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da würde ich eher einen Fachmann vom Konsumentenschutz fragen! Kann da auf den von der AKOÖ verweisen 050-6906-2
Soviel ich aber weiß, garantieren die Betreiber nicht für die Netzqualität immer und überall und winden sich so aus der Affäre. |
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...creator ist meiner information nach so ein fachmann... |
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@gast 0815 - In den AGBs von Drei steht, dass sie 97% Verfügbarkeit übers Jahr garantieren (http://www.drei.at/portal/media/960/metadanavigation/agbs/AGBII_Sept2008_layouted.pdf).
Das wären 90 Stunden Ausfall. Du kannst natürlich sofort deinen Vertrag kündigen, musst aber die Grundgebühr bis zum Ende der Mindestvertragsdauer bezahlen. Bezüglich Rufbereitschaft würd ich dir ein Zweithandy von einem anderen Betreiber (wenn´s superwichtig ist, von einem ausländischem Betreiber) empfehlen. Ich mach auch Rufbereitschaft und renn halt in der Zeit mit einem zusätzlichem Handy von einem anderen Betreiber (neben dem Firmenhandy) rum. |
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drei ist kein unbeschriebenes blatt und hat schon mal - 11 gesetzwidrige klauseln verwendet und sich geweigert, diese zu unterlassen: http://journal.juridicum.at/?c=142&a=1244
inwieweit die nunmehrigen agb, punkt 9-11 halten, würde ich auch mal hinterfragen, immerhin sind dort lustige tatsachenbehauptungen (der kunde wird sich... informiren) gelistet. ob die agb http://www.drei.at/portal/media/960/metadanavigation/agbs/AGBII_Sept2008_layouted.pdf den anforderungen des §25 abs. 4 tkg http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002849 entsprechen, müsste man prüfen, die agb 21,23 und 28 scheinen da nicht so konsumentenfreundlich. bleibt offenbar nur der weg, die rechnung mal wegen mangelnder dinstequalität zu beeinspruchen und ersatz zu fordern. ich schätze, das reicht trotzdem nicht für die gewünschte fristlose - immerhin ist die abdeckung ja räumlich und technisch beschränkt. technische ausfälle kann man nie ausschließen - aber gerade stehen sollte man dafür müssen: schadenersatz. setzt natürlich einen beweisbaren schaden voraus. das wird dann ein beweisproblem, das man auch mit der rechtsschutzversicherung abklären sollte. |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |