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Dämmung oberste Geschossdecke feuerfest?

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  •  vbler
31.3. - 5.4.2012
9 Antworten 9
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Hallo,

um den Wert aus dem Energieausweis zu erreichen benötigen wir 34cm Styropor PS-15. Zusätzlich hat der Baustoffhandel eine Rigidur Platte für oben drauf angeboten, da anscheinend die oberste Schicht feuerfest/feuerhemmend sein muss.

Unser Dachboden wir später nur über ein Dachfenster für Notfälle erreichbar sein. Als tragfähigen Untergrund bräuchten wir die Platten also nicht.

Sind diese wirklich vorgeschrieben (Oberösterreich) oder macht es Sinn diese Platten dennoch zu verlegen?

  •  towei
31.3.2012  (#1)
Die OÖ Bautechnikverordnung schreibt unter §9 eine brandhemmende Ausführung für begehbare nicht ausgebaute Dachräume vor.

Der Originaltext:"...Wände und Decken müssen raumseitig und gegen den begehbaren nichtausgebauten Teil des Dachraumes mindestens brandhemmend ausgeführt sein...."

Eine Brandschutzplatte ist also vorgeschrieben wenn der Dachboden begehbar ist.

Bei Euch ist es ein Spezialfall wenn dies nur über ein Dachfenster geschieht. Wenn man es allerdings genau nimmt ist auch dieser Dachboden begehbar. Denn Begriff begehbar würde ich in diesem Zusammenhang auf den Dachraum und weniger auf den Zugang beziehen.

Ich würde in diesem Fall zur Sicherheit bei der Baubehörde/beim Sachverständigen nachfragen. Auch einmal im Baubescheid nachsehen ob dies dort verankert ist.

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  •  vbler
2.4.2012  (#2)
antwort von der gemeinde: eine feuerfeste/brandhemmende schicht ist nicht vorgeschrieben in unserem fall

also werde ich nur ein paar platten verlegen damit ich irgendwo stehen kann falls ich wirklich mal beim dachfenster rein muss

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  •  chrisidc
2.4.2012  (#3)
Hast du einen Kamin? Dann könnte es sein, dass dir die Gemeinde zumindest rundherum des Kamins die Platten vorschreibt.


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  •  Fr4gg3l
3.4.2012  (#4)
Es ist ein Unterschied in welchem Bundesland du wohnst.

In meinem Fall greift die OÖ Bauordnung. Ich habe es auch noch als Bescheidauflage drin. :/ Spitzboden mit einer Höhe von 1,5... Jedoch soll in nächster Zeit die Bauordnung noveliert werden und dieser Abschnitt gestrichen werden.

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  •  vbler
4.4.2012  (#5)
Ich bin auch aus Oberösterreich. War nicht im Bescheid (vom Oktober 2011) und die Gemeinde hat bestätigt, dass ich es nicht machen muss.

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  •  vbler
4.4.2012  (#6)
die ganzen styropor platten sind bereits auf der baustelle angekommen
da der wetterbericht nicht gerade gut melden, darf dieses material nass werden??

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  •  humi
4.4.2012  (#7)
was ist der unterschied zwischen einem jäger und einem styropor?

styropor sauft sich nicht an!

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  •  vbler
4.4.2012  (#8)
:D

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  •  Fr4gg3l
5.4.2012  (#9)
Dann hat deine Gemeinde (bzw. der zuständige Sachverständige von der OÖ BVS) deinen Dachboden wohl als nicht begehbar eingestuft.
Oder es könnte an der tragenden Konstruktion liegen.

Bei mir ist die Decke auf den Holzzangen vom Dachstuhl montiert.

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