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Mit einer hebeanlage - Bist du da billiger dran und pumpst es in den bestehenden Kanal. Oder du machst eine komposttoielette. |
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Hi nik, - prinzipiell besteht in NÖ die Benützungspflicht, wenn die technische Möglichkeit besteht und nicht unwirtschaftlich ist.
Also müstest dir mal ausrechnen lassen, was die Hebeanlage ausmachen würd (hier würdest mMn schon ein kleines Pumpwerk brauchen), dann einen KV vom Kanalbetreiber einholen fürs jährliche Entleeren und dann zur Gemeinde pilgern und verhandeln... evtl kriegst ja eine Ausnahmebewilligung ![]() ng bautech |
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bautech - Ein Pumpwerk ??
Eine Fäkalienpumpe mit Schneidwerk kostet 200 euro und den kanalanschluss legen wahrscheinlich nochmal soviel |
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Aber der TE hat die räumliche Situation noch nicht vor uns - ausgebreitet...
Wenn das zu errichtende Gartenhaus am unteren Ende eines Abhangs (angenommenes d=1,5m unter Kanalsohle) liegt, bringt der beste Fäkalienhächsler mit Pumpe (a la Sanibroy etc...)nix, da das Gefälle über die Länge der Leitung überwunden werden muss... Ich geh mal von 25-30 Meter Abstand zum Hauptkanal aus - das derpumpt keine kleine Anlage, implizier ich mal. Außerdem ists ja für Ihn nur hilfreich, wenn die Anlage mehr kostet -> bessere Aussichten auf Ausnahme... Éigentlich wollt ich ihm den Weg auf eine Befreiung der Anschlußverpflichtung ebnen, ist aber anscheinend nicht ganz angekommen als Message ![]() ng bautech |
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Situation - Hello,
zunächst einmal Danke für die Inputs. @Bautech: Du kennst meine Situation offenbar sehr gut : )). Die Message ist angekommen! Also meine Hoffnung geht eher in Richtung Ausnahme und da wollte ich bereits gemachte Erfahrungen zum Thema kennenlernen. Der Gesetzestext ist da für mich als Nicht-Juristen nicht sooo präzise. lg Nik |