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Förderung Ortskernzuschlag

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  •  sk1978
13.6. - 19.6.2013
10 Antworten 10
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Im Flächenwidmungsplan meiner Gemeinde gibt es keinen ausgewiesenen Ortskern - um die Förderung für diesen Punkt erhalten zu können müsste ich mir nun von einem Sachverständigen für Raumordnung und Raumplanung ein Gutachten erstellen lassen.

Hat jemand Erfahrung mit den Kosten für ein solches Gutachten?
Werden diese ohne weiteres akzeptiert?
Besteht die Chance, dass ich hier nur Geld zu Fenster raus schmeiße?

  •  kalki80
13.6.2013  (#1)
Wieviel ist ein Punkt im Burgenland wert? - In NÖ sind as 300€...zahlt sich nie aus!

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  •  user
13.6.2013  (#2)
der Ortskernzuschlag in NÖ ist kein "Punkt" im 100 Punkte Haus .. sondern ein fixer Betrag so um die € 2.500 oder € 3.500 ... also deutlich mehr als € 300

Ob sich hier auch ein Gutachten rentiert, wage ich allerdings auch zu bezeifeln. Neben den Gebühren fürs Gutachten zahlt man ja auch die höhere Eintragungsgebühr fürs Grundbuch ... lg

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  •  kalki80
13.6.2013  (#3)


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  •  sk1978
13.6.2013  (#4)
ich baue im Bgld. Hier sieht das Land 50 Euro/m² max. 10.000 Euro vor. Bei mir entspricht das 8377 Euro (WNF von 167,54 m²)!

Ich denke die Investition sollte sich auch aufgrund der Gutachtenkosten bzw. Eintragungsgebühr rechnen, oder nicht?!

Einen privaten Wohnbaukredit bekomm ich nicht zu diesen Konditionen ... ich strebe schon an soviel Förderung wie möglich vom Land zu beziehen.


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  •  dago
13.6.2013  (#5)
Bei mir hat das Gutachten die Gemeinde erstellen lassen. War zwar a bisserl langwierig aber hat mir gar nichts gekostet.

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  •  streicher
13.6.2013  (#6)
Es gibt in NÖ vom Land eine Förderung wenn man im Ortskern baut? Das war mir neu. Dachte das gibts nur von der jeweiligen Gemeinde.

Kann man das auch noch 3 Jahre im Nachhinein anfordern?


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
13.6.2013  (#7)
@streicher - Gehört zum Konvolut der Wohnbauförderung dazu.

Auf der homepage der NÖ Landesregierung findest Du einen dicken Folder zur WBF, da ist auch diese Ortskernförderung beschrueben.

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  •  sk1978
19.6.2013  (#8)
Korrektur: Berechnung erfolgt über die bebaute Fläche und nicht über die WNF. Somit ist der Betrag erheblich niedriger ~5k.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
19.6.2013  (#9)
@sk1978 - Um ökonomisch richtig zu werden müsstest du die Differenz der Zinsesersparnis der WBF (die musst du ja zurückzahlen) gegenüber einem Bankkredit heranziehen. Das kannst du dann gegen das Gutachten aufwiegen.

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  •  sk1978
19.6.2013  (#10)
du sagst es!
Schwierig wirds aber bei der Abschätzung der langfristigen Entwicklung des Leitzinssatzes beim Bankkredit bzw. steigt bei der WBF der Zinssatz und die jährliche Annuitätenleistung an.
Am Ende läufts wohl eine grobe Abschätzung hinaus ... ausser ich mach noch schnell den Finanzmathematiker 2 beim Humbolt ;o)

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