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Kanalanschlusspflicht NÖ

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  •  nik8
14.7. - 15.7.2013
5 Antworten 5
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Hello,

auf meinem Grundstück befindet sich bereits ein Haus , das an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist. Ich möchte nun auf dem gleichen Grundstück in einer entlegenen Ecke ein Gartenhaus mit WC errichten. Das Niveau des geplanten Standortes liegt UNTER dem Kanalniveau und ist außerdem weit vom (Haus)Kanalsystem entfernt. Ich würde daher gerne eine Senkgrube errichten und diese dann über die öffentliche Fäkalabfuhr einmal im Jahr entleeren lassen. Da es sich um eine hauptsächlich im Sommer zusätzlich genutzte Anlage handelt, sollten die Mengen sehr überschaubar sein.
Bauordnung und Kanalgesetz NÖ sind für mich hier nicht eindeutig.
Was meint ihr, geht das?

Danke für Rückmeldungen!

Mit freundlichen Grüßen
Nik

  •  heinzi
  •   Gold-Award
14.7.2013  (#1)
Mit einer hebeanlage - Bist du da billiger dran und pumpst es in den bestehenden Kanal. Oder du machst eine komposttoielette.

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  •  bautech
15.7.2013  (#2)
Hi nik, - prinzipiell besteht in NÖ die Benützungspflicht, wenn die technische Möglichkeit besteht und nicht unwirtschaftlich ist.
Also müstest dir mal ausrechnen lassen, was die Hebeanlage ausmachen würd (hier würdest mMn schon ein kleines Pumpwerk brauchen), dann einen KV vom Kanalbetreiber einholen fürs jährliche Entleeren und dann zur Gemeinde pilgern und verhandeln... evtl kriegst ja eine Ausnahmebewilligung emoji

ng

bautech

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
15.7.2013  (#3)
bautech - Ein Pumpwerk ??

Eine Fäkalienpumpe mit Schneidwerk kostet 200 euro und den kanalanschluss legen wahrscheinlich nochmal soviel

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  •  bautech
15.7.2013  (#4)
Aber der TE hat die räumliche Situation noch nicht vor uns - ausgebreitet...

Wenn das zu errichtende Gartenhaus am unteren Ende eines Abhangs (angenommenes d=1,5m unter Kanalsohle) liegt, bringt der beste Fäkalienhächsler mit Pumpe (a la Sanibroy etc...)nix, da das Gefälle über die Länge der Leitung überwunden werden muss...

zitat..
nik8 schrieb: Das Niveau des geplanten Standortes liegt UNTER dem Kanalniveau und ist außerdem weit vom (Haus)Kanalsystem entfernt.


Ich geh mal von 25-30 Meter Abstand zum Hauptkanal aus - das derpumpt keine kleine Anlage, implizier ich mal. Außerdem ists ja für Ihn nur hilfreich, wenn die Anlage mehr kostet -> bessere Aussichten auf Ausnahme...
Éigentlich wollt ich ihm den Weg auf eine Befreiung der Anschlußverpflichtung ebnen, ist aber anscheinend nicht ganz angekommen als Message emoji

ng

bautech

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  •  nik8
15.7.2013  (#5)
Situation - Hello,

zunächst einmal Danke für die Inputs.
@Bautech: Du kennst meine Situation offenbar sehr gut : )). Die Message ist angekommen!

Also meine Hoffnung geht eher in Richtung Ausnahme und da wollte ich bereits gemachte Erfahrungen zum Thema kennenlernen. Der Gesetzestext ist da für mich als Nicht-Juristen nicht sooo präzise.

lg
Nik

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