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Definition GRUNDFLÄCHENZAHL

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  •  --peter--
27.2. - 1.3.2012
6 Antworten 6
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Ich habe folgendes Problem:
Ich möchte gerne ein Carport (über bestehenden betoniertem Garagenvorplatz) und eine Zugangsüberdachung (betonierter Zugang) bei einem bestehenden Objekt errichten.
Jetzt winkt die Baubehörde ab, weil die Grundflächenzahl nicht ausreichend sei.

Meine Fragen ans Forum:
- Wo wird die OÖ Grundflächenzahl exakt definiert? (die salzburger Definition habe ich bereits gefunden: http://www.baurecht.at/?r=REC0001030000060012025716
Leider konnte ich kein Pendant für OÖ finden.

- Verändere ich überhaupt die Grundflächenzahl, wenn ich auf bestehenden baulichen Anlagen (betonierter Garagenvorplatz, betonierter Zugang) ein Carport aufstelle? Zählen nicht schon die bestehenden baulichen Anlagen zur Grundflächenzahl?

Ich danke für alle Hinweise!

  •  --peter--
29.2.2012  (#1)


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  •  oati
  •   Bronze-Award
29.2.2012  (#2)
Synonym - Hallo,

Grundflächenzahl scheint ein BRD-Synonym für Bebauungsgrad zu sein. Vielleicht findest du unter Bebauungsgrad etwas.

Siehe hier auf Seite 8: http://lamp.tugraz.at/~f145stdb/VO%20Staedtebau%20-%20Materialien/MATERIALIEN_ZUM_ST%C4DTEBAU/01_Planungsbegriffe.pdf

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  •  whitesheep
  •   Silber-Award
29.2.2012  (#3)
hallo peter - ich weiß denn genauen ausdruck dessenw as du suchst leider nicht, aber mir war so als hät es da mal für Nebengebäude ein etwa 10% Regelung gegeben...

also die bebaute Fläche aller Nebengebäude darf nicht mehr als 10% der Grundstücksfläche ausmachen...oder so...

aber...ein Carport(Schutzdach), sofern nicht allseits verschlossen und nicht größer als 35m²ist kein Gebäude und somit irrelevant...deshalb ist auch nur eine Bauanzeige nach §25 Oö.Bauordnung notwendig wenn das Schutzdach kleiner 35m² ist.

Nachzulesen hier:
Oö. Bautechnikgesetz §2 Abs. 20: Gebäude: ein begehbarer überdachter Bau mit einer lichten Raumhöhe von mindestens eineinhalb Meter; als Gebäude gelten ebenfalls überdachte, jedoch nicht allseits umschlossene Bauten, wie Flug- und Schutzdächer, Pavillons u. dgl., mit einer bebauten Fläche von mehr als 35 m²;

so long
sheep

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  •  Sektionschef
  •   Bronze-Award
29.2.2012  (#4)
Bei uns in Wien zählt das Carport zur bebauten Fläche und hätte ebenfalls die max. bebaute Fläche überschritten. Wir haben aber dann doch die Baubewilligung von der Baupolizei erhalten, allerdings als Ausnahme unter §71(bedeutet bis auf Widerruf).
Vielleicht ist aber Wien anders....
mfg
Sektionschef

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  •  mmarkhar
29.2.2012  (#5)
Bebauungsdichte in NÖ - In NÖ gibt es den Bebauungsplan.
Dort findest du für dein Grundstück die Bebauungsdichte und damit kannst du dir die max. bebaubare Fläche errechnen.

In NÖ in unserer Gemeinde zählt eine überdachte Fläche dann zur bebauten Fläche, wenn diese von mindestens 2 Mauern eingeschlossen ist. D.h. ein Carport, dass an einer Hauswand steht würde nicht dazugehören.

Der bestehende Altbestand zählt auch zur bebauten Fläche.

LG

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  •  --peter--
1.3.2012  (#6)
Danke! - aber die Definition für OÖ - welches Bauwerk gehört nun genau zur Grundflächenzahl und was nicht - habe noch nicht gefunden.
So was, wie bei den Salzburgern dürfte es für OÖ nicht geben....
http://www.baurecht.at/?r=REC000103000006001202005716

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