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Klauseln im Bauvertrag

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  •  greg77
18.10. - 19.10.2010 1
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Hallo!

Wir haben nun von unserer Baufirma den Vertrag zur Durchsicht bekommen. Dabei sind uns ein paar Stellen aufgefallen:

- Eine Veraenderung der Preise wird ausdrucklich ausgeschlossen, es sei denn eine Verzoegerung ist durch den AG veranlasst, verschulder oder zumindest ihm zuzurechnen und betraegt zumindest einen Zeitraum von 90 Tagen. In diesem Fall betraegt die Preiserhoehung fix 2% p.a.

Wenn in die eine Richtung dann auch in die andere, oder?

- Hat der AG den einvernehmliche angesetzten Uebergabetermin versaeumt oder wird die Uebergabe verweigert, so ist jedenfalls die Schluesseluebergabe als Uebernahmetermin anzusehen. Kann auch keine Schluesseluebergabe erfolgen, so gild die Anzeige der Uebergaebereitschaft als erfolgte Uebergabe.

Das heisst, wenn wir die Uebergabe aufgrund von Maengel verweigern moechten kann er trotzdem uebergeben, oder?

- Maengel, die nicht die Funktion des Gewerkes beeintraechtigen, duerfen nicht eine Verschiebung der Uebergabe und der Bezahlung nach sich ziehen.

Eine schiefe Mauer erfuellt auch die Funktion, und ich kann nicht mit dem einzigen Mittel dass ich habe, der Nicht-Bezahlung, dazu zwingen es zu beheben?

Ich weiss nicht ob diese ueblich sind. Gefallen tun sie mir trotzdem nicht. Deshalb bitte ich euch um eure Meinung(en) dazu.

Danke!

  •  creator
  •   Gold-Award
19.10.2010  (#1)
in den finanztipps (und auch sonst) hab' ich eh zig mal - auf die gesetzwidrigen klauseln in bauträgerverträgen verwiesen - einfach auf www.verbraucherrecht.at oder im forum suchen.
ag bist du, der auftraggeber - die firma ist an - auftragnehmer. daher wäre die erste klausel ok, ohne richtungen. lustig ist eher, wenn an erklärt, dass er jetzt nicht mehr zeit hat, gleich nach der verzögerung weiterzuarbeiten... das wäre ihm anzulasten.

die mängel- und übergabsklauseln sind natürlich schwachsinn, das verfahren bei mängelrügen ist auch schon zig mal erklärt und gesetzlich im agbg und ggf. kschg geregelt, daher nicht vertraglich änderbar.

ich halte agb für schwachsinn, die gesetze reichen aus und übrigens wirbt jetzt rekord-fenster schon offensiv damit, keine agb zu haben und bietet sogar pönalen (5% - aber immerhin) offensiv an. die haben zumindest gecheckt, dass man mit in b2b üblichen dingen auch im b2c werben kann... also sollten's die anderen ja auch können - oder sind einfach unfähiger, dümmer, ängstlicher, misstrauischer... emoji. hofer wirbt ja auch damit, dass bei missgefallen geld zurückgegeben wird...
denke, der bm will sich halt gegen willkürliche abnahme-verweigerungen irgendwie schützen - wie so oft halt mit untauglichen mitteln. da darf halt er in dich (und seine eigenen fähigkeiten) vertrauen... vertrauen wird ja sonst auch immer so lieb vom ag gefordert.

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