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Böschung auf meinem Grund

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  •  Gast
21.2.2011 1
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Hallo liebe Forenteilnehmer. Habe folgendes Problem und weiß nicht wo ich anfangen soll. Habe letztes Jahr neu gebaut und heuer steht das Planieren an. Ich habe aber vorher noch was mit dem Nachbar zu klären. Mein Nachbar hat vor einigen Jahren gebaut und ich habe ab der Mitte vom Grundstück einen Niveauunterschied von ca. 80 cm, da mein Nachbar das Grundstück aufgeschüttet hat.
Die Böschung wurde ca. 3 Meter auf meinen Grund herübergezogen mit dem Argument, man hat sich damals gedacht, dass der der hier baut, auch so hoch aufschütten wird. Damals war ich jedoch noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Es gibt aber auch mit dem Vorbesitzer keine Einigung darüber. Mittlerweile steht an der Grundstücksgrenze (- 30 cm) auch eine Hecke, die ein Jahr alt ist. Dieser geringe Abstand wurde aber vereinbart. Da ich nicht aufschütten werde, ist meine Frage nun:
Wer muss die Böschung abtragen lassen (ist mit Nachbar aber bereits mündlich geklärt, dass er die Kosten dafür übernimmt)

Muss der Nachbar dann eine Mauer machen, da sich ev. die Hecke bzw. die Erde lockern könnten und so wieder zu mir rüber kommen. (Ich bin jedenfalls nicht gewillt eine ca. 30 Meter lange Mauer auf meine Kosten zu finanzieren)

Wer regelt bzw. wer hat die behördliche Aufsicht über solche Probleme (Aufschütten unter 1,5 Meter bedarf lt. Bauordnung in OÖ keiner Bewilligung), Gemeinde ist nicht zuständig lt. Gespräch mit denen. Wer dann: Baupolizei?, Bezirksbauamt? Land?.... Oder muss ich hier zivilrechtlich vorgehen.
Das nächste Problem ist, dass ich ohne Mauer ev. auch sein Oberflächenwasser bei mir am Grundstück hätte.

Vielleich kann mir wer helfen, bzw. mich mit Argumenten versorgen, damit ich dem Nachbarn ordentlich und möglichst aussergerichtlich verhandeln kann.

Danke bereits jetzt für Eure Antworten.

  •  Claud
  •   Silber-Award
21.2.2011  (#1)
ich denke das du keine rechtliche Grundlage finden wirst die deinen Nachbarn zu einer Einfriedung zwingt zumindest hab ich auf die schnelle nichts in der allgem. Bauordnung gefunden.

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