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Gebührenbefreiung >130m²

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  •  nati2206
4.7. - 11.7.2013
7 Antworten 7
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Hallo!

Da wir das Problem hatten hoffe ich euch hilfts.

Wir haben ein Haus mit 126 m²und Keller (ohne Heizung). Bei der Planung hats geheißen wir sparen sich die Kosten für die Eintragung was ca. 1500 euro sind.

2013 haben wir die Zusage von der WBF und alles bekommen und die Schuldscheine beglaubigen lassen....

Auf einmal haben wir einen Brief bekommen wir werden nicht befreit, da sie bei uns den Keller mitgezählt haben.

Grund: im Einreichplan stehen Fliesen, obwohl wir keine reinlegen bzw. kein Belag reinkommt.

Baufirma hätte die Fliesen rausgestrichen und hat nochmals nachgefragt.
Dort heißt es es bekommt fast keiner mehr eine Befreiung mit Keller. 130 m²mit Fundamentplatte geht aber Keller ist sehr sehr schwierig. Sobald man Unterputzdosen (nur in der Trennmauer)oder Bodenbeläge hat zählen sie den Keller dazu.

Viel Glück

  •  chris5020
  •   Gold-Award
4.7.2013  (#1)
Kommt mir bekannt vor, war bei meinem Bruder das gleiche, der hat das zurückzahlen müssen, weil die Waschküche im Keller gefliest war.

auf der Seite der Wirtschaftskammer gibt es eigentlich ein Schreiben, in dem das genau festgelegt wird, dass ein Keller ein Keller ist und nicht zählt, egal welcher Belag in den Räumen ist. War denen am Gericht leider wurscht...

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  •  nati2206
4.7.2013  (#2)
na super wir haben uns auch sehr geärgert.
Aber so kanns ihnen jetzt wurscht sein obs ein Wohnraum ist oder nicht. Jetzt wird sich meiner ein Kino einbaun

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  •  noesro
  •   Silber-Award
8.7.2013  (#3)
wie sieht es hier aus, wenn man eine größerer Garage inkl. Abstellraum statt Keller hat?

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  •  nati2206
8.7.2013  (#4)
Das weiß ich leider auch nicht musst du dich erkundigen, aber glaub auch dass der Abstellraum wenn ein Bodenbelag drinnen ist dazu zählt.
Weils ja wie eine Speis im Haus ist und das zählt ja auch zur Wohnnutzfläche.
lg

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  •  sir_rws
9.7.2013  (#5)
Die Garage hat ja sicher einen mineralölbeständigen und flüssigkeitsdichten Boden - z.B. Epoxiharz. Wenn der auch im Abstellraum ist zählts nicht zur Wohnfläche, ist dort Rohbeton dann auch nicht. Beheizt wird der Abstellraum wohl auch kaum sein.

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  •  noesro
  •   Silber-Award
9.7.2013  (#6)
Dann wäre die Garage + Abstellraum nach Gesetzänderung in OOE eine gute Alternative... Nach Gesetzänderung kann man eine 15m lange Garage direkt an der Grundgrenze bauen, bisher waren nur 10m erlaubt. So kann man gegenüber Keller auf einem ebenen Grundstück viel Geld sparen....

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  •  nati2206
11.7.2013  (#7)
Da hat noesro recht

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