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Dachschräge brandhemmend notwendig??

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  •  hanness
9.6. - 10.6.2013
4 Antworten 4
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Hallo,

wir bauen in Oberösterreich ein Einfamilienhaus.
Es ist ein Haus mit Erdgeschoß und ausgebautem Dachgeschoß bis oben offen (keine Zangendecke oder Ähnliches). Ein Teil des Dachgeschoßes wird nicht ausgebaut und ist nur ein Dachraum.

Jetzt bin ich unsicher, wie die Dachschräge ausgeführt sein muss. Braucht man eine brandhemmende Verkleidung (in unserem Fall wäre das eine Holz-Brandschutzschalung 4cm) oder ist das nicht erforderlich (genügt auch eine 2cm Holzschalung).

Ich habe jetzt verschiedene Meinungen gehört.
-) Planer: F30 ist erforderlich
-) Baumeister: Die Vorschrift ist gerade gefallen.
-) Dämmstoffhersteller der Dachdämmung: F30 ist bei privatgebäuden nicht mehr notwendig
-) Baubescheid der Gemeinde: hier steht drinnen, dass die Dachschräge innenseitig brandhemmend auszuführen ist.

Was stimmt denn jetzt?? Ist die Gemeinde noch alt unterwegs?

mfg

  •  towei
9.6.2013  (#1)
Änderung in der Bauordnung - Da Du offensichtlich bereits die Baubewilligung hast fällst Du noch in die alte Regelung.

Daher gilt noch die bestehende Regelung und Anforderung der Gemeinde.

Erst ab 1.7.2013 gelten in Oberösterreich die OIB-Richtlinien. Diese schreiben für die Gebäudeklasse 1 (idR fallen Einfamilienhäuser in diese Klasse) keinen Brandschutz dafür vor (REI0).

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  •  hanness
9.6.2013  (#2)
Hallo,

danke für die Auskunft.
Und zählt da das Datum der Einreichung bzw. Baubewilligung (das Verfahren läuft bei uns noch), oder der Baubeginn?
Wir beginnen am 29.07.13

mfg

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  •  towei
9.6.2013  (#3)
Es zählt der Zeitpunkt der Baubewilligung. Die Bewilligung stützt sich auf die zum Zeitpunkt des Bescheids aktuelle gesetzliche Regelung.

Der Baubeginn ist dabei unerheblich.

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  •  niceguymarty
  •   Bronze-Award
10.6.2013  (#4)
Baubewilligung zähltEgal was Planer, Baumeister oder OIB-Richtlinie sagen, wenn in der Baubewilligung drin steht, dass der Ausbau F30 erfüllen muss, dann gilt das!
Der Bauführer muss bei der Fertigstellungsanzeige bestätigen, dass der Bau gemäß Bewilligung ausgeführt wurde, und wenn du das jetzt nicht so ausführst, kann er es auch nicht bestätigen.

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