Bauen auf fremden Grund
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Meines Wissens darf kein Eigentümer ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft auf einem gemeinsamen Grundstück Veränderungen vornehmen.
Idealerweise gibt es bei Euch etwas, das - vergleichbar mit einer Hausordnung - die Rechte und Pflichten der Eigentümer auflistet. Dann könntest du den Verursacher zunächst einmal selbst damit konfrontieren. Ist er uneinsichtig, unbedingt an die Verwaltung melden. Diese wird ihm dann im Namen der Eigentümergemeinschaft vermutlich auftragen, die Bauten zu entfernen. Ich wünsche dir, dass keine gerichtlichen Schritte nötig sein werden und er von sich aus alles entfernt. |
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..das ist die Angelegenheit der Hausverwaltung.
Stelle deine Anfrage an diese, mit der Frage was sie dagegen unternehmen wird. Danach hast du immer noch deinen Weg offen. |

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