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Änderung in der Bauordnung - Da Du offensichtlich bereits die Baubewilligung hast fällst Du noch in die alte Regelung.
Daher gilt noch die bestehende Regelung und Anforderung der Gemeinde. Erst ab 1.7.2013 gelten in Oberösterreich die OIB-Richtlinien. Diese schreiben für die Gebäudeklasse 1 (idR fallen Einfamilienhäuser in diese Klasse) keinen Brandschutz dafür vor (REI0). |
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Hallo,
danke für die Auskunft. Und zählt da das Datum der Einreichung bzw. Baubewilligung (das Verfahren läuft bei uns noch), oder der Baubeginn? Wir beginnen am 29.07.13 mfg |
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Es zählt der Zeitpunkt der Baubewilligung. Die Bewilligung stützt sich auf die zum Zeitpunkt des Bescheids aktuelle gesetzliche Regelung.
Der Baubeginn ist dabei unerheblich. |
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Baubewilligung zähltEgal was Planer, Baumeister oder OIB-Richtlinie sagen, wenn in der Baubewilligung drin steht, dass der Ausbau F30 erfüllen muss, dann gilt das!
Der Bauführer muss bei der Fertigstellungsanzeige bestätigen, dass der Bau gemäß Bewilligung ausgeführt wurde, und wenn du das jetzt nicht so ausführst, kann er es auch nicht bestätigen. |