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Grundsteuerbefreiung bis 150m² ??

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  •  juergenj
20.2.2012
13 Antworten 13
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Also in erster Linie würde es mir hier um OÖ gehen, vielleicht kann mir hier jemand genaue Infos geben.

Wir bauen unser EFH ohne Keller, somit fällt unser EG und OG mit 179 m² etwas größer aus.

Die Wohnbauförderung war früher ja mit 150 m² Wohnfläche begrenzt, das gibt es ja nun nicht mehr.

Bei der 20jährigen Grundsteuerbefreiung, die ja irgendwie mit der WBF gekoppelt ist, sind aber noch immer von max. 150 m² die Rede.

Wer von euch ist befreit und wieviel m² habt ihr?

  •  humi
20.2.2012  (#1)
wir sind befreit und haben 130m² Wnfl + Keller.
Die 150m² beziehen sich rein auf Wohnfläche wo du ja drüber bist.

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  •  mouli
  •   Bronze-Award
20.2.2012  (#2)


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  •  unsertraumhaus
20.2.2012  (#3)
Entweder unter 150m² oder WBF - Hallo!
Uns wurde gesagt entweder:
--> unter 150m² oder
--> die WBF muss beantragt + bewilligt worden sein

Siehe auch: http://portal.linz.gv.at/Serviceguide/viewChapter.html?chapterid=122197

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  •  juergenj
20.2.2012  (#4)
ja aber die WBF bekomme ich ja auch mit 179 m². Somit müsste ich auch befreit werden.
Außerdem habe ich ja Räume im EG und OG, die ich durch den Entfall des Kellers habe. (Technikraum, Waschraum) Vielleicht werden diese Räume nicht berechent. Bin dann aber ehrlich gesagt noch immer kanpp drüber.

edit:
•Eine Wohnung darf nicht größer als 150 m2 sein, sofern keine Förderung des Bauvorhabens nach dem Oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl.Nr. 6/1993 i.d.g.F oder nach den Satzungen des Landes-Wohn- und Siedlungsfonds, LGBl.Nr. 54/1993 i.d.g.F vorliegt. Ansonsten gilt diese Grenze nicht.

AHAAAA, somit wenn man WBF erhält gilt die Grenze NICHT!!

Danke

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  •  Ferlin
20.2.2012  (#5)
@humi
Wie funktioniert das mit Grundsteuerbefreiung,wo beantragen usw.,haben lt Plan 129m^
lg

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  •  humi
20.2.2012  (#6)
http://www.aigen.ooe.gv.at/buergerservice/foerderungen/Grundsteuerbefreiung.pdf

wenn ich es richtig verstehe, wirst die befreiung nicht bekommen!

@ ferlin, ich habe diese bei der Gemeinde beantrag mit der Baufertigstellung.

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  •  Ferlin
20.2.2012  (#7)
Zahlst dann gar keine Grundsteuer???
Lg

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  •  humi
20.2.2012  (#8)
doch, ich bezahl ca. (ned aufhängen genau weiß ich es nicht auswendig) im quartal od. halbjahr 20€ oder so.

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  •  Ferlin
20.2.2012  (#9)
Also eigentlich nichts ;)
Also einfach bei der Gemeinde direkt ansuchen wenn man sich anmeldet?
Lg

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  •  humi
20.2.2012  (#10)
ja genau.
aber die frist nicht übersehen. du hast 6 monate ab baufertigstellung zeit, sonst bekommst die befreiung erst ein jahr später.

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  •  Ferlin
20.2.2012  (#11)
Ja ok,baufertigstellung mach ich wenn ich mich bei der Gemeinde anmelde,oder läuft das anders? *dumm bin*

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  •  juergenj
20.2.2012  (#12)
ja wenn du die Grundsteuerbefreiung bekommst, ist das glaube ich nur für den neubau. die steuer für den grund (fast nichts)
fällt trotzdem an.

mit dem sparpaekt werden jedoch die Einheitswerte wieder neu angepasst, die wurden ja Jahrzehnte nicht erhöht. somit steigen diese Kosten bestimmt an.

ich kann mi e nicht wehren, ich bau jetzt nich um 29 m² kleiner nur wegen der Grundsteuerbefreiung. wie gesagt, wir haben keinen Keller und da brauch ich den raum.

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  •  humi
20.2.2012  (#13)
Naja bei uns war es so, dass die Baufirma nach Abschluss ihrer Leistungen die den Bauführer zurückgelegt hat, dann hätten wir einen neuen benötigt, um weiter bauen zu dürfen. Sprich innen ausbau + Fassade war noch zu machen.
Ich hab dann die Fertigstellungsmeldung gemacht und hab einfach weiter getan. Ist sicherlich nicht das Maß der dinge aber ich habe es halt so gemacht, um keinen neuen Bauführer nennen zu müssen.

Umgemeldet haben wir uns dann ca. 3 Monate später, wie wir auch tatsächlich eingezogen sind.


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