geben oder muss man da einen Grundbuchsauszug beantragen oder ... ?

Hintergrund ist einfach nur der, dass wir wissen dass den Grund jemand gekauft hat, und wir möchten uns vorstellen sowie Informationen über die jeweiligen Pläne austauschen, eventuell schauen ob man gewisse Sachen - zB Bodengutachten - gemeinsam machen kann und so vielleicht ein bissi was sparen kann usw usf...

  •  sir_rws
6.9.2013  (#1)
Grundbuchauszug, kostet nicht die Welt. Bringt nur was wenn die Einverleibung schon durchgeführt wurde.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
6.9.2013  (#2)
ca. 13 Euro beim Grundbuchamt, Adresse als Angabe reicht da vollkommen.

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  •  kittysilvester
8.9.2013  (#3)
oder: in der digitalen katastralmappe die grundstücksnummer raussuchen und den banker deines vertrauens bitten (die haben nämlich einen zugang zum Grundbuch) einen auszug zu erstellen. kostet dann gar nix!

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  •  atma
  •   Gold-Award
8.9.2013  (#4)
auch die banken zahlen dafür ;) eine abfrage kost so um die 6 EUR...

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  •  alfa2
  •   Gold-Award
8.9.2013  (#5)
frag mal bei der gemeinde nach, die wissen normalerweise eh sehr viel...

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
9.9.2013  (#6)
das grundbuch ist ein öffentliches buch, wo jeder reinschaun kann. jedoch zu beantragen ist es bei dergemeinde oder beim bezirksgericht grundbuchamt.

der banker des vertrauens dürfte das eigentlich nicht mach. aber diese ämter schon.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.9.2013  (#7)
@rk515 - https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/60/Seite.600300.html

PS: Es ist zwar üblich dass man das auch über die Gemeinde erfragen kann (wobei die dann nicht im Grundbuch, sondern in ihren eigenen - nicht ganz so aktuellen! - Unterlagen nachschauen), aber das ist halt mehr der "informelle" Weg.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
9.9.2013  (#8)
jou.. hab ich das nicht gesagt?
aber der "banker des vertrauens" kann des natürlich auch. *G*
wenn man eh jeden tag mindestens 1 mal im grundbuch ist, wirds ned auffallen (der firma) wenn man so ne abfrage macht. *grins*

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
9.9.2013  (#9)

zitat..
rk515 schrieb: wenn man eh jeden tag mindestens 1 mal im grundbuch ist, wirds ned auffallen (der firma) wenn man so ne abfrage macht. *grins*


Genau das sollte der freundliche Banker dann seinem Revisor erzählen emoji Besonders blöd, wenn das nicht nur einmal gemacht wurde.
Da war erst vor kurzem was im öffentlichen Bereich mit Abfragen aus privatem / nicht dienstlichem Interesse.



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  •  rk515
  •   Bronze-Award
9.9.2013  (#10)
ehrlich? wo war denn das?

grundsätzlich wirds eh nicht gemacht muss ich offen und ehrlich dazu sagen. bei uns halt ned.

hab da auch schon spezis die auskunft verweigert, jedoch solls hin und wieder welche geben, die das machen. *g*

wo fängts an, wo hörts auf.
dann dürfte ich mich ja auch in der arbeit nix für was privates kopieren. und seis auch nur 1 seite.


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  •  rk515
  •   Bronze-Award
9.9.2013  (#11)
aber prinzipiell denke ich schon, dass die gemeinde auch hier auskunft geben kann ohne ins gb zu schauen, oder?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.9.2013  (#12)
@rk515 - ja, aus eigener Erfahrung tun die (Gemeinde) das.
Wobei ich nicht weiß inwieweit das "offiziell" (Datenschutz, Zuständigkeit) läuft oder bloß "Gefälligkeit" ist.
Hier wird dann bloß in den Unterlagen der Gemeinde nachgesehen, und nicht direkt im Grundbuch.

Aber wie schon gesagt, die Gemeinde bekommt halt erst verzögert die Info dass ein Eigentümerwechseln stattfand und wer der neue Eigentümer ist.

Wenn Leute auf Verdacht ein Baugrundstück in ihrer Wunschgegend suchen, dann notieren sie ja gerne in der Natur die entsprechenden Grundstücke, und fragen dann bei der Gemeinde die Besitzer ab (um diese dann kontaktieren zu können ob sie nicht zufällig verkaufen wollen).
Bei z.B. 20 Grundbuchabfragen ist das dann doch ein merklicher Preisvorteil.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
9.9.2013  (#13)
aber meistens wissen de gemeinden dann die grundstückseigentümer sowieso. meist sind es lang eingesessene landwirte um die es da geht. kommt eher selten vor, dass jemand ein grundstück sucht, dass zufällig einem privaten gehört, wo die gemeinde nicht weiß, wer der besizer davon ist.
aber ich denke, dass man sowieso mal an den "nachbarn" kommt. der planer muss sich ja auch das grundstück und die gegebenheiten ansehen. dass heisst der eigentümer wird mal mit dem planer vorbeikommen und dann kann man ja fragen wer er ist und ob man sich zusammen tun kann bei diversen arbeiten

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  •  Cleudi
9.9.2013  (#14)
Huch... emoji - Danke für den Haufen Input - damit hab ich bei DEM Thema nicht gerechnet... emoji
Ich werde wohl erst mal die Gemeinde-Variante probieren - nachdem das Angebot auf der Gemeinde ausgehängt war, ist es vielleicht recht wahrscheinlich dass die was wissen...

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  •  alfa2
  •   Gold-Award
10.9.2013  (#15)

zitat..
Cleudi schrieb: - nachdem das Angebot auf der Gemeinde ausgehängt war, ist es vielleicht recht wahrscheinlich dass die was wissen...


sag das doch gleich... nona geht man da als erstes auf die gemeinde emoji

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  •  Cleudi
10.9.2013  (#16)

zitat..
alfa2 schrieb: sag das doch gleich... nona geht man da als erstes auf die gemeinde


Na ja... mir gings eher darum ob das vielleicht "frech" ist wenn man das macht... schließlich will ichs mir mit niemandem dort verscherzen...
Ja, ich weiß... wahrscheinlich mach ich mir einfach wieder mal viiiiiiiel zu viele Gedanken...

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  •  deejay
10.9.2013  (#17)
spätestens beim einreichplan muss die gemeinde wissen wem das grundstück gehört.
außerdem fordert diese ja auch grundsteuer und co. ein, die wissen also ganz bestimmt wer der besitzer ist.

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  •  bautech
10.9.2013  (#18)
@deejay - Warum muss die Gemeinde zum Zeitpunkt deiner Einreichung wissen, wem dein Nachbargrund gehört? Um den Lageplan (und die rechtlichen Eigentümer darauf) musst dich als Planverfasser schon selber kümmern...

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  •  samoth
  •   Gold-Award
11.9.2013  (#19)

zitat..
bautech schrieb: Warum muss die Gemeinde zum Zeitpunkt deiner Einreichung wissen, wem dein Nachbargrund gehört?


Ich denke mal, dass deejay hier nicht den Einreichplan, sondern die Bauverhandlung gemeint hat. Und da sollte die Gemeinde den Besitzer des Nachbargrundstückes ja verständigen...

lg
tom

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  •  deejay
11.9.2013  (#20)
danke samoth.
die gemeinde hebt jedoch grundsteuer und co. ein. somit werden die ja wissen an wenn sie die rechnungen schicken.


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  •  bautech
11.9.2013  (#21)

zitat..
samoth schrieb: Und da sollte die Gemeinde den Besitzer des Nachbargrundstückes ja verständigen...


Aber die Einreichplanung muss die Anrainer im Lageplan bereits enthalten - die im Plan angeführten werden dann ja auch angeschrieben...
Ich bin selber an einer relativ großen Gemeinde beschäftigt, daher kann ich manchmal die Verweise an die Gemeinde, wie sie hier oft empfohlen werden, nicht nachvollziehen. In kleinen Orten ist dies evtl ein gangbarer Weg, bei uns gehts so halt nicht...
Und wegen der Grundsteuereinhebung - stimmt komplett, aber meines Wissens nach darf die Gemeinde keine Auskünfte über Eigentumsverhältnisse geben. Außerdem liegen auf der Gemeinde auch nicht mehr und weniger Unterlagen als am Grundbuch auf, die wären hier der richtige Ansprechpartner.

ng

bautech

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