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Brandschutzanstrich für Dachstuhl (F30)?

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  •  chris8019
13.6. - 17.6.2010
15 Antworten 15
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Hallo,

ich möchte im Zuge einer Althaussanierung den Dachboden ausbauen und Teile des Dachstuhles sichtbar lassen. Jetzt meinte der Zimmermann es geht sich nicht aus das wir F30 erreichen. Gibt es keinen Anstrich ect mit welchen man auf F30 kommen kann? Ich möchte die schönen Holzteile nicht mir Rigips verkleiden!

Vielen Dank für Eure Tipps!
Chris

  •  heinzi
  •   Gold-Award
13.6.2010  (#1)
sieht hässlich aus - die holzbalken mit brandschutzfarbe zu streichen. aber das dachgebälk muss normalerweise nicht f30 sein nur wenn darüber z.b. eine begehbare terrasse ist. oder der dachboden ist mehrgeschossig dann muss die zwischendecke natürlich brandschutz sein

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  •  chris8019
13.6.2010  (#2)
@heinzi - lt. unserem zuständigen Bauamt ist dies nicht korrekt und wird so auch nicht abgenommen. (leider!) Sichtbare Holzbalken des Dachstuhles müssen F30 sein. Ich habe extram beim Bauamtsdirektor nochmals nachgefragt. Ich glaube das in jedem Bundesland anders?! Bei uns gilt die NÖ Bauordnung.

Grüsse
Chris

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  •  ENB
  •   Gold-Award
13.6.2010  (#3)
OIB -
Lt. OIB-Richtlinie2 ist bei einem Kleinwohnhaus (GK1) keine Brandwiederstandsklasse F-30 mehr erforderlich. OIB-Richtlinie 2, Seite 12 4.1 (keine Brandschutzanforderung)

OIB Richtlinie kannst du kostenlos herunterladen. einfach googeln oib-richtlinie 2

gruß ENB

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
13.6.2010  (#4)
ist schon möglich - da weiss kein bauamt was das andere tut. bei mir hat die BH komissioniert (gewerbebau) und da war das so. genau jetzt fällts mir ein. geh zur brandverhütungsstelle, (die war bei mir auch auf der bauverhandlung und bei der abnahme der brandschutzauflagen) das ist glaub eine einrichtung des feuerwehrverbandes.die können dich kompitennt beraten.

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  •  chris8019
14.6.2010  (#5)
@ENB - Vielen dank für den Tip! Habe mir die Richtlinie runtergeladen, aber Punkt 4.1 gilt nur für Dachschrägen.

Es handelt sich bei uns um tragende Balken (vertikal angeordnet, diese drücken also von oben direkt auf die Zwischendecke mit V-förmigen Abspreitzungen) des Dachstuhles. Sehe ich es richtig das diese lt. Punkt 1.1 auch keine Brandklasse erfüllen müssen? Ich würde mich natürlich freuen, aber ich kann es mir selber fast nicht vorstellen?!

Wie gesagt ist es das Dachgeschoß, darüber befindet sich noch ein Dachboden. Ist dann das daß Dachgeschoß das obereste Geschoß?

Danke und schöne Grüsse
Chris

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  •  ENB
  •   Gold-Award
14.6.2010  (#6)
@chris8019 -
Ja, sehe ich auch so, 1.1

lg

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  •  Karl10
14.6.2010  (#7)
vergesst die OIB Richtlinie..... die gilt nämlich in NÖ nicht, weil NÖ nicht umgesetzt hat. Hier gilt weiterhin die NÖ Bautechnikverordnung.
Auch der Vergleich mit dem Gewerbebetrieb hinkt, da die Bautechnikverordnung unterschiedliche Anforderungen bei Betriebsanlagen und Einfamilienwohnhäusern stellt.
Die Brandverhütungsstelle kommt in der Regel nur bei komplexen Betriebsanlagenbauten, nicht aber beim normalen Einfamilienwohnhausbau.

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  •  chris8019
15.6.2010  (#8)
hiIch habe nun mit der NÖ Brandverhütungstelle gesprochen und der Herr war sehr nett und kompetent. Also die OIB gilt wie schon geschrieben für NÖ noch nicht. Selbst wenn, würde mir das auch nichts helfen da dies dann nur für Neubauten gilt. Bei Renovierungen gilt die Gesetzeslage der erste Kolladierung. Also doch F30, wobei er meinte das fast jeder Dachstuhl aus Holz F30 erreicht, da die dicken Stämme ja nur von außen nach innen abbrennen. Jedoch muss dies ein Statiker oder Baumeister bestätigen, dann ist alles palletti. Anstrich gibt es übrigens keinen.

Lg
Chris

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
15.6.2010  (#9)
F30.. - ...F30 kann holz selber auch erfüllen, je nach dimension. das müsste ein guter zimmerer bemessen und berechnen können. zb ein holz mit 24x24cm abmessung dauert länger bis es im brandfall soweit abgebrannt ist dass es das dachgewicht nicht mehr halten kann als ein holz mit 16x16cm.

andere idee: sandwich-aufbau? also bestehendes 2fach mit GK-Platten verkleiden, darüber OSB-Platte und darüber ein echtholz-furnier? ist möglich aber natürlich auch teuer...

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  •  gloitom
15.6.2010  (#10)
Durchbrüche - wie schaut es, wenn verkleidet, mit Durchbrüchen für zB Deckeneinbauspots, aus?
Wie sind diese zu bewerten?


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  •  Karl10
15.6.2010  (#11)
@chris - .... das Dach bei Dachgeschoßausbauten für Aufenthaltsräume muss brandhemmend sein (F30) - she. § 41 NÖ Bautechnikverordnung - das ist soweit klar.

Deine Vorgangsweise (Meinung des Zimmermanns, Meinung der Brandverhütungsstelle) lassen den wichtigsten Kontakt vermissen: du brauchst eine Baubewilligung und die hängt wieder sehr vom örtlichen Bausachverständigen der Gemeinde ab - hast mit dem eigentlich schon gesprochen? Wär eigentlich der erste Schritt.

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  •  chris8019
15.6.2010  (#12)
@Karl - da es eine Renovierung ist brauche ich keine Baubewillung sondern nur eine Bauanzeige welche ich auch gemacht habe. Die Baubewilligung liegt seit 1930 vor.

Lg
Chris

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  •  Karl10
15.6.2010  (#13)
na, da bin ich aber gespannt....was die Gemeinde mit dieser Bauanzeige jetzt macht.
Du hast ursprünglich geschrieben, dass du das Dachgeschoß "ausbaust". Ich verstehe das so, dass früher ein leerer Dachboden da war und nun Wohn-/Aufenthaltsräume eingebaut werden. Oder?? Welche Maßnahmen setzt du in dem früheren Dachboden? Was genau hast du in die Bauanzeige geschrieben und welche Unterlagen mit welchem Inhalt hast du da beigelegt?

Bin ziemlich sicher, dass du etwas bewilligungspflichtiges machst. Sebst wenn das die Gemeinde als Bauanzeige zur Kenntnis nehmen sollte, fehlt dir weiterhin die Baubewilligung (da gibts auch das unschöne Wort: "Schwarzbau").



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  •  chris8019
16.6.2010  (#14)
Lb Karl10, - Es ist zwar jetzt schon etwas off-topic aber ich finde es nett das du dir Sorgen machst.
Wir hatten bereits (vor Baubeginn) eine Bauverhandlung mit Lokalaugenschein inkl. Anschreiben/Einladung aller Nachbarn (beschleunigtes Verfahren da ja schon eine Bewilligung vorliegt und nur die Raumwittmung verändert wird). Diese wurde alles vom Bauamt kontrolliert und bewilligt.

Lg
Chris

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  •  Karl10
17.6.2010  (#15)
@chris - Also doch eine "Baubewilligung"!! Warum schreibst dann von einer "Bauanzeige"??
Und was hat der Bausachverständige bei der Bauverhandlung zum Brandschutz gesagt? Was hast eingereicht?? Mit sichtbaren Dachstuhlteilen oder ohne??

Was verstehst unter "beschleunigtes Verfahren"?? Nach der NÖ Bauordnung ist ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren eines, bei dem die Bauverhandlung entfällt. Du sagst aber, dass es eine Bauverhandlung gab - somit also kein "beschleunigtes Verfahren".

Übrigens: ich mach mir keine Sorgen. Zur seriösen und umfassenden Beantwortung deiner urspünglichen Frage ist es jedoch notwendig, die rechtlichen und formalen Rahmenbedigungen des Falles zu kennen. Erst viel später verrätst du uns, dass es eine Bauverhandlung und eine Baubewilligung gegeben hat. Nun, dort müsste ja alles geklärt worden sein, was du wie machen darfst. Was soll dann noch die Frage hier im Forum? Oder ist dir nicht klar, wie deine Baubewilligung auszulegen ist?

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